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recht.de :: Thema anzeigen - Hausrat Vers.Bedingungen (Sengschaden) wie auslegen?
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Hausrat Vers.Bedingungen (Sengschaden) wie auslegen?
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TheKing28
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Anmeldungsdatum: 16.06.2005
Beiträge: 338

BeitragVerfasst am: 21.12.05, 18:33    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
es gibt keine weiteren formulierungen.

es heißt nur in der "übersicht" der verschiedenen tarife:
"sengschäden: ja, bis 500 €"

und eben der ausschluß w.o. für sengschäden in den VHB....

das isses ja, was mich ein wenig stutzig macht...denn, so kann das ja keinen sinn machen?!



und ja, ok, andere leistungen (wertsachen, hotelunterbringung, etc) sind auch etwas besser als in den günstigeren tarifen...


Es gibt zwei Möglichkeiten, entweder es wurde (wie bereits oben ausgeführt) eine neue Gefahr eingeführt nämlich Sengschäden (was ich bezweifle), oder die Gesellschaft versucht zwanghaft Argumente für Kunden(die im Regelfall die Bedingungen noch nie gelesen haben) zu finden den besseren XXL-Tarif abzuschließen.
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Mogli
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 13.12.2004
Beiträge: 3586
Wohnort: Pfalz

BeitragVerfasst am: 22.12.05, 06:59    Titel: Antworten mit Zitat

talla hat folgendes geschrieben::
es heißt nur in der "übersicht" der verschiedenen tarife:
"sengschäden: ja, bis 500 €"

und eben der ausschluß w.o. für sengschäden in den VHB....



Das finde ich allerdings auch etwas merkwürdig.

Verstehe ich das so richtig: im Verkaufsprospekt wird angepriesen, dass Sengschäden bis 500 EUR mitversichert seien, aber in den Bedingungen (die ja letztendlich maßgebend sind), Sengschäden sind nur ersatzpflichtig, wenn sie Folge eines Brandes sind ???

Wenn man sowas macht, ist ein Riesenärger im Schadenfall vorprogrammiert. Ich kann mir auch gut vorstellen, wie der Amtsrichter hier im Streitfall entscheiden würde.

Es würde nur dann einen Sinn ergeben, wenn in den Allgemeinen Versicherungsbedingungen (oder der Deklaration oder den Klauseln) tatsächlich, so wie im Prospekt angegeben, Sengschäden auch ohne Brand mitversichert wären.

Grüße, Mogli
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 22.12.05, 08:09    Titel: Antworten mit Zitat

eigentlich dachte ich auch, das es für die sengschäden dann irgendwelche klauseln gibt, aber nichts zu finden...

sehr merkwürdig das ganze...
_________________
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