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Ich finds ziemlich schwach von den Versicherern, dass da die Bearbeitung so hakt, dass der VN selbst einen Rechtsanwalt einschalten muss und dadurch zusätzliche Kosten hat......... Also das wäre unserer Leistungsabteilung nicht passiert.
Das gibt mir jetzt doch zu denken. Das hätte ich nämlich ganz genauso gesagt. Bei UNS passiert sowas NIE....
Und talla wird das auch sagen, und vito-corleone, und Eifeler, und wie sie alle heißen.... bei jedem Versicherer, den man kennt, kommt sowas nicht vor. Es sind immer nur die anderen.
nee, mal im Ernst. Hier ist ganz anscheinend ordentlich was schiefgelaufen. Dass man die beteiligten Versicherern heftigst am Ohr ziehen sollte (wenn sich das bewahrheitet), ist klar. Ob jetzt der Klein-Rudi in irgendeiner Form dazu beigetragen hat, indem er Informationen nicht an seine Versicherer, sondern an die Versicherungsvertreter weitergegeben hat, und ob das überhaupt mitursächlich für die (möglicherweise) mangelhafte Bearbeitung war, wissen wir nicht. Aber es ist auch klar: auch bei "uns" (und damit mein ich uns alle) KANN sowas mal vorkommen.
Nichtmal ich bin fehlerfrei (traurig, aber wahr.)
Allerdings, damit hast du sicher Recht, hätte der Klein_Rudi bestimmt weniger Ärger, wenn er seine beiden Hunde beim selben Versicherer versichert hätte. _________________ Grüße, Mogli
********************
Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
ach quatsch, das ist doch in so nem fall völlig normal.
- es erfolgte bereits korrespondenz mit dem gegnerischen anwalt, also ist die sache am laufen.
- in so einem fall geht es scheinbar auch um eine menge schmerzensgeld. das schmerzensgeld kann erst zur höhe konkret beziffert werden, wenn die behandlung abgeschlossen wurde, und ein arztbericht vorliegt, woraus hervorgeht, wie schwer die verletzung war, wie lange die geschädigte eingeschränkt war, etc...
je länge die behandlung dauert, desto später kann auch erst die höhe der entschädigung festgestellt werden. ist doch klar...und so eine behandlung kann auch mal monate dauern. manche denken sich auch: je öfter ich zum arzt gehe, desto höher wird das schmerzensgeld. es soll manche anwälte geben, die raten soetwas sogar ihren mandanten. andere wollen dann verbleibende narben behandeln lassen...das alles dauert einfach seine zeit.
wenn dazu noch überzogene froderungen dazu kommen, wird natürlich mit dem gegenerischen anwalt diverser schriftwechsel geführt. und wenn da keine einigung gefunden wird, weil der geschädigte so überzogene forderungen stellt und sich mit nichst zufrieden gibt?
davon bekommt der kunde erstmal auch nichts mit. aber ein kurzer anruf bei der versicherung würde klarheit schaffen, anstatt nur rumzumaulen, wie schlecht die versicherungen doch alle sind...
- eine deckungsablehnung ist bisher nicht erfolgt, und scheint auch nach dem geschilderten überhaupt nicht zur debatte zu stehen. deshalb frag ich mich auch, was nun dieses gejammere und geschimpfe soll
- das der gegnerische anwalt nun klage einreicht, kann dem kunden ja ziemlich egal sein, weil ja offenischtlich versicherungschutz besteht. die versicherung(en) werden sich auch darum kümmern.
dann rufen sie doch einfach mal bei ihren versicherung an und fragen was los ist, wenns ihr anwalt nicht auf die reihe bekommt.
den anwalt werden sie allerdings in jedemfall selber bezahlen müssen, den hätten sie am ende wohl auch gar nicht gebraucht.
das zwei hunde bei verschiedenen versicherern versichert werden, ist allerdings sehr unglücklich gewählt. vorallem, weil ein zweiter hund oftmals in einem bestehenden vertrag mitversichert werden kann, und das günstiger, als wenn man zwei hunde einzeln versichert. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
Zuletzt bearbeitet von talla am 05.05.06, 10:19, insgesamt 2-mal bearbeitet
Wenn die Versicherung sich immer noch nicht meldet wäre IMO an eine Streitverkündung zu denken, wäre doch schade wenn die Geschädigte gegenüber dem Versicherten einen Titel erlangt und in einem weiteren Prozeß der Versicherte von einem anderen Richter keine Hftung des versicherers ausgeurteilt bekäme... Soll alles schon passiert sein...
ach quatsch, das ist doch in so nem fall völlig normal.
