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Hund soll weg! Was tun?
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obehre
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.09.2005
Beiträge: 39

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 20:58    Titel: Antworten mit Zitat

einnoc hat folgendes geschrieben::
Als alleinerziehende Mutter muss ich schon etwas auf mein Geld achten - auf einen Anwalt werde ich somit erstmal verzichten. Aber danke auch hier für die Tipps!


Sie lesen sich so an, als würden sie sich auch ohne anwalt nicht die butter vom brot nehmen lassn , ohne dabei unangenehm zu werden. also brauchen Sie vielleicht tatsächlich keinen. ich will nicht zuraten, aber zwei dinge zu bedenken geben:

- kündigung wegen unerlaubter haustierhaltung ist, wenn es sich um einen kleinen hund handelt, nicht gerade ein selbstläufer. im wohnraummietrecht gibt´s eigentlich nur einen selbstläufer - zwei mieten nicht gezahlt - und auch der funktioniert nicht immer. mglw. probiert er´s nicht, wenn sie auch einen anwalt haben, andernfalls hält er sich für überlegen (jaja, es ist häufig auch ein bisschen wie pokern). ich fange überhaupt erst an, bei rottweilern und solch viechern von erfolgschancen zu reden...

- interessant wird´s für einen anwalt erst ab der kündigung und ggf. räumungsklage. die abmahnung wegen dem hund war ein freundschaftsdienst.

die divergierenden meinungen zum hund und zur mietvertragsklausel habe ich amüsiert gelesen. vielleicht lohnt sich da dann doch noch ein bisschen mehr nachforschung Lachen

gruß
obehre
_________________
Dieser Beitrag ist meine Meinung, nichts weiter, insbesondere kein Rat oder dergleichen. Smilie
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einnoc
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.09.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 22:43    Titel: Antworten mit Zitat

Corsa hat folgendes geschrieben::
Hallo.

Habe den Thread mit großem Interesse verfolgt!
Wollte da jetzt auch mal was zu sagen. Also an sich bin ich auch ein großer Hundefreund, aber einfach anschaffen ohne die Erlaubnis finde ich auch etwas krass.

Und wenn Hunde generell nicht erlaubt sind und 80% nein, wie kommt man dann dazu sich trotzdem einen zuzulegen?



Wie gesagt, gefragt hab ich ja, aber es war wohl schon frech, nachdem sich der VM wie vereinbart nicht gemeldet hat, das als Zustimmung auszulegen.

Dazu möchte ich jetzt auch bemerken, dass das Haus hier ziemlich runtergekommen ist. Drei Wohnungen stehen leer, davon zwei seit mehr als zwei Jahren, weil Interessenten rückwärts wieder rausgehen, wenn sie nur den Hof betreten. Der VM macht nichts am Haus und behebt Mängel auch nur wenn die Miete richtig gekürzt wird, oder sogar erst nach einem langwierigen Prozeß. Ich habe guten Kontakt zu meinen Nachbarn und da hat bisher jeder seine negativen Erfahrungen gemacht. Dementsprechend läßt sich der VM auch nicht oft sehen, fallen meist zwei oder drei Mietparteien über ihn her, weil irgendwelche Schäden in den Wohnungen sind. Da wir uns aber alle gut verstehen, wohnen wir doch recht gerne hier.


Corsa hat folgendes geschrieben::

Naja, jedenfalls würd ich mich da mal mit dem VM in Verbindung setzen (oder seinem RA), wenn die den Hund partout nicht wollen dann eben ne neue Wohnung suchen (am besten eine mit großem Garten Smilie ). Weil dem Hund ein "Bleiberecht" einzuklagen, halte ich für nicht besonders erfolgreich, denn es war ja bereits klar dass die Hausverwaltung keine Hunde duldet.


Ich würde nicht klagen! Wenn es partout dabei bleibt, dass der Hund weg muss, dann werde ich ausziehen.
Leider habe ich jetzt eine Wohnung mit einem kleinen Garten hintendran (den ich im Frühjahr mit viel Arbeit und Muskelkater vom Gestrüpp befreit habe. Es hat ne schöne Stange Geld gekostet, die Belege habe ich dem VM geschickt, da er sich an den Kosten beteiligen wollte - von wegen...) und einen großen Hof vorne dran. Also schon ein kleines Tierparadies mitten in der Stadt.

Corsa hat folgendes geschrieben::

Schade eigentlich Traurig
LG!


