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Gewerbe mit unter 18
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hanfsamen
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Anmeldungsdatum: 17.02.2005
Beiträge: 229
Wohnort: Münster

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 21:07    Titel: Antworten mit Zitat

Das ist ja nur eine kleine Formalität zum Schutz der Jugendlichen. Es soll ja ganz schön fiese Erziehungsberechtigte geben... In der Praxis ist das aber relativ nebensächlich.
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kahela
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

Willst du damit sagen, das es auch ohne die Erziehungsberechtigten geht ? Oder was meinst du mit fiesen Erziehungsberechtigten ?
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FM
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 05.12.2004
Beiträge: 7320

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 21:11    Titel: Antworten mit Zitat

Rechtsverdreher hat folgendes geschrieben::
hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Mit Zustimmng der gesetzlichen Vertreter grundsätzlich ja.

Um ein Gewerbe als Minderjähriger anzumelden braucht man grund- und zusätzlich die Bestätigung des Vormundschaftsgerichts. §112 BGB.


Nein, das ist nur eine Sonderregelung für den Fall, daß man bei Tätigkeiten im Rahmen des gewerbes unbeschränkt geschäftsfähig sein will.
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Pünktchen
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2634

BeitragVerfasst am: 14.04.06, 23:29    Titel: Antworten mit Zitat

FM hat folgendes geschrieben::
Rechtsverdreher hat folgendes geschrieben::
hanfsamen hat folgendes geschrieben::
Mit Zustimmng der gesetzlichen Vertreter grundsätzlich ja.

Um ein Gewerbe als Minderjähriger anzumelden braucht man grund- und zusätzlich die Bestätigung des Vormundschaftsgerichts. §112 BGB.


Nein, das ist nur eine Sonderregelung für den Fall, daß man bei Tätigkeiten im Rahmen des gewerbes unbeschränkt geschäftsfähig sein will.
Wie, kann man auch anders ein Gewerbe ausüben? Wer soll dann seinen Kopf hinhalten, wenn etwas schief geht?

Die Links die ich gefunden habe sagen, dass die genehmigung des Vormundschaftsgerichtes notwendig ist. Mal ein paar Links:
http://www.s-a-ve.com/faq/minderjaehrig.htm

http://www.hast-recht.de/gewerbeanmeldung/artikel.html

http://www.stade.ihk24.de/index.jsp?url=http%3A//www.stade.ihk24.de/recht_und_fair_play/Gewerberecht/recht_der_unternehmensgruendung/Minderjaehrige.jsp
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kahela
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.01.2006
Beiträge: 59

BeitragVerfasst am: 19.06.06, 09:21    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo zusammen,

ich hab nochmal eine Frage zum Thema :

Wie ist das mit den Steuern ... ?? Ich habe mich informiert und gelesen das ich bis zu einem bestimmten Umsatz keine Steuern zahlen muss also keine Umsatzsteuer und keine Gewerbesteuer.

Aber irgendwie muss ich doch bestimmt irgendwas an Väterchen Staat abdrücken oder nicht? Wenn ja wann muss ich das machen und wie viel ist das ca.?
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