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Warum ist kostenlose rechtsberatung eigentlich verboten?
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 16:44    Titel: Antworten mit Zitat

Citros hat folgendes geschrieben::
Na ja, ich glaub schon, daß die meisten die hier ratschläge geben, sich auch um eine sachlich korrekte antwort bemühen.


Das geht am Problem vorbei. Wollen Sie, dass ich Sie am offenen Herzen operiere? Ich kann Ihnen versichern, Bemühen werde ich mich! Ändert das irgend etwas daran, dass Sie tot sind, wenn ich es gut meine? Mein Fehler wäre nicht, dass ich mich nicht Bemühe, er bestünde vielmehr darin, dass ich Sie nicht zu einem Experten schicke und meinen Mund zu Dingen halte, die ich nicht einmal ansatzweise beherrsche.

Und genauso ist das mit Rechtsfragen. Wenn der "Rat" falsch ist, ist er falsch. Wenn er mißverständlich ist, ist er mißverständlich.

Ob der Betreffende es gut meint oder böse, ist im Ergebnis nun einmal egal. (Und wenn ein Experte Unsinn redet, ändert das auch nichts - es passiert nur seltener). Das vorwerfbare Moment bei einigen der hier Antwortenden ist übrigens, dass Sie WENN sie schon antworten, obwohl sie über das Thema selbst kein nennenswertes Wissen haben, das nicht offenlegen und sich auch überhaupt keine Gedanken darüber machen, was die Folgen sein könnten und dass sie hier oft anderen Leuten Unrecht einreden. Oder um vom BGH zu klauen: Etwas ins Blaue hinein zu behaupten ohne es wirklich zu wissen, ist auch Lügen Winken

Damit soll übrigens nicht gesagt werden, dass man als "Laie" (das ist übrigens jeder für die meisten Dinge des Lebens) nicht vernünftige Beiträge schreiben kann. Dafür braucht es auch nicht einmal Rechtskenntnisse. Es gibt hier Leute, die helfen mit praktischen Tipps, drücken Mitgefühl aus, verlinken einfach Quellen im Netz oder machen bei ihren Beiträgen klar, dass ihre Beiträge nur Vermutungen sind usw. Da hilft oft sogar weit mehr, als ein Rechtsrat.
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Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 16:58    Titel: Antworten mit Zitat

Kobayashi Maru hat folgendes geschrieben::

Es ist dem Anwalt nicht in jedem Falle verboten, kostenlose Rechtsberatung durchzuführen. D´accord? Winken


Darauf können wir uns einigen.

Hier noch ein paar Beispiele für die Benutzung des Wortes "grundsätzlich" mit den verschiedenen Bedeutungen::

1. "Antragsberechtigt sind grundsätzlich juristische Personen. Soweit sich ein Netzwerk noch nicht als juristische Person organisiert hat, ist auch eine natürliche oder juristische Person antragsberechtigt, die von allen Netzwerkmitgliedern bzw. bereits bekannten künftigen Netzwerkmitgliedern durch rechtsverbindliche Unterschrift die Federführung für die Planungsphase erhalten hat."
www.bmbf.de/foerderungen/677_3266.php

(Eine Regel und die Ausnahme)

2."Die Bundestagsverwaltung besteht grundsätzlich aus drei Abteilungen: den Parlamentarischen, den Wissenschaftlichen und den Zentralen Diensten."
http://rsw.beck.de/rsw/shop/default.asp?docid=139479&docClass=NEWS&site=JuS&from=JuS.30.1.3

(Wann besteht sie aus weniger oder mehr Abteilungen? Die Abhandlung sagt nichts dazu. Das Wort "grundsätzlich" ist hier überflüssig).

3. Grundsätzlich lassen sich bei der Organspende zwei Bereiche unterscheiden:

* Die Organspende von Verstorbenen und
* die sogenannte Lebendspende, bei der es um die Entnahme von Organen bei lebenden Menschen geht.
www.aekno.de/htmljava/d/organspende/organspende_gesetz.htm

(Gibt es noch etwas Drittes als nur lebend oder tot?)

