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Versicherungsfall?
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Mogli
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 30.11.05, 08:02    Titel: Antworten mit Zitat

Markus Kaiser hat folgendes geschrieben::
einige versicherungen (nicht unbedingt die "billig-anbieter") verzichten sowohl bei der wohngebäudeversicherung wie auch bei der hausratversicherung auf die einrede der groben fahrlässigkeit.



Auch wenn auf die Einrede der Groben Fahrlässigkeit verzichtet wird - welche der versicherten Gefahren sollte sich denn hier verwirlicht haben?

gehen wir#s doch der Reihe nach durch:

erstmal Wohngebäude:

Feuer? nein.

Leitungswasser? nein

Sturm/Hagel? nein.

weitere Elementargefahren? nein.

dann Hausrat:

Feuer? nein.

Einbruchdiebstahl/Raub? nein.

Leitungswasser? nein.

Sturm/Hagel? nein.

Weitere Elementargefahren? nein.

Es int nun mal grundsätzlich (im Sinne von "fast immer") so, dass die Sachversicherung in Deutschland keine All-Gefahren-Deckung ist, sondern "benannte Gefahren" kennt. Und nur wenn der Schadne durch eine der benannten Gefahren entstanden ist, liegt ein Versicherungsfall vor.

(ich hab mal von einem Deckungskonzept der deutschen Niederlassung eines amerikanischen Versicherers gehört, der eine Allgefahren-Deckung anbietet. Aber die Bedingungen heißen dann ungefähr so: "versichert ist Zerstörung oder Beschädigung durch jede Ursache, mit Ausnahme von....; und dann kommt eine mehrseitige Aufzählung, was alles nicht versichert ist.Und ich vermute, da wäre der oben genannte Fall auch dabei).
_________________
Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
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