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Verfasst am: 26.11.05, 14:47 Titel: Re: nicht genehmigte Fotos auf und von Privatgrundstück
kdtimm hat folgendes geschrieben::
BuGeHof hat folgendes geschrieben::
Der Grundstückseigentümer hat keine Rechte an der Verwertung von Aufnahmen von Sachen in fremdem Eigentum (z.B. Hühner,Wildenten) auf seinem Grundstück, die ein Dritter unter Verletzung seiner Grundstückseigentümer-Rechte angefertigt hat.
Da müssen Sie mich irgendwo falsch verstanden haben.
Natürlich hat der Besitzer keine Verwertungsrechte. Aber er kann Ihnen das Fotografieren, aufgrund seines Hausrechtes verbieten, ausser von der Starsse aus.
Es geht nicht um die Frage, ob der Eigentümer das Fotografieren uneinsehbar auf seinem Grundstück befindlicher Sachen verbieten kann (ja).
BGH Testfotos II - I ZR 122/94
In dieser Entscheidung machte der "abfofotgraphierte" Elektronikmarkt nicht geltend, dem Fotographen das Verwerten seiner Urheberrechte untersagen zu können, oder eine Herausgabe der a) vom Grunstückseigentum aus aufgenommenen Fotos b) von Sachen im Eigentum des Elektromarkts verlangen zu dürfen.
Es ging "nur" um die Frage, ob das Fotographieren als wettbewerbswidriges Verhalten verboten werden kann (ja.)
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