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Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 22.11.04, 12:50 Titel:
Und wo finde ich da etwas, das gegen das Einwurfeinschreiben spricht?
Wenn wir uns tatsächlich, wie von Ihnen vorgeschlagen, mal etwas "einlesen", etwa hier:
http://europa.eu.int/smartapi/cgi/sga_doc?smartapi!celexapi!prod!CELEXnumdoc&lg=DE&numdoc=32000R1348&model=guichett
finden Sie etwa in Art. 7 I:
"Die Zustellung des Schriftstücks wird von der Empfangsstelle bewirkt oder veranlaßt, und zwar entweder nach dem Recht des Empfangsmitgliedstaats oder in einer von der Übermittlungsstelle gewünschten besonderen Form, sofern dieses Verfahren mit dem Recht des Empfangsmitgliedstaats vereinbar ist."
und in Art. 14 I:
"Jedem Mitgliedstaat steht es frei, Personen, die ihren Wohnsitz in einem anderen Mitgliedstaat haben, gerichtliche Schriftstücke unmittelbar durch die Post zustellen zu lassen."
Und was selbst über Mitgliedsstaatsgrenzen hinweg zulässig ist, kann innerhalb eines Staates kaum unzulässig sein. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Dabei geht es um die Zustellung im Ausland, die wie folgt in Deutschland geregelt ist:
§ 183 ZPO
Zustellung im Ausland
(1) Eine Zustellung im Ausland erfolgt
1. durch Einschreiben mit Rückschein, soweit aufgrund völkerrechtlicher Vereinbarungen Schriftstücke unmittelbar durch die Post übersandt werden dürfen,
2. auf Ersuchen des Vorsitzenden des Prozessgerichts durch die Behörden des fremden Staates oder durch die diplomatische oder konsularische Vertretung des Bundes, die in diesem Staat residiert, oder
3. auf Ersuchen des Vorsitzenden des Prozessgerichts durch das Auswärtige Amt an einen Deutschen, der das Recht der Immunität genießt und zu einer Vertretung der Bundesrepublik Deutschland im Ausland gehört.
(2) Zum Nachweis der Zustellung nach Absatz 1 Nr. 1 genügt der Rückschein. Die Zustellung nach den Nummern 2 und 3 wird durch ein Zeugnis der ersuchten Behörde nachgewiesen.
(3) Die Vorschriften der Verordnung (EG) Nr. 1348/2000 des Rates vom 29. Mai 2000 über die Zustellung gerichtlicher und außergerichtlicher Schriftstücke in Zivil- oder Handelssachen in den Mitgliedstaaten (ABl. EG Nr. L 160 S. 37) bleiben unberührt. Für die Durchführung gelten § 1068 Abs. 1 und § 1069 Abs. 1.
Demgegenüber (Einschreiben mit Rückschein) erfolgt im Inland die Zustellung durch Einwurf in den Briefklasten. Der Postbote stellt zwar eine Zustellungsurkunde aus, in welcher er sich im Prinzip selbst bestätigt, dass er eine bestimmte Handlung vorgenommen hat - und jeder Richter sieht das als Nachweis der Zustellung.
Wie wird das eigentlich in Bananenrepubliken gehandhabt ? Durch Auslegung auf dem Dorfplatz mit Bestätigung des Dorfältesten ?
Ich sehe da keinen Unterschied zu der deutschen Praxis.
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 22.11.04, 16:27 Titel:
> Demgegenüber (Einschreiben mit Rückschein) erfolgt im Inland die Zustellung durch Einwurf in den Briefklasten.
Weichen Sie doch nicht aus.
Sie haben angedeutet, die Inlandszustellungsregelung verstoße gegen europäisches Recht. Wo finde ich das substantiiert?
> Der Postbote stellt zwar eine Zustellungsurkunde aus, in welcher er sich im Prinzip selbst bestätigt, dass er eine bestimmte Handlung vorgenommen hat - und jeder Richter sieht das als Nachweis der Zustellung.
So wie die Zeugenaussage eines Polizisten für einen Ampelsünder ausreicht. Ich verstehe nicht, wieso Sie damit ein Problem haben.
