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Studiengebühren
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Alex74
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 02:59    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht bin ich nur etwas aufdringlich, möchte jetzt eber diesen Thread wiederbeleben Vielleichtschilder jemand ein paar neue interessante Erkentnisse zu diesem Thema. Denn es gibt bereits Langzeitstudiengebühren, trotz vielen Protesten und das viele es vor 2-3 Jahren noch nicht so richtig glauben wollten...

Ich habe bis jetzt nur soviel mitbekommen: jeder Schlaue trickst so viel er kann, die nicht schlauen bezahlen. Sinn der Sache?...
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XChris
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Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 80

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 16:50    Titel: Antworten mit Zitat

Das Studiengebühren ungerecht sind wurde erörtert. Ich bin auch der Meinung, dass Gebühren für das Studium nicht die Qualität verbessern und zudem eine bestimme soziale Schicht dann nicht mehr studieren kann.... aber ich möchte mal was neues einwerfen:

In Australien gibt es Unis, wo man nach dem Uniabschluss ein Leben lang einen Gewissen & Satz an die Uni zahlt. Man ist dann sogar stolz drauf ... und unterstützt "seine" alte Uni gerne. Ich denke, dies wäre ne gute Alternative.

Chris
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Dux
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 01.08.05, 19:54    Titel: Antworten mit Zitat

XChris hat folgendes geschrieben::
In Australien gibt es Unis, wo man nach dem Uniabschluss ein Leben lang einen Gewissen & Satz an die Uni zahlt. Man ist dann sogar stolz drauf ... und unterstützt "seine" alte Uni gerne. Ich denke, dies wäre ne gute Alternative.


Im Grunde sind nachgelagerte Studiengebühren eine echte Alternative, gerade auch, weil sie nur im (finanziellen) Erfolgsfall anfallen. Aber ein Leben lang? Das hört sich doch stark nach Sklaverei an - so viel ist keine Uni-Ausbildung wert.
Und es bleibt die Legitimationsfrage: Warum zahlen wir eigentlich Steuern, wenn alle staatlichen Leistungen gebührenpflichtig werden? (siehe auch die Autobahngebühr für Pkw, die vor der Wahl noch eifrig totgeschwiegen wird)
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Alex74
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 01:52    Titel: Antworten mit Zitat

Dux hat folgendes geschrieben::
Im Grunde sind nachgelagerte Studiengebühren eine echte Alternative, gerade auch, weil sie nur im (finanziellen) Erfolgsfall anfallen. Aber ein Leben lang? Das hört sich doch stark nach Sklaverei an - so viel ist keine Uni-Ausbildung wert.


Das kommt ganz drauf an, wie hoch die Raten sind.

Zitat:
Und es bleibt die Legitimationsfrage: Warum zahlen wir eigentlich Steuern, wenn alle staatlichen Leistungen gebührenpflichtig werden? (siehe auch die Autobahngebühr für Pkw, die vor der Wahl noch eifrig totgeschwiegen wird)


Endlich mal, genau das habe ich die ganze Zeit nebenbei angemerkt.

Aber die Steuern gehen in der Tat etwas runter.
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Dux
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 12:23    Titel: Antworten mit Zitat

Alex74 hat folgendes geschrieben::
Aber die Steuern gehen in der Tat etwas runter.


Aber niemals in dem Maße, in dem die Gebühren erhoben werden. Deshalb ist eine Mischfinanzierung Steuern/Gebühren immer suspekt, auch wenn sie systematisch natürlich eine zulässige Kombination aus Sozialisierung und individueller Verteilungswirkung darstellt.
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 12:37    Titel: Antworten mit Zitat

Dux hat folgendes geschrieben::
Alex74 hat folgendes geschrieben::
Aber die Steuern gehen in der Tat etwas runter.


Aber niemals in dem Maße, in dem die Gebühren erhoben werden. Deshalb ist eine Mischfinanzierung Steuern/Gebühren immer suspekt, auch wenn sie systematisch natürlich eine zulässige Kombination aus Sozialisierung und individueller Verteilungswirkung darstellt.


