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Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
Verfasst am: 27.09.05, 07:05 Titel:
iangillan
Sie wissen aber schon noch, um was es geht?
Sie würden von mir keine neue Wanne bekommen. Wenn Sie schon sagen :
Meine Badewanne ist kaputt.
Zwei kleine Löcher/Risse drin. Passiert irgentwann in der letzten Zeit. Vermutlich ne Mischung aus Marerialermüdung und Aufschlag eines Gegenstandes. Ist nicht reproduzierbar.
Det11 _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
Frankenmacht grüsst den Rest der Welt
@iangillan, es ist wohl anzunehmen, dass der Aufschlag eines Gegenstandes durch den Mieter erfolgte - sicherlich versehentlich. Das ändert jedoch nichts an der Tatsache, dass der Schaden vom Mieter verursacht wurde, wobei das Alter der Badewanne in diesem Moment keine Rolle spielt.
M.E. ist der Mieter als Schadensverursacher dem Vermieter gegenüber schadensersatzpflichtig. Wenn der Mieter haftpflichtversichert ist, sollte er den Schaden seiner Versicherung melden. Ansonsten muss er dem Vermieter den Zeitwert der Badewanne ersetzen.
Sie würden von mir keine neue Wanne bekommen. Wenn Sie schon sagen :
Meine Badewanne ist kaputt.
Det11
Nichts für ungut, aber Sie wären wahrscheinlich derjenige, der zuerst meckern würde, wenn ein Glas teure Oliven im Supermarkt bezahlen müssten, das er versehentlich runtergeworfen hat...
Müsste er ja auch nicht, denn der Supermarkt hat ne Versicherung gegen solche Schäden.
Genauso ist der Vermieter versichert. DAS IST NÄMLICH IN DER MIETE DRIN!
Nichts für ungut, aber Sie wären wahrscheinlich derjenige, der zuerst meckern würde, wenn ein Glas teure Oliven im Supermarkt bezahlen müssten, das er versehentlich runtergeworfen hat...
Müsste er ja auch nicht, denn der Supermarkt hat ne Versicherung gegen solche Schäden.
Genauso ist der Vermieter versichert. DAS IST NÄMLICH IN DER MIETE DRIN!
Das ist Unfug.
Der Vermieter ist NICHT dagegen versichert, daß sein Mieter Gegenstände in die Badewanne fallen lässt.
Dafür ist - wie Jade schon schrieb - die Haftpflichtversicherung des Mieters zuständig.
Da kann man mal wieder sehen zu was für einer entrückten Mietereinstellung ein extrem asymetrisches Mietrech im Zusammenhang mit einer Vermieterfeindlichen Presse (schließlich sind die meisten Abonenten ja Mieter) führt.
Schade, auf eine solche Erklärung durch einen gebildeten Forumteilnehmer warte ich schon lange sehnsüchtig.
iangillan hat folgendes geschrieben::
Und was mache ich nun mit meinem Bad, Herr bezahlter Rechtsanwalt "wherrmann" ?
Susanne hat folgendes geschrieben::
Ich weiss nicht, warum hier immer noch geantwortet wird.....
Susannchen, GEANTWORTET im Sinne des Versuches, einem Ratsuchenden eine RECHTSAUSKUNFT zu geben, hat nur ein Mitglied:
Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Toiletten und Waschbecken werden durch den Einbau Bestandtteil des Gebäudes und gehen in das Eigentum des Grundstückeigentümers über (§ 946 BGB).
Der Eigentumsübergang ist dann erfolgt, wenn der Einbau beendet ist.
Nicht zuletzt hast auch DU schon wieder ""geantwortet""...
..und dich dabei auch noch über die anderen gewundert, die antworten.
Die meisten haben ja auch auf deinem Niveau ""geantwortet""
Meiner-einer hat folgendes geschrieben::
Da kann man mal wieder sehen zu was für einer entrückten Mietereinstellung ein extrem asymetrisches Mietrech im Zusammenhang mit einer Vermieterfeindlichen Presse (schließlich sind die meisten Abonenten ja Mieter) führt.
Es war für mich das erste und letzte Mal, dass ich in einem Rechtforum um Rat gefragt habe.
Ich bin Informatiker und in vielen Foren unterwegs. Viele freundliche Leute.
Aber selbst in Foren, in denen es um Schule und Lehrer geht habe ich in so kurzer Zeit nicht soviel aggessive, undfreundliche, arrogante und inkompetente Leute getroffen, wie hier.
Dich ausdrücklich eingeschlossen, Susanne. Von ""wehrrmann"" usw. mal ganz zu schweigen...
Juristen sind, wie schon an der Uni erlebt, wirklich ein Paralell-Universum.
