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Michael A. Schaffrath FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
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Verfasst am: 08.02.06, 23:05 Titel: |
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| laure hat folgendes geschrieben:: | | Mich interessiert, ob tatsächlich Beschwerden gegen Beweisbeschluss unstatthaft sind. |
Nicht generell, §567 I ZPO.
| laure hat folgendes geschrieben:: | | Falls ja, dann ob der Anwalt sich damit schadenersatzpflichtig macht, wenn er eine unzulässige Beschwerde einlegt. |
Kann man so pauschal nicht sagen. Man müßte prüfen, aus welchem Grund die Beschwerde unzulässig war. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 09.02.06, 08:22 Titel: |
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| laure hat folgendes geschrieben:: | | Der Sachverhalt ist kurz. Es wurde eine Beschwerde gegen Beweisbeschluss eingelegt, welche unzulässig war. Mich interessiert, ob tatsächlich Beschwerden gegen Beweisbeschluss unstatthaft sind. Falls ja, dann ob der Anwalt sich damit schadenersatzpflichtig macht, wenn er eine unzulässige Beschwerde einlegt. |
Bitte teilen Sie einmal den kompletten Tenor des ablehnenden Beschlusses mit. Enthält dieser überhaupt eine Kostenentscheidung?!
Im übrigen wäre zu prüfen, ob tatsächlich eine Beschwerde oder aber ein Antrag nach § 360 ZPO vorlag. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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laure FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.07.2005 Beiträge: 154
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Verfasst am: 09.02.06, 13:47 Titel: |
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| Hallo! Die sof. Beschwerde wird als unzulässig verworfen, weil ein Beweisbeschluss ist nicht selbständig anfechtbar. § 355 Abs.2. Kostenentscheidung gem.§ 97. |
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kdM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2004 Beiträge: 3223 Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg
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Verfasst am: 09.02.06, 22:05 Titel: |
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| laure hat folgendes geschrieben:: | | Hallo! Die sof. Beschwerde wird als unzulässig verworfen, weil ein Beweisbeschluss ist nicht selbständig anfechtbar. § 355 Abs.2. Kostenentscheidung gem.§ 97. |
Ohne genauere Kenntnis des Sachverhalts und des Beweisbeschlusses wird es schwierig sein, einzuschätzen, ob das Rechtsmittel der Sofortigen Beschwerde in dem Fall wirklich zulässig war gemäß
| Code: |
§ 567 Abs. 1 ZPO
Sofortige Beschwerde; Anschlussbeschwerde
(1) Die sofortige Beschwerde findet statt gegen die im ersten Rechtszug ergangenen Entscheidungen der Amtsgerichte und Landgerichte, wenn
1. dies im Gesetz ausdrücklich bestimmt ist oder
2. es sich um solche eine mündliche Verhandlung nicht erfordernde Entscheidungen handelt, durch die ein das Verfahren betreffendes Gesuch zurückgewiesen worden ist.
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oder unzulässig gemäß
| Code: |
§ 355 ZPO
(2) Eine Anfechtung des Beschlusses, durch den die eine oder die andere Art der Beweisaufnahme angeordnet wird, findet nicht statt. |
Mein ZPO-Kommentar läßt einige Fallgestaltungen zu, in denen eine sofortige Beschwerde gegen einen bestimmten Beweisbeschluss, in dem es nicht um " die eine oder die andere Art der Beweisaufnahme" geht, zulässig wäre.
Nur mal so aus Neugier: Welche Kosten sind der Prozeßpartei durch so einen Beschluß eigentlich entstanden? _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“ |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 10.02.06, 09:04 Titel: |
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Morgen!
| kdM hat folgendes geschrieben:: |
Nur mal so aus Neugier: Welche Kosten sind der Prozeßpartei durch so einen Beschluß eigentlich entstanden? |
Für das Beschwerdeverfahren können sowohl Anwalts- als auch Gerichtskosten entstanden sein. Wobei hier das Problem bei den gegnerischen Anwalts- und den Gerichtskosten liegen dürfte. _________________ Karma statt Punkte! |
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laure FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.07.2005 Beiträge: 154
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Verfasst am: 10.02.06, 10:50 Titel: |
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| Wo kann ich den ZPO-Kommentar finden? Welche Fallgestaltungen es wären? Wenn es um ein unzutreffendes Beweisthema geht, dann handelt sich es nicht um " die eine oder die andere Art der Beweisaufnahme". |
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Kobayashi Maru FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 28.11.2005 Beiträge: 4524
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Verfasst am: 10.02.06, 10:54 Titel: |
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| laure hat folgendes geschrieben:: | | Wo kann ich den ZPO-Kommentar finden? Welche Fallgestaltungen es wären? Wenn es um ein unzutreffendes Beweisthema geht, dann handelt sich es nicht um " die eine oder die andere Art der Beweisaufnahme". |
Sorry, laure,
aber wenn Du uns hier nur mit Häppchen abspeist, wird hier wohl keiner konkret werden (können)...
ZPO-Kommentare kannst Du ergoogeln ( welch ein Wort!) oder in der gut sortierten Buchhandlung finden. _________________ Karma statt Punkte! |
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kdM FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 27.09.2004 Beiträge: 3223 Wohnort: Raum Flensburg-Regensburg
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Verfasst am: 10.02.06, 19:27 Titel: |
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| laure hat folgendes geschrieben:: | | Wo kann ich den ZPO-Kommentar finden? |
In dem großen Online-Buchhandel, der nach jenem wasserreichsten Fluss der Erde in Südamerika benannt ist, kann man einen älteren gebrauchten Thomas-Putzo derzeit ab EUR 1,77; einen Zöller ab EUR 9,90 erstehen. _________________ „Ich habe zu keiner Zeit körperliche Gewalt gegen Kinder und Jugendliche in irgendeiner Form angewandt. Die ein oder andere Watschn kann ich nicht ausschließen.“ |
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laure FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 15.07.2005 Beiträge: 154
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Verfasst am: 16.02.06, 13:32 Titel: |
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| Konnte man gegen Anwalt vorgehen? |
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Vormundschaftsrichter FDR-Mitglied

Anmeldungsdatum: 03.01.2005 Beiträge: 2473 Wohnort: Niedersachsen
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Verfasst am: 16.02.06, 14:37 Titel: |
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| laure hat folgendes geschrieben:: | | Konnte man gegen Anwalt vorgehen? |
Grundsätzlich: vielleicht.
Konkret gesprochen: Kommt drauf an. _________________ Gruß
Vormundschaftsrichter
der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt |
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