Sie dürften als promovierter Jurist (man merke: keine Anführungszeichen) sicher wissen, dass der Mittelbedarf des Staates und dessen Befriedigung eine ökonomisch - politische Frage und in den hier diskutierten Dimensionen keine unmittelbar rechtliche ist.

Ob der Staat nun Gebühren erhebt oder direkt die Steuern hochschaubt dürfte rechtlich insbesondere verfassngsrechtlich insoweit egal sein. Rechtlich elevant ist allenfalls die Umsetzung.
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Dux
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 14:15    Titel: Antworten mit Zitat

Sehr freundlich, daß ich hier promoviert werde Winken Dürfte leider noch etwas dauern...

Die Staatsfinanzierung ist keineswegs eine primär ökonomische Problematik, sondern vielleicht die verfassungsrechtlich brisanteste Frage, die es gibt.

Es geht dabei um Abgabengerechtigkeit, Leistungszuweisung und Steuerungseffekte, gerade auch in Hinblick auf Artt. 3 und 14 GG. Wir sind glücklicherweise weit davon entfernt, solche zentralen Fragen den Ökonomen zu überlassen, wobei ich ebenso deutlich sage, daß man wesentlich mehr auf diese hören sollte anstatt auf die "Sozialexperten", die in Wahrheit Experten für gar nichts sind.
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questionable content
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
Wohnort: Mein Körbchen.

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 14:37    Titel: Antworten mit Zitat

Dux hat folgendes geschrieben::

Sehr freundlich, daß ich hier promoviert werde Winken Dürfte leider noch etwas dauern...

Hmm, das schiebe ich dann mal auf eine Fehlerinnerung hinsichtlich eines anderen Ihrer Posts.
Dux hat folgendes geschrieben::

Die Staatsfinanzierung ist keineswegs eine primär ökonomische Problematik, sondern vielleicht die verfassungsrechtlich brisanteste Frage, die es gibt.


Das ist Meinung, also nicht quantifizierbar. Die Verfassung lässt hier jedoch generell einen sehr weiten Rahmen.

Dux hat folgendes geschrieben::

Es geht dabei um Abgabengerechtigkeit, Leistungszuweisung und Steuerungseffekte, gerade auch in Hinblick auf Artt. 3 und 14 GG. Wir sind glücklicherweise weit davon entfernt, solche zentralen Fragen den Ökonomen zu überlassen, wobei ich ebenso deutlich sage, daß man wesentlich mehr auf diese hören sollte anstatt auf die "Sozialexperten", die in Wahrheit Experten für gar nichts sind.


Tja, wenn ich auch Ihrer politischen Aussage - politisch - zustimmen mag, machen gerade die zitierten Grundrechte deutlich, wie weit hier doch der vrfassungsrechtliche Spielraum des Gesetzgebers ist.

An der grundsäzlichen Verfassungmäßigkeit der Finanzierung der Staatsaufgaben durch die Erhebung von Steuern ist sicher nicht zu rütteln, das hat das BVerfG wiederholt klargestellt. Und wie es die Diskussion um den Halbteilungsgrundsatz nahegelegt hat ist dem Volumen dessen, was der Staat von Einkommen und Vermögen der Bürger einzieht um dieser Funktion nachzukommen, nach oben hin keine bislang geklärte Grenze gezogen.

Die Logik gebietet auch, dass:

Art. 3 Abs. 1 GG lediglich Gleichbehandlung verlangt, also sofern das Gesetz eine "gleiche" (oder gerechtfertigt ungleiche) Besteuerung gewährt - egal in welcher Höhe - die Vorschrift nicht entgegensteht. (Details des Leistungsfähigkeitsprinzips mal dahingestellt).

Art. 14 extrem leicht einschränkbar ist - speziell für Gemeinwohlinteressen. Was bedeutet, dass entgegenstehende Grundrechte Dritter und sonstige staatliche Aufgaben zumindest gegen das Eigentum abgewogen werden und dieses sehr stark relativieren.