4. "Mit Ausnahme der unten angeführten Punkte gelten grundsätzlich für den BMZ-Anteil von Projekten in diesem Programm die üblichen Verwendungsrichtlinien der DFG (DFG-Vordruck 2.01 bzw. 2.02)"
www.dfg.de/forschungsfoerderung/formulare/download/2_021.pdf

(Hier wieder der Grundsatz und die Ausnahme)

5." Die Ausschusssitzungen des Nationalrates sind grundsätzlich nicht öffentlich, die Geschäftsordnung des Nationalrates sieht aber in einigen besonderen Fällen Ausnahmen vor. "
www.parlament.gv.at/portal/page?_pageid=894,89159&_dad=portal&_schema=PORTAL

(Ein schönes klares deutsch von Österreichern. Ein schöner Abschluß dieses Postings)
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Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Citros
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Anmeldungsdatum: 17.10.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 17:14    Titel: Antworten mit Zitat

Nein, ich wollte nur sagen, daß die meisten Menschen sicherlich, soweit sie das können, versuchen sachlich zu antworten - und nicht versuchen mit ihrer antwort dem fragenden einen gefallen zu tun in dem sie das schreiben was er lesen will, sondern sich bemühen objektiv (und nicht aus nettigkeit falsch) zu antworten. Das muß ja noch lange nicht heißen, daß es auch stimmt.

Aber daß noch nicht mal ein Anwalt einen kostenlos beraten darf, das hat für mich jetzt aber wirklich keinen rechten sinn...da hat man ja gar keine vorteile wenn man mit einem anwalt befreundet ist *och* Geschockt
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Kobayashi Maru
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Anmeldungsdatum: 28.11.2005
Beiträge: 4524

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 17:24    Titel: Antworten mit Zitat

Citros hat folgendes geschrieben::
Aber daß noch nicht mal ein Anwalt einen kostenlos beraten darf, das hat für mich jetzt aber wirklich keinen rechten sinn...da hat man ja gar keine vorteile wenn man mit einem anwalt befreundet ist *och* Geschockt


Mit den Augen rollen ... auch kein Richter!
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 17:44    Titel: Antworten mit Zitat

Citros hat folgendes geschrieben::
Nein, ich wollte nur sagen, daß die meisten Menschen sicherlich, soweit sie das können, versuchen sachlich zu antworten - und nicht versuchen mit ihrer antwort dem fragenden einen gefallen zu tun in dem sie das schreiben was er lesen will, sondern sich bemühen objektiv (und nicht aus nettigkeit falsch) zu antworten. Das muß ja noch lange nicht heißen, daß es auch stimmt.


Hier kann man z.B. zu einem Tread kommen, in dem dem Fragesteller so gar nicht geschrieben wurde was er lesen wollte: www.recht.de/phpbb/viewtopic.php?p=315788&highlight=#315788

Allerdings hat das offensichtliche Frustrationsgefühle bei dem Fragesteller hervorgerufen und von recht.de hält er nun wohl nicht mehr viel.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Citros hat folgendes geschrieben::
Nein, ich wollte nur sagen, daß die meisten Menschen sicherlich, soweit sie das können, versuchen sachlich zu antworten - und nicht versuchen mit ihrer antwort dem fragenden einen gefallen zu tun in dem sie das schreiben was er lesen will, sondern sich bemühen objektiv (und nicht aus nettigkeit falsch) zu antworten. Das muß ja noch lange nicht heißen, daß es auch stimmt.


Es war mir lediglich wichtig, dass es insoweit keine Mißverständnisse gibt. Es war nicht als persönlicher Angriff gemeint, falls es so schien, nichts für ungut Smilie

Ich kann Ihnen aber versichern, dass es durchaus einige Poster hier in den Foren gibt und gab, die insoweit bei mir erhebliche Bedenken hervorrufen. Das Besondere an diesen Foren ist allerdings das Gegenstück: Sie finden anders als in vielen sonstigen Foren nicht nur wenige, sondern eine Vielzahl von Leuten, die tatsächlich wissen, wovon sie reden. Was natürlich nicht immer populär ist. Lachen
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Holzschuher
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Anmeldungsdatum: 18.02.2006
Beiträge: 6354
Wohnort: Nürnberg

BeitragVerfasst am: 09.03.06, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

um zum Kern der Frage zurückzukehren, ist doch auch zu bemerken, dass da einiges in Bewegung ist und ich denke auch in Zukunft in Bewegung geraten wird:

z.B. hier:

http://rsw.beck.de/rsw/shop/?docid=107976&docClass=NEWS&from=Anwalt.30

http://www.jurawelt.de/aktuelles/nationales/10383

Auch ist es z. B. so, dass ab 01.07.2006 die Rahmengebührenregelung für die Erstberatung im RVG aufgegeben wird und der Verbraucher quasi mit dem Anwalt wird handeln/feilschen können? Na ja, er wird es zumindest versuchen, wie bisher auch.

Gruß
Peter H.
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Gruß
Peter H.
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Citros
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Anmeldungsdatum: 17.10.2005
Beiträge: 28

BeitragVerfasst am: 10.03.06, 12:17    Titel: Antworten mit Zitat

Also lohnt es sich ab Juli doch, sich mit einem Anwalt anzufreunden Winken

Gibts/bzw. gabs diese Rahmengebührregelung eigentlich nur für Anwälte oder auch für andere Berufsgruppen?
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