Für mich ist das ganz und gar nicht normal. Vielleicht hat das bei uns auch was mit der Kundennähe zu tun. Da wird nämlich auch mal von der betreuenden Stelle beim Kunden angerufen und nachgefragt, da wir jeden direkt gemeldeten Schaden in Kopie zugeschickt bekommen. Oder der VN ruft bei uns an und wir fragen in der Leistungsabteilung nach. Das gehört für mich zum Service dazu. Ich möchte hier aber nicht zuviel dazu sagen, da man mir sonst anhängt, ich würde Werbung betreiben
Allerdings habe ich natürlich die Erfahrung gemacht, dass die "Schädlinge" nur sehr selten vertriebsorientiert denken (hat wohl auch was mit der vielen Arbeit zu tun) _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
ach quatsch, das ist doch in so nem fall völlig normal.
- es erfolgte bereits korrespondenz mit dem gegnerischen anwalt, also ist die sache am laufen.
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teilweise geb ich dir Recht. Deshalb hab ich mein Statement, soweit es den Sachverhalt als solchen betrifft, auch im Konjunktiv verfasst.
Aber es scheint dennoch ein ganz erhebliches Problem, zumindest ein Kommunikationsproblem, vorzuliegen.
"Normal" wäre, dass der Versicherungsnehmer einen Brief von der Schadenabteilung kriegt, in dem ungefähr drin steht "wir haben uns mittlerweile mit der Gegenseite in Verbindung gesetzt.... bitte leiten Sie alle Schriftstücke, die Sie in dieser Sache erhalten, unverzüglich an uns weiter..... Sollte die Gegenseite Klage erheben, weisen wir Sie bereits jetzt darauf hin, dass diese Klage aus formal-rechtlichen Gründen gegen Sie direkt gerichtet werden muss. Bitte leiten Sie eine eventuelle Klageschrift dann sofort an uns weiter..."
Außerdem sollte der Versicherugnsvertreter in groben Zügen den Stand der Sache kennen (und an seinen Kunden weitergeben).
Deshalb meine ich, da gibt es mindestens in der Kommunikation erhebliches Verbeserungspotential.
Ansonsten geb ich dir recht, man soll die Sache nicht zu hoch hängen. Dass der Geschädigte Klage einreicht, kommt vor. Und dass sich die Klage gegen den Schädiger direkt richtet, muss so sein.
Also, Klein_Rudi, Kopf hoch. Das wird wohl seinen geregelten Gang gehen. Und - gelegentlich zum Telefon greifen und die zuständigen Leute anrufen wirkt manchmal Wunder. _________________ Grüße, Mogli
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Diese Auskunft ist kostenlos, aber hoffentlich nicht umsonst.
ok, das der VN gar keine nachricht erhält, ist tatsächlich nicht optimal. _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
hallo,
dann versuch ich mal etwas licht ins dunkle zu bringen.
den einen hund habe ich erst ende letztes jahr von meiner verstorbenen mutter geerbt und habe somit auch diese versicherung übernommen, deswegen sind die hunde momentan noch bei 2 verschiedenen versicherungen versichert.
natürlich will ich sie so bald wie möglich bei der selben gesellschaft versichern !
was die fristen angeht, so habe ich diesbezüglich alle eingehalten und alle informationen immer unverzüglichst weitergeleitet.
ok, dass man sowas nicht über den aussendienstmitarbeiter machen soll, das wusste ich nicht und hat mir dieser mittarbeiter auch nicht gesagt.
nunja, das dürfte aber mitlerweile egal sein, denn die schadensmeldung kam ja bei den jeweiligen hauptstellen an.
nochmals kurz zu meiner damaligen vorgehensweise:
unmittelbar nach schadenstag habe ich kontakt mit beiden versicherungsvertretern aufgenommen und habe dann mit ihnen den schadensbericht ausgefüllt.
