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Abmahnung durch Mitbewerber möglich?
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Biber
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 14:25    Titel: Antworten mit Zitat

find_nemo hat folgendes geschrieben::
Das war eine Frage, daher auch das "?"
Also, diese Auslegung ist (u.a. aufgrund des 'weil' in dem Satz) m.E. dann doch sehr gewagt. Unabhängig davon spielt das alles für die ursprüngliche Frage überhaupt keine Rolle.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
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fragen-for-all
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 14:39    Titel: Antworten mit Zitat

Nur zum Klären:

Der Minderjährige Sohn führt die Geschäfte bei Internetauktionshaus [Name geändert],
sein Vater hat ihm nur freundlicherweise sein Internetauktionshaus [Name geändert]-Konto dafür zur Verfügung gestellt,
da sich der minderjährige Sohn noch nicht selbst anmelden darf.

Mehr hat der Vater damit nicht zu tun.

Um es noch mal zu verdeutlichen:

Die Kunden überweisen auf das Konto des Sohns, der mit dem Geld auch machen kann, was er will...
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find_nemo
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Anmeldungsdatum: 16.03.2006
Beiträge: 140

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 15:15    Titel: Antworten mit Zitat

Nix desto trotz wird der Online-Shop doch vom Vater betrieben, wenn er auf seinen Namen läuft. Im Impressum steht wer von beiden?
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fragen-for-all
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Anmeldungsdatum: 26.03.2006
Beiträge: 189

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 17:17    Titel: Antworten mit Zitat

Im Impressum steht der Sohn, aber back to topic, please!
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rolf76
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 23.04.2006
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 23.04.06, 11:40    Titel: Antworten mit Zitat

Ich meine, dass Verstöße gegen § 14 GewO nicht von Mitbewerbern abgemahnt werden können, da § 14 GewO keine von § 4 Nr. 11 UWG erfasste Vorschrift ist.
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