Ja, sehr schade! Traurig
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leben und leben lassen Smilie
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einnoc
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.09.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 22:50    Titel: Antworten mit Zitat

Catlady hat folgendes geschrieben::

Ich kann nur raten umzuziehen, besonders wenn es solche Leute wie Gregorovius
gibt( der warscheinlich selbst so ein Tierhassender Vermieter ist)
Such dir ne schöne Wohnung im Ergeschoss mit Garten...auf jedenfall nicht 5ter Stock oder so...auch für kleine Hunde sind Treppen nicht so toll. Am besten fährst du übrigens bei privaten Vermietern ohne Hausverwalter etc. Da entscheidet nur eine Perosn alleine ob nen Hund erlaubt ist oder nicht. Erlaubnis im neuen Mietvertrag schriftlich fixieren!


Im Grunde ist der VM der alleinige "Entscheider" - die Rücksprache mit der Hausverwaltung war eher eine kleine Ausflucht, nicht selbst nein zu sagen, deshalb hab ich wohl auch nichts mehr von ihm gehört...
Ich hab schon in die Zeitung geschaut... aber gern würd ich nicht ausziehen. Wie gesagt, nen Garten hab ich jetzt und nen Hof auch - wenn auch in tiefstem Berliner-Hinterhof-Flair, aber gute Nachbarschaft läßt einen über diesen "kleinen" Schönheitsfehler hinwegsehen.

Catlady hat folgendes geschrieben::

Die 7 tägige Frist ist eiin Witz-wie bitte soll man (wenn man es denn verhat) seinen Hund in so kurzer Zeit in wirklich gute Hände vermitteln? Um eine Katze in ein ideales zu Hause zu vermitteln brauche ich ja mindestens 14 Tage...



Es sind ja noch nicht mal 7 Tage - dort steht ich soll einen Nachweis bis zum 30.09. (EINGANG) schicken, was bedeutet, bis zum 28. muss ich was in den Postkasten werfen. Und gestern hab ich den Brief erhalten. Wie nennt man das dann? Unbillig oder so? Winken
_________________
leben und leben lassen Smilie
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einnoc
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 24.09.2005
Beiträge: 21

BeitragVerfasst am: 25.09.05, 22:56    Titel: Antworten mit Zitat

obehre hat folgendes geschrieben::

Sie lesen sich so an, als würden sie sich auch ohne anwalt nicht die butter vom brot nehmen lassn , ohne dabei unangenehm zu werden. also brauchen Sie vielleicht tatsächlich keinen.


ertappt Sehr glücklich

Ich werde mich morgen früh aber doch mal erkundigen. Mein Chef hat einen alten Freund, der Anwalt ist und der wird mir sicher etwas raten können. Man weiß ja nie!


obehre hat folgendes geschrieben::

ich will nicht zuraten, aber zwei dinge zu bedenken geben:

- kündigung wegen unerlaubter haustierhaltung ist, wenn es sich um einen kleinen hund handelt, nicht gerade ein selbstläufer. im wohnraummietrecht gibt´s eigentlich nur einen selbstläufer - zwei mieten nicht gezahlt - und auch der funktioniert nicht immer. mglw. probiert er´s nicht, wenn sie auch einen anwalt haben, andernfalls hält er sich für überlegen (jaja, es ist häufig auch ein bisschen wie pokern). ich fange überhaupt erst an, bei rottweilern und solch viechern von erfolgschancen zu reden...


Ja im Blöffen ist der VM eh gut. Balkone, die schon seit 10 Jahren angebaut werden sollen...
Ich weiß, was Sie meinen, deshalb hab ich auch schon überlegt, mir einen Brief vom Anwalt aufsetzen zu lassen. Kann ja nicht die Welt kosten und erspart mir eventuell einen Umzug.
Im Übrigen habe ich grade gelesen, dass mir wegen unerlaubter Tierhaltung gar nicht gekündigt werden kann. Nur auf Unterlassung kann ich verklagt werden, wenn ich mich weigere, den Hund abzugeben. Aber eigentlich will ich gar nicht verklagt werden!

obehre hat folgendes geschrieben::

- interessant wird´s für einen anwalt erst ab der kündigung und ggf. räumungsklage. die abmahnung wegen dem hund war ein freundschaftsdienst.



...ich mag gar nicht dran denken...


obehre hat folgendes geschrieben::

die divergierenden meinungen zum hund und zur mietvertragsklausel habe ich amüsiert gelesen. vielleicht lohnt sich da dann doch noch ein bisschen mehr nachforschung Lachen

gruß
obehre
:

Ob es sich gelohnt hätte? hm... Ich lass es Sie wissen! Smilie

Vielen Dank allen zu ihren Anmerkungen - selbst wenn sie mir teilweise wenig Mut gemacht haben. Wir werden sehen, wie dieser Fall gelöst wird! Smilie
_________________
leben und leben lassen Smilie
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