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Die Mieterin wird sich so oder so aufregen, egal ob die Heizung morgens um acht, mittags um eins oder abends um sieben angemacht wird! Das kann das Pärchen nicht verhindern und den Hinweis hat das Pärchen von anderen Hausbewohnern schon bekommen!
Dann verstehe ich nicht, wo Ihr Problem liegt?
Vorhin schrieben Sie, daß Sie befürchten, daß die Mieterin eine "Hetzkampagne" zu Ihren Lasten startet? Wenn die Mieterin schon als "schwierig" bekannt ist, wird eine solche Hetzkampagne wohl kaum fruchten.
Also: Tür nicht öffnen, wenn sie Sturm klingelt und gut ist.
Das Pärchen öffnet die Türe schon gar nicht mehr und die Klingel ist nachts abgestellt!
Es ist ja auch nicht so als wenn die Heizung gar nicht Tagsüber anstellt ist! Jeder weiss, das wenn die Wände kalt sind, man die Heizung anstellt, sich nur die Raumluft aufheizt.
Tagsüber steht die Heizung auf 1-2 und abends wenn das Pärchen zu Bett geht wird sie auf 3 gestellt (sie kann bis 5 hoch gestellt werden), da mehr nicht nötig ist.
Aber wenn das Pärchen abends schlafen gehen will ist es trotz 1-2 zu kalt im Schlafzimmer! Deswegen wird sie auf drei gestellt und binnen 15 Minuten hat sie die Temperatur erreicht und ist still!
15 Minuten können richtig lang sein, ist aber auch (denke ich) nicht zu lang bzw. zuviel verlangt sich dann einmal im Bett zu drehen!
Das wird ja nicht extra gemacht um sie zu ärgern oder mit böder Absicht!
Die Vermieter wissen bescheid und das was keiner weis ist das das Pärchendas letzte Gespräch zur Einigung von gestern mit dem Handy mitgeschnitten wurde!
Wohlmöglich wird das Pärchen als lügner hingestellt, die nur unruhe stiften.
So hatte sich der Vermieter geäußert. Denn er hatte gestern zwei Beschwerdebriefe auf dem Tisch und hat das Pärchen gefragt was los sei.
Die Aufzeichnung wird allerdings nicht viel nutzen da se nicht als Beweis zugelassen wird, ausser der Aufgezeichnete hatte der Aufzeichnung zugestimmt.
Das Pärchen könnte auch einfach abends gegen 20 uhr die Heizung im Schlafzimmer auf 3 drehen, dann ist es später warm genug und die Heizung hat aufgehört mit Krach.
Und niemand wird um seinen Schlaf gebracht.
Selbst das hat das Pärchen der Mieterin angeboten als einigung und dannach wurde das Pärchen angeschrien und nochmals belehrt, wie sie zu heizen haben!
Die Aufzeichnung ist ja auch nur für den Vermieter gedacht! Nicht für ein Gericht bestimmt, das die Mieterin nachher nicht behaupten kann, es hätte kein Gespräch gegeben!
Tagsüber steht die Heizung auf 1-2 und abends wenn das Pärchen zu Bett geht wird sie auf 3 gestellt (sie kann bis 5 hoch gestellt werden), da mehr nicht nötig ist.
Aber wenn das Pärchen abends schlafen gehen will ist es trotz 1-2 zu kalt im Schlafzimmer!
Tut zwar nichts zur Sache aber mir wäre das viel zu warm zum Schlafen
@Yvonne.... you took the words right out of my mouth...
Als ehemalige Bewohnerin eines 1-Zimmer-Apartments weiss ich die Vorteile eines separaten Schlafraums nur allzu gut zu schätzen, daher heize ich seit ca. 13 Jahren nicht im Schlafzimmer, davon waren 10 Jahre erst gar keine Heizung dort vorhanden (und auch nie Schimmel !!)
Selbst im Oktober ist noch durchgehend das Fenster auf, von wegen Heizperiode...vielleicht wirds ja im November mal richtig kalt.
Mein Tip: Das Pärchen sollte lieber mal dem nachgehen, was Pärchen im Normalfall so tun, dann braucht man auch keine Heizung mehr im Schlafzimmer.
...und man macht sich auch nicht strafbar, weil man Gespräche aufzeichnet! (ich glaub, bis 5 Jahre ?) _________________ Grüße
Susanne
Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
Mein Tip: Das Pärchen sollte lieber mal dem nachgehen, was Pärchen im Normalfall so tun, dann braucht man auch keine Heizung mehr im Schlafzimmer.
Aber Susanne!! Dazu bedarf es aber doch einer gewissen Temperatur im Schlafzimmer, damit man sich nicht noch den Charakter erkältet. ''.