sogleich habe ich der gegnerischen partei mitgeteilt, sie sollen mir die entstandenen kosten per rechnung zukommen lassen, sodass ich sie der versicherung einreichen kann. ich weis nun nicht, ob das 2. vorgehen falsch war, denn anstatt die rechnungen zu bekommen, wurde ich rechtsanwaltlich aufgefordert, meine versicherungen zu nennen. ab diesem zeitpunkt bekam ich etwas angst, denn ab diesem moment merkte ich, dass die gegenpartei diesen vorfall wohl nicht im "kleinen rahmen" behandeln will, deswegen nahm ich dann auch auf meine kosten einen anwalt.
ich gab natürlich die gewünschten daten an die gegenseite heraus.
dann hörte ich gut 4 monate nichts mehr von der gegenseite, auch die versicherungen haben sich bei mir nicht mehr gemeldet, weswegen auch der anwalt dachte, dass die sache erledigt sei und mir seine abschlussrechnung stellte.
doch nun kam eben die klage.
in dieser klage bewahrheitet sich nun meine befürchtung, denn ich bin der meinung dass hier ÜBERZOGENE forderungen gestellt werden und dem vorfall sehr viel "märchen" beigefügt werden um zu versuchen aus dem vorfall profit zu schlagen !
laut klageschrift ist die pysische und psychische nachbehandlungsdauer der geschädigten noch nicht abzusehen, was wohl soviel heist wie "wir lassen uns alle optionen noch offen" !
wenn diese kosten aber noch nicht abzusehen sind, wie kann dann gegen mich schon geklagt werden ? muss man nicht erst die gesammtkosten abwarten, bevor man sie einklagen tut ?
die schadenersatzforderungen stehen sicherlich schon fest, zumindest für den gegnerischen anwalt.
die geschädigte will x € schmerzensgeld, x € für haushaltsführung, kostenpauschale, auslagen, praxisgebühr und arzneimittelzuzahlungen, auslagen für parken beim arzt oder fahrkarten für bus & bahn, und, ja, was einem halt noch so alles fantasievolles einfallen kann. und, ja, man hält sich scheinbar auch noch ein hintertürchen für noch unvorhersehbare spätfolgen offen.
darf man mal fragen, was für ne verletzung die dame davongetragen hat?
ob die summen gerechtfertigt sind oder nicht, spielt bei der klageerhebung erstmal keine rolle. je höher desto besser, denn ein höherer streitwert bringt dem anwalt ein höheres honorar. aber, so würde ein anwalt sicherlich nie denken...
trotzalledem wäre mal ein anruf bei der versicherung die paar cent wert, damit so richtig helles licht ins dunkel kommt.
woran hakt es? wird man sich über die höhe der entschädigung nicht einig? oder streitet man über haftungsquote bzw. mitverschulden (gerade bei hunden ein nettes thema...)? fehlen unterlagen/belege/nachweise der geschädigten? oder, und das wäre dann einen aufreger wert, pennt da ein sachbearbeiter bei der versicherung einfach nur? _________________ Dies ist ein Text, der an jeden Beitrag von Ihnen angehängt werden kann. Es besteht eine Limit von 255 Buchstaben.
hallo,
die gute dame ist bei dem versuch ihren hund auf den arm zu nehmen hingefallen.
ob sie nun über einen meiner hunde gestolpert ist oder vielleicht doch nur auf dem schnee ausgerutscht ist, kann ich nicht nachvollziehen und ich denke es ist auch unerheblich, denn der auslöser für ihr verhalten und der dadurch resultirende sturz war das hinrennen meines ersten hundes.
sie hat sich dabei den ellenbogen geprellt und sei dann 4 wochen krank geschrieben gewesen.
des weiteren wurde ihr angeraten eine verhaltenstherapeutische behandlung anzustreben, da sie anscheinend seit diesem vorfall an albträumen sowie magenkrämpfen leidet, sprich sie hätte ein posttraumatisches belastungssyndrom.
ich verkneife mir diesbezüglich jegliche anmerkung, es kann sich sicherlich jeder denken, was ich von diesem punkt halte...
als kosten werden momentan so aufgelistet:
100 euro für medikamente und ärztliche behandlung
1500 euro VORLÄUFIGES schmerzensgeld
1300 euro feststellungsantrag
wobei, kann mir jemand erklären was diese kosten für feststellungsantrag sind ? was ist das für ein antrag ?
heute hat sich die eine versicherung bei mir gemeldet und mir mitgeteilt, dass sie sich gerade mit der anderen versicherung in verbindung setzen und versuchen, die sache von mir abzuwenden.
jetzt hoffe ich mal, dass das auch alles so vonstatten geht.
