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Warum beschäftigt sich hier eigentlich keiner mit der Problematik der schwarzen Schafe? Alle Posts sind doch nur irgendwelches rumgesülze.
Es gibt Sie nämlich, die RAs, die MAndanten ausnehmen, schlampig arbeiten usw.
Holzschuher schrieb:
Zitat:
Zitat:
sodaß Mandanten zu "Querulanten" werden, auch wenn sie nichts anderes wollen als ihr gutes Recht ...
hat durchaus psychopathologische Züge. Wenn es nicht so traurig wäre, müßte man eigentlich lachen.
Wann ist denn jemand ein Querulant? Wenn verlangt wird das der RA seinen Berufspflichten nachkommt. Ich glaube kaum. Traurig ist was sich RAs leisten.
jurico schreibt:
Richtig. Es gibt nämlich genügend Mandanten, die, nachdem "ihr" Rechtsstreit nicht zu hundert Prozent zu ihren Gunsten ausging, sogar die Vollmachterteilung selbst bestreiten.
Wenn der Anwalt seinen Pflichten nachkommt und richtig berät ( wozu auch gehört das Prozesse verloren gehen können) und dies dem Mandanten schriftlich gibt, gibts doch garnichts zu deuteln.
Als jemand der von vier RAs geschädigt wurde,
( RA1 wurde zu Schadensersatz verurteilt, RA2 zahlte sein Honorar zurück nachdem das Urteil zu RA1 erging, RA3 zahlte ebenfalls die Kosten für eine verlorengegangene Berufung zurück, RA4 ist in arbeit )
ist mir der Glaube an verantwortungsvolle RAs verloren gegangen.
Ein fünfter Anwalt, um Rat gefragt, schaffte es auch nicht ohne Pflichtverletzung. ( lehnte das Mandat ab, Kollegen gefasel ) Er unterließ es mich auf Fristen hinzuweisen.
Inzwischen wird sic häppchenweise sich bei der RA-Kammer beschwert. Das bedeutet das RA immer schön Stellung nimmt und daran erinnert wird vernünftig zu arbeiten.
[b]Ich sehe mich aufgrund dieser vorgehensweise nicht als Querulant[/b
Außerdem soll man vor der Erstberatung die Kosten aushandeln und schriftlich mitteilen, daß Vereinbarungen grundsätzlich nur schriftlich, nicht mündlich zustandekommen. Letzerer Tipp scheint mir wesentlich zu sein, da Anwälte nicht in jedem Fall korrekt über das Ziel ihrer Tätigkeit aufklären, und sich viel Pfusch in mündlichen Informationen verstecken und rechtfertigen läßt.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.03.06, 15:04 Titel:
Hab ich doch schon einige Postings weiter oben gesagt.
Die typischen "Signatur"-Formulierungen wie "Dokumentation des Rechtswegs", "Rechtsfrustrationen", "Zweck des Gesetzes", "schriftliches Angebot vom Anwalt" - das sind immer die Kennzeichen für diesen speziellen Menschen. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Wer eine Vollmacht zum Unterschreiben in die Hand nimmt, ohne sich ein Merkblatt aushändigen zu lassen, in dem alle Konsequenzen der Vollmacht aufgelistet sind, muß bei entsprechenden Rechtsproblemen damit rechnen, irgendwann einen Betreuer zu bekommen, der für ihn künftig solche und andere Vollmachten unterschreibt ...
Bin gespannt, wann eine Dissertation über Verweigerungsneurosen auftaucht ...
Sie haben sich ja offensichtlich hier angemeldet, um mal so richtig Dampf abzulassen. Die Mehrheit der Stammuser hier im Forum sind Rechtsanwälte. Deshalb bekommen Sie auch wenig Beifall hier, wenn Sie immer nur sinngemäß schreiben: "Wer einem Anwalt die linke Hand entgegenstreckt um sich ein Formblatt überreichen zu lassen und sich dann wundert, dass die Armbanduhr weg ist, der gehört in die Psychatrie, weil er dumm genug war, eine Anwaltskanzlei zu betreten."
Wenn Sie einen echten Dialog wünschen, dann schildern Sie konkrete Vorfälle zu denen man Stellung nehmen kann. Bauen Sie nicht so viele Beleidigungen ein, dann wird man ihre Beiträge auch nicht löschen.
Die Mehrheit der Stammuser hier im Forum sind Rechtsanwälte.
Das dürfte eher unzutreffend sein.
Unglücklicherweise ändert das aber nichts an dem Umstand, dass die ein sehr hoher Anteil an Threaderöffnern hier mit missionarischem Eifer Unwahrheiten über das Rechtssystem verbreiten, ohne an einer Sachdiskussion oder sonstigen rationalen Erörterungen interessiert zu sein.
Kurzfassung im Regelfall:
"Ich habe meinen Prozess verloren, ich soll nun bezahlen...das muss die Schuld meines Anwaltes sein.Alle Anwälte sind böse und nutzlos."