> Wie wird das eigentlich in Bananenrepubliken gehandhabt ? Durch Auslegung auf dem Dorfplatz mit Bestätigung des Dorfältesten ?
Das dürfte der "öffentlichen Zustellung" gleichkommen. Oder man wird gleich zum Tode verurteilt, weil man keinen Briefkasten hat. Man soll nicht über "Bananenrepubliken" lästern, wenn man dort noch nie gelebt hat.
Abgesehen davon erläutern Sie vielleicht noch freundlicherweise, wie Ihrer Meinung nach eine rechtswirksame Zustellung aussehen soll - vor allem im Hinblick auf eine möglich Zustellungsvereitelung durch den Empfänger ("nur persönlich gegen Unterschrift" sagt sich immer leicht). _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Vorab: Ich verbringe ein Großteil meiner (Arbeits)Zeit im Ausland, gelegentlich auch in Bananenrepubliken.
Aus dem von mir geposteten Link können sie doch ersehen, dass eine Zustellung durch Einwurf in den Briefkasten im (übrigen) Europa unzulässig ist, ebenfalls für deutsche Zustellungen im EU-Ausland. In den USA z.B. erfolgt eine Zustellung nur durch persönliche Übergabe.
Deutschland geht da einen Sonderweg mit der Begründung "Kosteneinsparung" vor allem bei der Post. Der Postbote kann nicht bezeugen, dass ich die Zustellung auch erhalten habe.
Ihr Polizist, der mich wegen Überfahren einer roten Ampel angezeigt, ist mir schon mal begegnet , morgens auf der Fahrt zu einer Filiale meines Arbeitgebers. Die genaue Untersuchung ergab nachher, dass morgens die Ampeln in der Gelbphase (bei Seitenstrassen) auf 1 Sekunde heruntergestellt waren - anstelle der vorgeschriebenen 3 Sekunden. Dieses hat für mich ein Fachmann herausgefunden. Das Verfahren sollte eingestellt werden. Das habe ich abgelehnt. Es kam zu einem Urteil - mit Erstattung sämtlicher mir entstandener Kosten. Dabei stelle sich ganz nebenbei heraus, dass bersagter Polizist eben an dieser Ampel - die auf seinem Arbeitsweg (zu Fuß) liegt, bereits über 70 Anzeigen geschrieben hatte.
Aus der Logik der europäischen Zustellungspraxis ergibt sich ferner, dass jeder EU-Bürger (Ausnahme Deutschland) keine wirksame Zustellung in Deutschland nachweisen kann, wenn er dann ein Schriftstück in Deutschland nach deutschen Gesetzen zustellen läßt. Das Gericht in seinem Heimatland erkennt diese nicht an.
Wenn sie das zu Ende denken, kommen sie selbst zum Ziel.
Dann lesen sie mal nach, womit das Überfahren einer roten Ampel sanktioniert ist oder stellen sich vor, dass ein Nachbar in Kenntnis einer 2-monatigen (Auslands)Abwesenheit ihnen eine Klage schickt (Abriß einer seit Jahrzehnten stehenden Mauer)
und diese dann aufgrund eines Versäumnisurteils auf ihre Kosten abreißen läßt.
Den Prozeß habe ich zwar am Ende gewonnen, die Kosten bis zum Versäumnisurteil habe ich aber bezahlt - dank geänderter Zustellungscorschriften.
Nun habe ich mich doch tatsächlich köstlich amüsiert. Hier geht es lediglich um die Zustellung von Schriftstücken im Gerichtsprozess. Die hier geforderten Standards hält jedes deutsche Gericht problemlos.
Im hier diskutierten Beispiel geht es um die private Zustellung.
Dann lesen sie mal nach, womit das Überfahren einer roten Ampel sanktioniert ist oder stellen sich vor, dass ein Nachbar in Kenntnis einer 2-monatigen (Auslands)Abwesenheit ihnen eine Klage schickt (Abriß einer seit Jahrzehnten stehenden Mauer)
und diese dann aufgrund eines Versäumnisurteils auf ihre Kosten abreißen läßt.
