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Wenn das wirklich und tatsächlich so war, keine Rechnung, keine Mahnung, kein Versuch, den Beitrag einzuziehen, dann, vermute ich, hat der Versicherer hier ausnahmsweise die schlechteren Karten. Es handelt sich aber auch NICHT um einen Erstbeitrag, dessen Höhe und Fälligkeitsdatum direkt auf dem Versicherungsschein angegeben wurde (ohne extra Rechnung)?
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