Ich bin auch ein passionierter Kaltschläfer, aber ich würde mir von niemanden verbieten lassen, die Heizung im Schlafzimmer aufzudrehen, wenn und wann ich das für richtig halte, zumal nicht von einer Nachbarin.
Das Pärchen muss damit rechnen, dass der lieben Nachbarin schon was anderes einfallen wird, wenn das Thema Heizung nichts mehr hergibt. Ich kenn solche Leute, die sind äußerst erfinderisch, wenn es darum geht, andere zu schikanieren, die man als "leichte Beute" erkannt hat und an denen dann der eigene Frust ausgetobt wird.
Hatte mal so eine Vermieterin.
Gruß, Jade
Zuletzt bearbeitet von Jade am 05.10.05, 18:33, insgesamt 1-mal bearbeitet
Ich könnte auch darauf wetten, das der Mieterin nach der Sache mit der Heizung noch andere Dinge einfallen werden!
Das Pärchen wird noch viel Spaß haben, denn von wegen "leichte Beute"!
Anmeldungsdatum: 04.09.2005 Beiträge: 496 Wohnort: gleich um die Ecke
Verfasst am: 05.10.05, 20:31 Titel:
Das klingt nach Else Kling in Hochform ...
Imho klarer Fall.
Päärchen darf heizen, wie sie lustig sind.
Else Kling soll dem Vermieter in den Allerwertesten treten, dass der die Heizung in Ordnung bringt.
Bis dahin muss sie halt Schlaftabletten und/oder Ohropax nehmen und dem Vermieter in Rechnung stellen.
Ansonsten läßt man die Dame bei zufälligen Begegnungen grußlos links liegen und stellt nachts die Klingel ab. _________________ Auch wenn der vorstehende Beitrag vielleicht andere Rückschlüsse zu suggerieren vermag. Die einzig richtige Antwort in dieser Sache lautet: "Kommt drauf an!" Jede andere Antwort ist grundsätzlich falsch.
Verfasst am: 10.10.05, 08:10 Titel: o.k. es geht in die zweite Runde....
Angenommen das Pärchen hält sich ein wenig zurück mit dem Heizen (wegen der Uhrzeit)....
Einige Tage später stellte sich heraus, das die Nachbarin aus der 1. Etage am Tag nach der NAcht mit "schreiereien" einen Beschwerdebrief beim VM abgegeben hat woraufhin die Nachbarin aus der 2. Etage einen Brief von ihm erhalten hat mit dem Hinweis sie könne sich an die Polizei oder ein Schiedsgericht wenden wegen Beleidigung etc. ....
(In dieser besagten Nacht ist aber nur ein "Verpissen Sie sich" gefallen und ansonsten wurde ihr nur die Türe vor der Nase zu geknallt....)
Ist das schon strafbar???
Weiter hat sich jetzt das Pärchen mit der Nachbarin aus dem 2. Stock auf Waffenstillstand geeinigt... (Vielmehr mit der Frau des Pärchens, da die Nachbarin Angst vor ihrem Freund hat...)
Aber kann die Nachbarin irgentwas rechtliches wegen der Vorfälle machen?
meiner Meinung nach können sich die Nachbarn wenden, an wen sie lustig sind (Polzei, Feuerwehr, Schiedsgericht usw), Tatsache ist, dass der Vermieter dafür Sorge zu tragen hat, dass die Heizung ordnungsgemäß und ohne Klopfgeräusche funktioniert und dass es zum vertragsmäßigen Gebrauch einer Wohnung gehört, die Heizung nach eigenem Ermessen und ohne besondere "Gebrauchsanweisung" benutzen zu können.
Wenn es schon einer besonderer Anweisungen bedarf, liegt ein Mangel vor. Und wenn die "nette" Nachbarin bereits beim Vormieter schon immer die Heizung "eingestellt" hat, bedeutet dass doch wohl, dass das Problem schon länger besteht und der Vermieter bisher nichts unternommen hat, um dies abzustellen.
Netter Vermieter, der Partei ergreift und Hinweise auf Polizei und Schiedsgericht gibt statt zu reparieren!!
Wenn ich in der Situation des Pärchens wäre, würde ich umghend anwaltlichen Rat bezüglich des weiteren Verhaltens einholen. Es kann auch nichts schaden, sich mal mit dem Vormieter in Verbindung zu setzen. Es könnte sehr aufschlußreich sein, was dieser zu berichten hat.
Die Vormieterin ist 88 Jahre alt und im Altenheim!
Sie hatte nie Probleme mit den anderen Mieter, da diese immer über ihren Kopf hinweg entschieden hat...
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