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da unser pop sternchen wahrscheinlich auf 8cm absätzen unterwegs war und nur eine hand am kinderwagen hatte und durch die dunkle brille auch nicht viel sehen konnte, von dem kinderwagen der leicht umkippt wollen wir mal garnicht reden, kann es nur ein teilverschulden geben.
*Klugscheissmodus an*
Wenn es ein Mitverschulden geben SOLLTE werden hinsichtlich des Säugers Sternchen und J_Denver in die Gesamtschuld gedrückt, und im Innenverhältnis kann J_Denver dann trotzdem über die Mindesthaftungsgrenze hinaus löhnen
Der Sinn einer Haftpflichtversicherung liegt doch darin, dass ich mir keine Gedanken um etwaige Forderungen machen muss- in diesem konstruierten Fall würde der Verursacher sich seines Lebens nicht mehr froh, da er Personen (dauerhaft) verletzt hat... Wer schonmal in einen Autounfall verwickelt war, wird wissen, wie sehr man schon aus dem Häuschen ist, "nur" ein Fahrzeug aus Blech beschädigt zu haben, ich möchte gar nicht wissen, wies einem geht, wenn man jemanden dabei verletzt...
Die genannten Leistungserweiterungen können natürlich nur Denkanstöße sein, jeder Kunde entscheidet normalerweise selbst, was für ihn wichtig ist... Erstmal auf die Versicherungssumme für Personenschäden achten, der Rest kann m. E. nur schmuckes Beiwerk sein. _________________ Bitte berücksichtigen Sie, dass meine Meinung beruflich beeinflusst ist WM- ich war dabei!!
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