Quasi im Gamma-Quadranten. Mann bräuchte 70 Jahre bei 10facher Lichtgeschwindigkeit, um zu Erde zu gelangen.
Gott schütze euch beim täglichen Kampf ums Dasein...
Ian Gillan
Zuletzt bearbeitet von iangillan am 27.09.05, 17:52, insgesamt 1-mal bearbeitet
Susannchen, GEANTWORTET im Sinne des Versuches, einem Ratsuchenden eine RECHTSAUSKUNFT zu geben, hat nur ein Mitglied:
Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Toiletten und Waschbecken werden durch den Einbau Bestandtteil des Gebäudes und gehen in das Eigentum des Grundstückeigentümers über (§ 946 BGB).
Der Eigentumsübergang ist dann erfolgt, wenn der Einbau beendet ist.
Nein. Das war nur die einzige Antwort, die Ihnen gepasst hat
Susannchen, GEANTWORTET im Sinne des Versuches, einem Ratsuchenden eine RECHTSAUSKUNFT zu geben, hat nur ein Mitglied:
Rembrandt hat folgendes geschrieben::
Toiletten und Waschbecken werden durch den Einbau Bestandtteil des Gebäudes und gehen in das Eigentum des Grundstückeigentümers über (§ 946 BGB).
Der Eigentumsübergang ist dann erfolgt, wenn der Einbau beendet ist.
Nein. Das war nur die einzige Antwort, die Ihnen gepasst hat
Yvonne, der Mann hat sachlich das Gesetz zitiert.
Merkst du das eigentlich, bei deinen Emotionen?
Eine emphatische, ideologische, sympatisierende Mieteranwort wäre genauso nutzlos gewesen, wie deine hier und die, der meisten anderen "Fachleute" hier.
Aber selbst in Foren, in denen es um Schule und Lehrer geht habe ich in so kurzer Zeit nicht soviel aggessive, undfreundliche, arrogante und inkompetente Leute getroffen, wie hier.
Um mich mal auf Dein Niveau zu begeben: bätsch, Du hast aber angefangen......
Das war auch der Grund, warum ich mich wunderte, dass hier noch geantwortet wurde. Definitiv ist Dein Ton exakt wie von Dir beschrieben -aggressiv, unfreundlich, arrogant-
Und Dein -Ich bin Infomatiker- Geschwafel kannst Du auch stecken lassen, das war ungefähr ab
Zitat:
lasst doch einfach eure Witze, wenn ihr nichts zum Thema beisteuern könnt.
KLAR !!!
.......und ausserdem:
UNSERE SANITÄREN EINBAUTEN HALTEN SICHERLICH VIEL LÄNGER ALS DEINE !!!!!! _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Hallo? Könnte man das Niveau des Threads mal bitte wieder auf Null anheben?
Sicherlich ist die Eigentumsfrage der Sanitäranlagen für diesen Fall jetzt irrelevant geworden, da es ja offensichtlich ein Schaden ist, der durch den Mieter entstanden ist. Somit ists nun wirklich ein Fall für die Haftpflichtversicherung.
Aber mich würde es weiterhin interessieren, wie die rechtliche Lage aussähe, wenn es, sagen wir mal ein Schaden wäre, der durch Abnutzung entstanden ist. Klar, ist bei nem Klo etwas schwierig, aber nehmen wir es doch einfach mal an.
Wherrmanns Auffassung, dass ein Whirlpool (oder was auch immer) zwar mit dem Einbau ins Eigentum dem VM übergeht aber nicht Bestandteil des Mietvertrages wird hinkt doch auch. Denn dann kann der Mieter ja irgendwann mal vom VM verlangen den Whirlpool wieder zu entfernen, denn er ist nicht Gegenstand des Mietvertrages und was er nicht gemietet habe hat auch in seiner Wohnung nichts zu suchen ... _________________ ich bin kein Jurist und meine Beiträge spiegeln lediglich meine persönliche Meinung wieder
Hallo? Könnte man das Niveau des Threads mal bitte wieder auf Null anheben?
Susanne braucht das. I guess she likes it...
Ford Prefect hat folgendes geschrieben::
Sicherlich ist die Eigentumsfrage der Sanitäranlagen für diesen Fall jetzt irrelevant geworden, da es ja offensichtlich ein Schaden ist, der durch den Mieter entstanden ist. Somit ists nun wirklich ein Fall für die Haftpflichtversicherung.
Aber mich würde es weiterhin interessieren, wie die rechtliche Lage aussähe, wenn es, sagen wir mal ein Schaden wäre, der durch Abnutzung entstanden ist. Klar, ist bei nem Klo etwas schwierig, aber nehmen wir es doch einfach mal an.