Übersetzung: Mandant hat es vermasselt und sucht anschließend die Schuld bei allen anderen. Und da betreffenden Personen das in ihrem Umfeld keiner abnimmt, suchen die schlimmsten Fälle das Internet heim, da man dort ja die interessantesten Details verschleiern und weglügen kann, um sich in der Opferrolle darzustellen.
Realität: Wer in Rechtsangelegenheiten nicht ein Mindestmaß an sorgfalt und Rücksicht walten lässt, der zahlt den Preis. So hart das für die Betreffenden auch sein mag. Wer dann das Rückrat nicht hat, die eigene Verantwortung anzuerkennen und weiterzumachen, der fährt oft den Karren nur tiefer in den Dreck. Anwälte sind nicht der Messias. Wunder sind nicht drin und die Absolution können sie auch noch nicht erteilen. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
können wir uns auf "relative Mehrheit" einigen? Anwaltschaft als die am häufigsten vertretene Berufsgruppe?
Wie wäre es mit: "Juristen". _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Bei Juristen würde ich, was Stammuser betrifft, von einer absoluten Mehrheit ausgehen.
Ich nicht - auf die Gesamtheit der Foren bezogen.
Forum Anwaltsrecht? Da bin ich hinsichtlich einer Schätzung lieber scheu wie ein Rehlein. _________________ Few people are capable of expressing with equanimity opinions which differ from the prejudices of their social environment. Most people are even incapable of forming such opinions.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 14.03.06, 18:55 Titel:
asphaltsurfer hat folgendes geschrieben::
Zitat:
eine Freundin von mir hat ihre Dissertation über Querulanten geschrieben
Kursiert die zufällig auch irgendwo im www? Klingt interessant und hält sicher den einen oder anderen Lacher bereit
Ich habe nur die gedruckte Variante korrekturgelesen, ob es dazu ein PDF gibt, werde ich mal eruieren (nach mehreren interessierten Anfragen ). Ist immerhin auch schon ein knappes Jahrzehnt her. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Anmeldungsdatum: 24.01.2005 Beiträge: 1059 Wohnort: Würzburg bei Altertheim
Verfasst am: 15.03.06, 09:19 Titel:
Würzburg Weil er unrechtmäßig über Geld eines Mandanten verfügt hat, ist ein Würzburger Anwalt verurteilt worden: Wegen Untreue muss er eine Strafe von 50 Tagessätzen à 50 Euro zahlen.
Bereits Ende 2004 hatte das Amtsgericht den 50-Jährigen wegen Untreue zu 6000 Euro Strafe verurteilt und ihm "Geldgier und Maßlosigkeit" bescheinigt. Eine Entscheidung, die der streitbare Rechtsanwalt nicht auf sich sitzen lassen wollte. Deshalb landete die Angelegenheit nun vor der Berufungskammer des Landgerichts.
Die Sache, um die es geht, trug sich vor fast fünf Jahren zu. Damals übernahm der Strafverteidiger die Vertretung eines mittellosen 18-Jährigen, der wegen eines Drogendelikts festgenommen worden war. Statt ihn darüber aufzuklären, dass er das Recht auf einen kostenlosen Pflichtverteidiger hat, legte der Rechtsanwalt dem jungen Mann eine Honorarvereinbarung vor, in der er einen Stundensatz von knapp 130 Euro forderte. Der 18-Jährige unterschrieb und versicherte, seine Großmutter werde für die Kosten aufkommen. Das tat die Oma, obwohl sie das Geld nicht hatte: Damit der Haftbefehl gegen den Enkel außer Vollzug gesetzt wurde, lieh sie sich 2500 Euro für die Kaution in der Verwandtschaft. Auch den üppigen Vorschuss, den der Anwalt forderte, trieb sie auf diese Weise auf.
Allerdings musste der Anwalt nur 1500 Euro hinterlegen, damit der Enkel bis zu seinem Prozess frei kam. Die restlichen 1000 Euro gab er der Oma jedoch nicht zurück, sondern ließ sie auf einem Mandantenkonto liegen - und verrechnete sie später mit seinen hohen Honorarforderungen. Obwohl sie ihm das, so die Oma vor Gericht, nie erlaubt habe.
Auf den ersten Blick sei das "eine Sauerei", sagte der Vorsitzende Richter. Allerdings sei nicht jede Sauerei strafrechtlich relevant. Und deshalb verurteilte zwar auch das Berufungsgericht den Anwalt wegen Untreue. Allerdings nur zur Zahlung von 2500 Euro.
Die Begründung: Der Rechtsanwalt habe die 1000 Euro, die nach Hinterlegung der Kaution übrig waren, für andere Zwecke verwendet. Er hätte der Oma das Geld auch gar nicht zurückgeben können, weil sein Geschäftskonto mit fast 18 000 Euro bis zum Limit überzogen gewesen sei, sagte der Vorsitzende Richter.
Quelle Main Post _________________ Alles meine Meinung und rein fiktiv
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