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Heimunterbringung gegen den Willen des Betroffenen
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Gast






BeitragVerfasst am: 08.11.05, 07:50    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Aufklärung Vormundschaftsrichter,

ich sehe, es wäre ratsam sich gegenseitig -als Ehepartner- vollmacht zu geben...

ich sehe aber auch wie unaufgeklärt und unwissend die Ärzten oft sind... Patienten und Angehgörigen müssen sich darauf verlassen!! Traurig!!

mfrGr
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 08.11.05, 09:26    Titel: Antworten mit Zitat

cona hat folgendes geschrieben::
ich sehe aber auch wie unaufgeklärt und unwissend die Ärzten oft sind... Patienten und Angehgörigen müssen sich darauf verlassen!! Traurig!!

Naja, man kann sich damit trösten, dass in der ganz überwiegenden Anzahl der Fälle - wie bei Ihnen - in der Sache durchaus die richtige Entscheidung zum Wohle des Betroffenen getroffen wird. Und das Risiko, dass "formal" etwas nicht in Ordnung ist, tragen ja vor allem die Ärzte und Heime.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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Gast






BeitragVerfasst am: 09.11.05, 08:38    Titel: Antworten mit Zitat

Danke schön!! Winken
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