Wherrmanns Auffassung, dass ein Whirlpool (oder was auch immer) zwar mit dem Einbau ins Eigentum dem VM übergeht aber nicht Bestandteil des Mietvertrages wird hinkt doch auch. Denn dann kann der Mieter ja irgendwann mal vom VM verlangen den Whirlpool wieder zu entfernen, denn er ist nicht Gegenstand des Mietvertrages und was er nicht gemietet habe hat auch in seiner Wohnung nichts zu suchen ...
Weißt du, Ford, ich kann deine Fragen verstehen. Doch sie gehen, wie meine, ins Leere.
Ausdrücklich ausgenommen Rembrandt, der eine Rechtsauskunft erteile!
Ausdrücklich ausgenommen Rembrandt, der eine Rechtsauskunft erteile!
Genau das darf hier nicht erteilt werden, eine kostenlose Rechtsauskunft. Den diese ist nach dem Rechtsberatungsgesetz verboten. Sowas wird sehr sehr teuer für den Erteiler inbesondere wenn dieser Murks erzählt und Schadensersatzpflichtig wird.
Von daher wird hier niemand einen rechtsverbindlichen Rat geben, wer das will muss beim Anwalt dafür bezahlen.
Bei dem Thema §946 BGB heisst es, das die bewegliche Sache so mit dem Gebäude verbunden wird, das sie ein wesentlicher Bestandteil des Gebäudes wird. Ich denke hier muss klar unterschieden werden was mit wesentlich gemeint ist. Sonst könnte man ja auch argumentieren das jeder Nagel in der Wand da er fest mit dem Gebäude verbunden ist VM Eigentum wird und somit der Mieter diesen nicht mehr entfernen muss bei Auszug. Die Frage ist also sind Badewanne und Waschbecken wesentlicher Bestandteil des Gebäudes? Ich meine eher nein, da man auch eine Wohnung/Haus oder was auch immer ohne Badewanne und Waschbecken vermieten kann. Sonst könnte ja jeder Mieter anfangen eine Badewanne zu fordern wenn er nur eine Dusche hat. Womit man wieder beim Thema Mindeststandard wäre, was in einigen anderen Threads schon häufig diskutiert wurde.
Ford Prefect hat folgendes geschrieben::
Aber mich würde es weiterhin interessieren, wie die rechtliche Lage aussähe, wenn es, sagen wir mal ein Schaden wäre, der durch Abnutzung entstanden ist. Klar, ist bei nem Klo etwas schwierig, aber nehmen wir es doch einfach mal an.
Es kommt meiner Meinung nach drauf an ob die Sache mitgemietet wurde oder nicht. Wenn die Sache Teil des Mietvertrages ist, dann muss der VM auch dafür sorgen das diese ordnungsgemäß funktioniert und es auch instandsetzen. Der Mieter muss allerdings für Schäden aufkommen die über das normale abwohnen hinausgehen. Wie hier schon angeführt bei Gegenständen die in die Wanne gefallen sind, denn das ist kein normales abwohnen mehr. Wichtig ist auch das der Mieter unmittelbar den Schaden den VM meldet, sonst kann sich daraus ein Schadensersatzanspruch gegen den Mieter entwickeln.
Ist die Sache nicht mitvermietet, dann kann man vom VM auch nicht verlangen das er es repariert. Z.B. der VM ist ja auch nicht verpflichtet den Wagen des Mieters zu reparieren wenn dieser kaputt geht, auch wenn dieser auf den gemieteten Stellplatz steht.
Von daher wird hier niemand einen rechtsverbindlichen Rat geben, wer das will muss beim Anwalt dafür bezahlen.
jetzt sind auch Sie weit über das Ziel hinausgeschossen.
Ich verstehe die Menschen hier nicht.
Herr Strider, sehen Sie, auch ich bin Fachmann auf einigen Gebieten. Wenn ich für alle meinen, mitunter wirklich sehr guten, Ratschläge Geld verdient hätte, dann hätte ich vielleicht schon das Haus, das ich mir nicht leisten kann, wie unser ""Fachman"" "wehrmann" gleich am Anfang dieses Theads in seiner ersten, abfälligen Antwort auf meine Ratsuche feststellte ...
wherrmann hat folgendes geschrieben::
Ich empfehle wenn es selbst nicht zum Eigentum reicht mal bei Leuten nachzufragen
die über selbst genutztes Wohneigentum verfügen.
Sie können als quasi anonymes Forumsmitglied bei wirklichem Willen und etwas Geschick NATÜRLICH sachliche, hilfreiche und kompetente Ratschläge erteilen.
Erst wenn Sie sich explizit als Anwalt ausgeben, wird es schwierig.
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