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Vermieter schläft jahrelang, darf sich Mieter freuen?
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Fin da Bim
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 14:18    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wie Werner schon sagte nach § 286 BGB muss nicht gemahnt werden, damit dürfte doch alles klar sein.


Naja, alles vielleicht noch nicht, aber scheinbar sieht es in der Tat für den Mieter nicht gut aus... Wäre auch zu schön gewesen, aber versuchen darf man's ja mal... Dieser §286 ist ehrlich ein Machwerk des Teufels.

Zitat:
Ich wuste gar nicht das Coder sooooooo wenig verdienen.


Wer lesen kann ist klar im Vorteil; der Mieter war Spielsüchtig. Bei diesem Zustand interessiert es kaum, wieviel man verdient (es sei denn, man verdient mehr und schneller, wie man verspielen kann - ist leider nur selten der Fall..)
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Inkonastas
Interessierter


Anmeldungsdatum: 07.09.2005
Beiträge: 16

BeitragVerfasst am: 08.09.05, 16:30    Titel: Antworten mit Zitat

Ich als Vermieter bin schockiert über die Aussage: "das der Vermieter Pech gehabt hat wenn er nicht anmahnt." Man stelle sich vor Vermieter wird Krank (Krebs Autounfall, irgendwas von längerer Dauer) ich denke dann könnte man doch annehmen das man besseres zu tun hat wie Kontoauszüge zu prüfen. Ich persöhnlich bin auf jeden Cent angewiesen und prüfe monatlich, aber im Krankheitsfalle, wer weiss. Traurig
_________________
Das spiegelt nur meine Meinung wieder und ist nicht bindent.
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Fin da Bim
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 01:40    Titel: Antworten mit Zitat

Sehen Sie, und der Mieter war halt geschockt darüber, als der Vermieter nach 36 Monaten ankam, aber für 41,5 Monate Miete wollte.

Mit freundlichem Gruss
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 02:28    Titel: Antworten mit Zitat

Fin da Bim hat folgendes geschrieben::

Wenn dem wirklich so ist, werde ich meinen Beruf als Softwareentwickler an den Nagel hängen, denn mit Immobilien kann man dann anscheinend doch mehr verdienen: Einfach seinen Mietern niemals Mahnungen schicken, selbst wenn diese nicht zahlen. Ich denke, dass dies einige Mieter (vorallem die Liquititätsarmen) ausnutzen werden und früher oder später Zahlungen aussetzen werden. Nach ca. 5-10 Jahren schickt man diesen Mietern dann einfach die entsprechende Rechnung und stellt ihm selbstverständlich saftige Verzugszinsen(die weitaus höher liegen wie die Zinsen bei beispielsweise einem Hausbank-Kredit) in Rechnung.


Das funktioniert nur, wenn die Mieter mitmachen. Aber wie will ein Vermieter sie dazu zwingen, nicht rechtzeitig zu zahlen?

Nach 5-10 Jahren wäre wohl zu spät.
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Fin da Bim
Interessierter


Anmeldungsdatum: 08.09.2005
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 09.09.05, 04:30    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist vollkommen irrelevant, ob dafür theoretisch die Mieter mitmachen müssten oder nicht, wir bewegen uns hier im theoretischen Raum und gehen davon aus, dass in einer Woche alle Menschen gleichzeitig damit aufhören, Ihre Miete zu zahlen (an alle, die das jetzt nicht so richtig verstehen: Bitte das X rechts oben im Window anklicken, spart Zeit und Nerven! Winken)

Ich bitte aber ausdrücklich nochmal um Rat von Fachleuten, insbesondere bin ich auf Paragraphen neugierig, die dem Mieter in dieser Situation Rückenwind geben könnten - sollte es welche geben - vorallem Zivil-Rechtliche.

Ich bedanke mich nochmals bei allen, die hier Ihre fachliche und persönliche Meinung kund getan haben, danke!
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Gast






BeitragVerfasst am: 12.09.05, 11:35    Titel: Antworten mit Zitat

Wenn es hierzu Paragraphen gibt, die dem Mieter tatsächlich recht geben kette ich mich splitterfasernackt an die nächste Mieterschutzzentrale !!! Sehr glücklich Sehr glücklich Sehr glücklich
Gruß Manuela
P.S. Bin selber Mieterin und es gibt bestimmt vieles wo man sich über VMs beschweren kann aber das hier kann doch nur krank sein. Mit den Augen rollen
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Geniesser
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 12.09.2005
Beiträge: 2
Wohnort: Nordhorn

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 11:49    Titel: Antworten mit Zitat

Wie verhält sich das wenn nicht die ganze Miete nicht bezahlt wird, sondern nur eine geringere Miete (siehe auch zwei Beiträge weiter unten: Miete anders als im Vertrag)
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questionable content
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 12.09.05, 20:27    Titel: Re: Vermieter schläft jahrelang, darf sich Mieter freuen? Antworten mit Zitat

Fin da Bim hat folgendes geschrieben::


Es könnte ja z.B. durchaus mal Fälle gegeben haben, wo nach vielleicht 2-3 Jahren nichtgezahlter Mietzahlungen der Vermieter aufeinmal aufwacht und nun den ganzen Schaden inkl. Verzugszinsen einklagt. Was ist aber dann genau, wenn der Mieter mit Umständen ankommt, die Beweisen, dass er alles gezahlt HÄTTE, WENN pünktlich Mahnungen geommen WÄREN (da er sonst evtl. viel zu viel Angst hätte, rauszufliegen) und er ausserdem (!!) trozdem noch zum jetzigen Standpunkt das gleiche Geld hätte wie sonst. Sehr dubioser Fall, ich weiss, aber um es vielleicht ein wenig zu konkretisieren, ein Beispiel, wie ein solcher Fall beispielseweise aussehen könnte:


Völlig wurst. Es bedarf bei Mietverträgen keiner Mahnuung, da im absoluten Regelfall kalendermäßig bestimmt.

Entreicherung gibts nur bei ungerechtfertigter Bereicherung, nicht bei Verzugsfällen.

Der Gläubiger muss gar nichts machen, rechtzeitige Zahlung ist Pflicht des Schuldners.
_________________
Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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