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Gut. Dann gehen wir mal mit dem gesunden Menschenverstand an die Sache.
Legt man hochwertige Sachen offen sichtbar in sein Auto, muss man schon ziemlich geistig umnachtet sein (ich beziehe mich da mit ein ). Es ist mit Sicherheit am einfachsten für alle Beteiligten, wenn man entweder alle Wertsachen mit herausnimmt oder sie z. B. in den Kofferraum legt, wo keiner sie sehen kann.
Denn:
1. Man hat nicht so schnell Ärger
2. Die Versicherung muss vielleicht gar nicht in Anspruch genommen werden
3. und damit steigen auch nicht die Beiträge, über die sich jeder Kunde ja ständig beschwert.
Egal ob man gegen Einbruchdiebstahl versichert ist oder nicht, man hat den Ärger und Stress im Fall des Falles (und ggf. einen Selbstbehalt zu zahlen). Das Auto wird- je nach Schaden- weniger wert als vorher usw. Und nicht zuletzt ist es ein sehr unangenehmes Gefühl, wenn man weiß, dass ein Fremder im Auto gewesen ist und sich bedient hat. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
selbst wenn das auto nur gewaltsam geöffnet wird und die täter z.b. gestört werden, kommt die TK für den schaden auf.
so pauschal ist es eben leider nicht richtig...
Ich denke auch hier ist nicht der Diebstahlversuch von "irgendwas", sondern der Diebstahlversuch des PKW's gemeint ist. Dieser lässt sich ja im allgemeinen nachweisen. Defektes oder zumindest bearbeitetes Zündschloss etc.
Sollte nur die Scheibe eingeschlagen sein und das Fahrzeug keine weiteren Beschädigungen oder Spuren aufweisen, kann man wohl kaum argumentieren,
dass es sich hier um einen Diebstahlversuch gemäß den Bedingungen handelt.
Ich denke auch hier ist nicht der Diebstahlversuch von "irgendwas", sondern der Diebstahlversuch des PKW's gemeint ist. Dieser lässt sich ja im allgemeinen nachweisen. Defektes oder zumindest bearbeitetes Zündschloss etc.
Sollte nur die Scheibe eingeschlagen sein und das Fahrzeug keine weiteren Beschädigungen oder Spuren aufweisen, kann man wohl kaum argumentieren,
dass es sich hier um einen Diebstahlversuch gemäß den Bedingungen handelt.
Ich denke auch hier ist nicht der Diebstahlversuch von "irgendwas", sondern der Diebstahlversuch des PKW's gemeint ist. Dieser lässt sich ja im allgemeinen nachweisen. Defektes oder zumindest bearbeitetes Zündschloss etc.
Sollte nur die Scheibe eingeschlagen sein und das Fahrzeug keine weiteren Beschädigungen oder Spuren aufweisen, kann man wohl kaum argumentieren,
dass es sich hier um einen Diebstahlversuch gemäß den Bedingungen handelt.
Folge -> Nicht versichert!
sorry, aber dann greift die glasbruch "klausel
Ja stimmt das mit den Glasschäden hatte ich dabei gerade nicht beachtet...
Man kann ja auch kleinlich sein ... Sie wissen doch was gemeint war
Dann wurde eben nicht die Scheibe eingeschlagen sondern die Tür aufgebrochen... der Rest wie oben... zufrieden?
Hallo,
parkte das Auto auf der Straße oder war es in einer abgeschlossenen Garage oder abgeschlossenen Sammelgarage?
Mir ist 2x in einer abgeschlossenen Tiefgarage mein Auto aufgebrochen und jedesmal das fest eingebaute Navigationsgerät und das nicht fest eingebaute Handy gestohlen worden. Weil das Auto in einer abgeschlossenen Tiefgarage stand, keiner weiß wie der oder die Diebe da reingekommen sind, wurden die Navigationsgeräte über die Kasko-und die Handys über die Hausratversicherung ersetzt.
Auf der Straße, ohne erkennbare Einbruchsspuren und wahrscheinlich ohne Anzeige bei der Polizei, wird selbst ein festeingebautes Radio nicht ersetzt.
Dieses zur Information.
Gruß
... Mir ist 2x in einer abgeschlossenen Tiefgarage mein Auto aufgebrochen und jedesmal das ... und das nicht fest eingebaute Handy gestohlen worden. ... wurden ... die Handys über die Hausratversicherung ersetzt.
das ist auch logisch, hier wurde ein Behältnis in einem Raum aufgebrochen. Da ist die Hausrat-Versicherung zuständig. Da reicht es sogar wenn der Wagen in einer öffentlichen Garage (Tiefgarage, Parkhaus etc.) steht. _________________ MfG,
Duisburger
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