Den Prozeß habe ich zwar am Ende gewonnen, die Kosten bis zum Versäumnisurteil habe ich aber bezahlt - dank geänderter Zustellungscorschriften.
Übersetzt als: Sie haben geschlampt und nicht dafür gesorgt, das jemand Ihre Post öffnet, einsieht und Sie in Notfällen verständigt.
Nun habe ich mich doch tatsächlich köstlich amüsiert. Hier geht es lediglich um die Zustellung von Schriftstücken im Gerichtsprozess. Die hier geforderten Standards hält jedes deutsche Gericht problemlos.
Im hier diskutierten Beispiel geht es um die private Zustellung.
Lesen bildet !!!!!! - auch wenn man der Diskussion nicht folgen kann
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 25.11.04, 13:39 Titel:
BGB hat folgendes geschrieben::
Aus dem von mir geposteten Link können sie doch ersehen, dass eine Zustellung durch Einwurf in den Briefkasten im (übrigen) Europa unzulässig ist, ebenfalls für deutsche Zustellungen im EU-Ausland.
Aus der Logik der europäischen Zustellungspraxis ergibt sich ferner, dass jeder EU-Bürger (Ausnahme Deutschland) keine wirksame Zustellung in Deutschland nachweisen kann, wenn er dann ein Schriftstück in Deutschland nach deutschen Gesetzen zustellen läßt. Das Gericht in seinem Heimatland erkennt diese nicht an.
Zusammengefaßt also: es gibt keine Vorschrift im europäischen Recht, nach der die deutsche Zustellungspraxis unzulässig ist. Wie ich gesagt habe. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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Ich habe mich nochmal in der Firma hausintern informiert (bei den Juristen) Es gibt entgegen meiner Annahme tatsächlich kein übergeordnetes europäisches Zustellrecht.
Ich habe mich nochmal in der Firma hausintern informiert (bei den Juristen) Es gibt entgegen meiner Annahme tatsächlich kein übergeordnetes europäisches Zustellrecht.
Sorry !!!
Respekt. Selten, dass jemand in öffentlichen Foren die Größe zeigt, Fehler klar einzugestehen!
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 27.11.04, 20:40 Titel:
Danke, "BGB", zum Abschluß doch noch vorbildliche Diskussionskultur. Wenn doch nur alle so wären. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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>So wie die Zeugenaussage eines Polizisten für einen Ampelsünder ausreicht. Ich >verstehe nicht, wieso Sie damit ein Problem haben.
Nun, das Problem mit konkret einem solchen Fall ist das eben doch schon mehrere Fälle bekannt geworden sind bei denen die Bestätigungen für sämtliche Einwurfeinschreiben pauschal im Postamtunterschrieben wurden und die Briefe selbst dann in die normale Post einsortiert wurden.
Genau hier relativiert sich das ganze - wie will man den so sicherstellen das der Brief wirklich beim Empfänger ankommt und nicht versehendlich falsch eingeworfen wird ?
Das ist letztendlich das Problem von sämtliche Fällen wo irgendjemand sich etwas selber bestätigt: Die Zuverlässigkeit kann man getrost mit exakt mit 0 annehmen.
>So wie die Zeugenaussage eines Polizisten für einen Ampelsünder ausreicht. Ich >verstehe nicht, wieso Sie damit ein Problem haben.
Nun, das Problem mit konkret einem solchen Fall ist das eben doch schon mehrere Fälle bekannt geworden sind bei denen die Bestätigungen für sämtliche Einwurfeinschreiben pauschal im Postamtunterschrieben wurden und die Briefe selbst dann in die normale Post einsortiert wurden.
Genau hier relativiert sich das ganze - wie will man den so sicherstellen das der Brief wirklich beim Empfänger ankommt und nicht versehendlich falsch eingeworfen wird ?
Das ist letztendlich das Problem von sämtliche Fällen wo irgendjemand sich etwas selber bestätigt: Die Zuverlässigkeit kann man getrost mit exakt mit 0 annehmen.
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