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@Ärztin:
Sie verstehen immer noch nicht. Nicht ich mache
Zitat:
Hunderte unserer Kollegen zum „Büttel der Staatsgewalt“
Sondern sie /Sie sich selbst. Schalten Sie Gewissen doch ruhig einfach ab. Scheint Ihnen ja nicht schwer zu fallen. Tut mir ja leid, wenn mir dazu Pallelen einfallen...
@alle außer Ärztin (weil Sie ja nicht weiter wollen):
Liebe Mit-Leser, ich kann Ihnen versichern, es gibt Mediziner, die haben A. Schweitzer gelesen, engagieren sich aus Menschliebe und riskieren Ihr Leben, siehe z.B. "Ärzte ohne Grenzen"., um Menschen zu helfen. Dieser Geist ist nicht tod. Aber hierzulande spielen immer mehr Kinder der Ellenbogengesellschaft vollkommen unreflektiert und unreif Doktor, weil es schick ist und Kohle bringt. Unsere "embedded-Ärztin" scheint so ein Beispiel zu sein. Schade.
Verfasst am: 20.11.04, 23:02 Titel: Re: Im Zweifel holt man dann "die Nazi-Methoden" r
Ärztin hat folgendes geschrieben::
gegen den Willen des Delinquenten, unter dem Einsatz körperlicher Gewalt erfolgen
Niemand kann einen Arzt/Ärztin dazu zwingen soetwas zu machen. Nochmal: Sie und alle die so handeln, opfern den traditionellen und wohlbegründeten ärztlichen Kern-Auftrag, sich in den Dienst des sich Ihnen anvertrauenden Menschen zu stellen. Kein Wunder, dass ein ganzer Berufsstand sein Ansehen verliert.
Ein 52-jähriger Argentinier hat seine Abschiebung aus Frankreich am 30. Dezember nicht überlebt. Ricardo Barrientos war gewaltsam an Bord einer Air-France-Maschine mit dem Flugziel Buenos Aires gebracht worden. Als zwei Polizisten den Kopf auf seine Knie drückten, starb er an einem Herzinfarkt.
Zitat:
Tod während der Abschiebung
Die Folgen der europäischen Abschiebepolitik
1. April 2004
Das Verfahren gegen drei BGS-Beamte, die den Oberkörper des vielfach gefesselten Aamir Ageeb bei seiner Abschiebung so massiv niederdrückten, dass der Sudanese erstickte, ist vom Amts- an das ranghöhere Landgericht überwiesen worden. Nach Einschätzung des Amtsrichters hat die Beweisaufnahme genügend Hinweise ergeben, um eine Anklage wegen Körperverletzung mit Todesfolge zu rechtfertigen.
Die Verteidigung hatte auf Freispruch gesetzt, indem sie auf einen "Befehlsnotstand" verwies und das Verhalten der angeklagten Beamten als für Abschiebungen üblich darstellte. Die tödliche Gefahr, die von der massiven Gewalteinwirkung ausging, soll den BGS-Polizisten unbekannt gewesen sein.
Denn Sie wissen von nichts, haben nichts gewusst...
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