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Pflichtverletzung eines Anwalts?
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Ralf Herren
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 13.09.2004
Beiträge: 170
Wohnort: Hürth

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 13:49    Titel: Antworten mit Zitat

Max77 hat folgendes geschrieben::
Zitat:
Irgendwie klingt das ganze nach einer Hausarbeit.


Sowas ähnliches. Aberwitzige Sachverhalte tauchen nicht nur in Hausarbeiten auf. Aber das werden Sie sicher wissen.


Was ist denn sowas ähnliches? Smilie
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Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 13:58    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Wenn der angeforderte Vorschuss nicht geleistet worden ist, liegt auch keine Pflichtverletzung vor. Dem Vorstehenden entnehme ich, dass tatsächlich ein partielle Amnesie vorliegt.


Ich habe keinen Grund, irgendwelche entscheidungserheblichen Tatsachen zu verschweigen. Ein Vorschuß wurde gezahlt oder nicht gefordert. Das ist nun mal so, auch wenn Sie es offenbar nicht glauben wollen. Wenn ich wollte und dürfte, könnte ich Sie davon überzeugen. Ich sehe aber keine Notwendigkeit dazu.
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Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 14:06    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Was ist denn sowas ähnliches?


Arbeiten, die zwischen dem ersten und zweiten Staatsexamen zu erledigen sind. Winken
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 14:43    Titel: Antworten mit Zitat

Da sollte man doch genug Erfahrung haben, daß der erste Blick in BRAO und BORA geht. Winken
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Max77
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 23.08.2005
Beiträge: 1300
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 17.12.05, 14:50    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Da sollte man doch genug Erfahrung haben, daß der erste Blick in BRAO und BORA geht.


Idealerweise schon. Verlegen
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