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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 01.07.06, 01:15    Titel: Antworten mit Zitat

dieta hat folgendes geschrieben::
wie jetzt? ich verstehe nicht.... Geht das jetzt oder nicht?

Geht theoretisch, wirft aber mit ziemlicher Sicherheit unangenehme Fragestellungen hinsichtlich der dahintersteckenden Motivation auf. Das Eintragen eines minderjährigen "Strohmannes" zu Zwecken der Haftungsminimierung ist jedenfalls nicht möglich. Der minderjährige Geschäftsführer steht genauso in der Haftung wie der volljährige Firmeninhaber selbst.

dieta hat folgendes geschrieben::
edit: wenn mein sohn, jetzt auch noch Webspace dazu verkaufen will... und jemand da illegale sachen drauf lädt... dann ist er doch voll "im arsch" auf deutsch gesagt... entschuldigung für den ausdruck...

Das stimmt so nicht. In der Haftung ist erst einmal der Kunde des Providers, der "illegale Sachen" auf den angemieteten Webspace lädt. Erst ab Kenntniserlangung kommt eine Mithaftung als sog. Mitstörer in Betracht, aber niemals unangekündigt und ohne Kenntnis.

dieta hat folgendes geschrieben::
Wie ist das mit einem Anwalt.. Ein Freund von mir sagt, Anwalts besuch mit Ausarbeitung von AGB´s kostet 500 - 600€ ein anderer sagt, abschreiben kann man sie nicht, jetzt sagt im forum einer, ich kann sie selber schreiben... Was stimmt denn nun?

Den Preisbereich von rd. 500,- Euro (ich habe mal 1.000,- DM für AGB bezahlt) kann ich in etwa bestätigen. Der Preis kann mit dem Rechtsanwalt frei ausgehandelt werden. Natürlich kann man die AGB abschreiben (bei der zukünftigen Konkurrenz klauen). Die werden sich freuen. Und schwupps hat man eine Abmahnung im Briefkasten, die ein Vielfaches der vom Rechtsanwalt verlangten Summe kosten kann.
Weiterhin hat man so keine Sicherheit, dass die AGB auch rechtssicher und fehlerfrei sind - ein weiteres nicht unerhebliches Risiko. Oder wissen Sie, woher der Konkurrent seine AGB hat? Vielleicht auch wieder irgendwo abgeschrieben? Oder hat er sie selbst geschrieben? Wenn er sie selbst geschrieben hat, wieviel Ahnung hat er eigentlich von der Materie?
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nebelhoernchen
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Anmeldungsdatum: 02.01.2005
Beiträge: 6900

BeitragVerfasst am: 01.07.06, 01:18    Titel: Re: Gewerbe Anmeldung Antworten mit Zitat

dieta hat folgendes geschrieben::
Ist es möglich, das ich meinen Sohn in einem Gewerbe als Geschäftsführer eintrage? Und könnte er das Gewerbe über sein Konto laufen lassen? Ich selber kenne mich nicht so gut mit dem deutschen Recht aus, da ich in Polen geboren bin und erst vor 1 Jahr nach Deutschland gezogen bin. Mein Sohn hat sich einen 'Server' gemietet um damit Spiele, -und Sprach-Server (so hat er es mir erklärt) kostenpflichtig zu vermieten. Er hat sich schon mit den Preisen mit diesen 16% MwSt ausseinander gesetzt... Und möchte nun ein Gewerbe anmelden, damit er die 'Server' vertreiben kann. Ist das über seinen Namen und sein Konto möglich?
Ich danke ihnen für jede antwort

Na, die Bank möchte ich ja mal sehen, die ein Geschäftsgirokonto für einen Minderjährigen einrichtet ... das ist wahrscheinlich die grösste Hürde des gesamten Vorhabens. Und kommen Sie besser nicht auf die Idee, einfach ein privates Girokonto für geschäftlichen Zahlungsverkehr zu nutzen - das endet häufig in einer Kündigung der Geschäftsbeziehung durch die Bank und ggfs. auch in einer Kontrollmitteilung wegen Geldwäscheverdachts seitens der Bank.
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Anmeldungsdatum: 16.06.2006
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 02.07.06, 10:34    Titel: Antworten mit Zitat

also das Konto wird wohl nicht das Problem sein. Mit Bürgschaft wird die Bank das machen.
Vorausgesetzt der Bürge ist kreditfähig, klar.

Das aber der minderjährige genauso in der Haftung steht wie der "Firmeninhaber" sehe ich nicht ganz so.
Würde das nicht den gesamten Minderjährigenschutz unterlaufen? Was wohl auch der Grund einer Vormundschaftsgerichtseinwilligung sein wird - die wohl in so einem Fall nie und nimmer genehmigt wird...

Wäre es soooo einfach krumme Dinger an sich vorbeizuschleusen, wäre doch mehr faul als es schon ist, oder?
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