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Günter
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 06.12.2004
Beiträge: 52
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 22.02.07, 21:10    Titel: Antworten mit Zitat

Biber hat folgendes geschrieben::
Günter hat folgendes geschrieben::
Das Gericht wird sich sicherlich auf den RGebStV beziehen
Und eine Zahlungspflicht verneinen?


Keine Ahnung. Ich werde mir morgen nach dem Frühstück mal den Kaffeesatz näher anschauen. Winken

Ohne Modem, ISDN-Karte, etc. ist man vermutlich auf der sicheren Seite. Ansonsten
stellt sich die Frage, ob das Anmelden eines Internetanschlusses einen "technischen Aufwand" darstellt:

http://www.datenschutz-berlin.de/recht/de/stv/rgebstv.htm hat folgendes geschrieben::
Rundfunkgebührenstaatsvertrag (RGebStV)

§ 1
[Rundfunkempfangsgeräte, Rundfunkteilnehmer]

(1) Rundfunkempfangsgeräte im Sinne dieses Staatsvertrages sind technische Einrichtungen, die zur drahtlosen oder drahtgebundenen, nicht zeitversetzten Hör- oder Sichtbarmachung oder Aufzeichnung von Rundfunkdarbietungen (Hörfunk und Fernsehen) geeignet sind. Rundfunkempfangsgeräte sind auch Lautsprecher, Bildwiedergabegeräte und ähnliche technische Einrichtungen als gesonderte Hör- oder Sehstellen. Mehrere Geräte gelten dann als ein einziges Rundfunkempfangsgerät, wenn sie zur Verbesserung oder Verstärkung des Empfangs einander zugeordnet sind und damit eine einheitliche Hör- oder Sehstelle bilden.

(2) Rundfunkteilnehmer ist, wer ein Rundfunkempfangsgerät zum Empfang bereithält. Ein Rundfunkempfangsgerät wird zum Empfang bereitgehalten, wenn damit ohne besonderen zusätzlichen technischen Aufwand Rundfunkdarbietungen, unabhängig von Art, Umfang und Anzahl der empfangbaren Programme, unverschlüsselt oder verschlüsselt, empfangen werden können.


U.U. ist das auch davon abhängig bei welcher Telefongesellschaft man ist. Manche verhindern jat, dass man per callbycall ins Netz kann. Dann braucht es zwar keinen technischen Aufwand, aber doch immerhin den Abschluss eines Vertrages. Wenn das nicht als technischer Aufwand gilt, halte ich die Definition über das Bereithalten eines Rundfunkgerätes zum Empfang für sehr angreifbar. Wer keinen Internetanschluss hat, hält meiner Meinung nach keinen PC bereit, um über den Internetanschluss Rundfunk zu empfangen.

Aber ein Gericht wird seine Entscheidung nicht von meiner Meinung abhängig machen. [Wenn es nach mir ginge, wäre es Sache der Rundfunkanstalten ihre Programme im Internet verschlüsselt anzubieten. Man benutzt PC und Internet für alle möglichen Aufgaben. Dann kommt jemand, ermöglicht eine weitere und will für die bloße Möglichkeit der Nutzung Geld haben. Für mich sind das Mafia-Methoden und grundgesetzwidrig.

Wohl kaum jemand schaltet den PC an, wenn er nur Radio hören will. Das wäre völlig überdimensioniert. Es gibt aber leider keine Möglichkeit, das Internet zu nutzen, ohne öffentlich rechtlichen Rundfunk empfangen zu können.

Manche Zeitungen haben eine Ausgabe in einem Schaukasten an der Strasse hängen. Muss deshalb jeder, der da vorbeigeht, dafür zahlen? Nicht einmal der, der dieses Angebot annimmt, muss das.]

Gruß, Günter
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