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Anmeldungsdatum: 21.11.2005 Beiträge: 11363 Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!
Verfasst am: 14.04.06, 14:25 Titel:
find_nemo hat folgendes geschrieben::
Das war eine Frage, daher auch das "?"
Also, diese Auslegung ist (u.a. aufgrund des 'weil' in dem Satz) m.E. dann doch sehr gewagt. Unabhängig davon spielt das alles für die ursprüngliche Frage überhaupt keine Rolle. _________________ Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart. Sapere Aude!(Kant)
Der Minderjährige Sohn führt die Geschäfte bei Internetauktionshaus [Name geändert],
sein Vater hat ihm nur freundlicherweise sein Internetauktionshaus [Name geändert]-Konto dafür zur Verfügung gestellt,
da sich der minderjährige Sohn noch nicht selbst anmelden darf.
Mehr hat der Vater damit nicht zu tun.
Um es noch mal zu verdeutlichen:
Die Kunden überweisen auf das Konto des Sohns, der mit dem Geld auch machen kann, was er will...
Ich meine, dass Verstöße gegen § 14 GewO nicht von Mitbewerbern abgemahnt werden können, da § 14 GewO keine von § 4 Nr. 11 UWG erfasste Vorschrift ist.
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