Verfasst am: 26.05.06, 14:24 Titel: Bisher noch keine Kostenübernahme der versicherung(en)
hallo,
nun sind seit dem vorfall (und der schadensmeldung) gut 6 monate vergangen, die erste klageschrift gegen mich flatterte vor 1 monat herein, jedoch haben die versicherungen bisher nicht gezahlt, stattdessen schieb es die eine versicherung der anderen zu (und umgekehrt) !
die eine versicherung, bei dem meiner ansicht nach, der hauptverursachende hund "versichert" ist, lehnt die regulierung des schadens mit der begründung ab, dass bei ihnen nur der ehemalige halter (meine verstorbene mutter) versichert war, da jedoch diese schon vor dem vorfall verstorben ist, müsse die versicherung zahlen, bei der mein eigener hund versichert ist.
meine eigene versicherung jedoch lehnt die schadensregulierung auch ab und meint, da der hauptverursachende hund ja über die andere versicherung noch gedeckt ist, müsse diese zahlen !
was ich nicht ganz verstehe, es waren doch beide hunde involviert, ob nun der eine zuerst losgerannt ist und dann der andere hintendrein spielt doch keine rolle, wieso wird hier von den versicherungen immer vom "hauptverursachenden" hund gesprochen ?
deswegen ist meine versicherung doch sowieso im boot mit dabei, denn mein hund war auch mit involviert (wenn auch nur als "mitläufer").
des weiteren verstehe ich nicht ganz, wie das mit der versicherung des hundes meiner verstorbenen mutter läuft. diese versicherung wurde von mir weiter bezahlz. auch war ich der meinung, dass ich mit dem tod meiner mutter und mit der übernahme ihres hundes auch diese versicherung übernommen hätte.
als ich damals die schadensmeldung bei dem versicherungsvertreter gemacht hatte, meine ich, dass wir diese versicherung auf mich umgeschrieben haben, jedoch nun behaubtet diese versicherung, dass bei ihnen nur meine verstorbene mutter versichert gewesen wäre.
welche versicherung muss nun in diesem konkreten fall für die schadensregulierung aufkommen ?
Verfasst am: 26.05.06, 14:59 Titel: Re: Bisher noch keine Kostenübernahme der versicherung(en)
Klein_Rudi hat folgendes geschrieben::
als ich damals die schadensmeldung bei dem versicherungsvertreter gemacht hatte, meine ich, dass wir diese versicherung auf mich umgeschrieben haben, jedoch nun behaubtet diese versicherung, dass bei ihnen nur meine verstorbene mutter versichert gewesen wäre.
Das Problem ist eben, dass da der Schaden schon passiert war und eine Versicherung für bereits vor Risikoübernahme entstandene Schäden nicht aufkommt... Jetzt ist er zwar versichert, aber der Schaden war ja vorher...
Grüßle! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
Verfasst am: 26.05.06, 18:51 Titel: Re: Bisher noch keine Kostenübernahme der versicherung(en)
Dookie82 hat folgendes geschrieben::
Das Problem ist eben, dass da der Schaden schon passiert war und eine Versicherung für bereits vor Risikoübernahme entstandene Schäden nicht aufkommt... Jetzt ist er zwar versichert, aber der Schaden war ja vorher...
Grüßle!
hmmm, die beiträge für die versicherung des hundes meiner verstorbenen mutter wurden jedoch weitergezahlt, somit ist dieser hund doch versichert, oder ?
welche versicherung ist denn nun in diesem fall wirklich zuständig ?
meine versicherung, bei dem ich mein hund versichert habe oder die versicherung worüber der "hauptverursachende" hund versichert ist ?
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