Zitat:
Und es bleibt die Legitimationsfrage: Warum zahlen wir eigentlich Steuern, wenn alle staatlichen Leistungen gebührenpflichtig werden?


Konkret darf man daher wohl logisch antworten: solange nicht alle Aufgaben des Staates per Gebühr abgedeckt sind, ist die Steuererhebung in der jeweils erforderlichen Höhe verfassungsrechtlich schon dadurch grds. legitimiert. Eine Gebühr für alle staatlichen Aufgaben ist allerdings realiter nicht denkbar

Und dass der Staat die Erhöhung der prozentualen Abgabenlast stetig in die Höhe schraubt ist per se rechtlich nicht zu beanstanden. Ebenso ist es bedauerlich, aber politisch nachvollziehber, dass er solche Maßnahmen in populäre Deckmäntelchen kleidet.
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Alex74
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 17:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Aber niemals in dem Maße, in dem die Gebühren erhoben werden. Deshalb ist eine Mischfinanzierung Steuern/Gebühren immer suspekt, auch wenn sie systematisch natürlich eine zulässige Kombination aus Sozialisierung und individueller Verteilungswirkung darstellt.


Dsa ist ja auch klar warum: da nur geringfügiger Anteil den Studierenden gegenüber weit höheren Anteil Steuerzahler steht, verteilt sich die Steuerminderung sehr zu Ungusten der Abgabenzahler.

Ich finde, dass die Steuermittelausgaben einigermassen direkt die Höhe der Steuer beeinflüssen müssen. Und zwar, für den Steuerzahler, in einer Nachvollziehbarer weise. Die Politiker plädieren in der letzten zeit sehr für eine Dienstleisungsgesellschaft. Konsequenterweise is dann der Staat in einem gewissen Sinne auch Dienstleister. Also müssen seine Leistungen einen transparenten Preis aufweisen.

Dann wärde ja noch eine grundsätzliche Frage, was zu den Ressourcen eines Staates zählt. Wenn also eine Hochschuleinrichtung eine Ressource ist, so ist ein gut ausgebildeter Absolvent ein Endprodukt mit einem gewissen Wert und ställt dadurch eine Ressource dar. Wem gehört dann diese Ressource

Nun wird der Absolvent in einer Firma beschäftigt, deren Ziel ist, ein Gewinn für den Inhaber (bzw Aktionäre) zu erzeugen. Also muss er für die Ressourcennutzung bezahlen. Das geschiet durch die Bezahlung des Lohnes und der Lohnsteuers. Klar ist dabei, dass für den Arbeitnehmer die Steuer als teil des Bruttolohnes angesehen werden dann und vor allen davon abhängt, wie hoch der eigentliche Lohn ist.

Man sieht an diesem Beispiel mindesten vier grosse Probleme:
1. Der Studierende zahlt Beiträge, unabhängig davon, wieviel er spaäter verdient.
2. Der Arbeitgeber bezahlt eher nach eigenen Wunschvorstellungen oder aktueller Marktlage, jedoch nicht danach, wieviel Wert der Arbeiter ist.
3. Studierende bezahlt auf jeden Fall, Arbeitgeber nur im Erfolgsfall
4. Studierende müssen, wenn sie Studium komplett bezahlen, Geld vorstrecken (inkl Zinsen). Der Arbeitgeber befindet sich in bequemer Situation, erst hinterher zu bezahlen.

Ich denke, dass das bereits dazu führt, dass viele es sich nocht mal überlegen, ob sie überhaupt studieren, alleine schon wegen möglichen Schuldenfolgen.
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Dux
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 19:55    Titel: Antworten mit Zitat

Alex74 hat folgendes geschrieben::
Man sieht an diesem Beispiel mindesten vier grosse Probleme:
1. Der Studierende zahlt Beiträge, unabhängig davon, wieviel er spaäter verdient.
2. Der Arbeitgeber bezahlt eher nach eigenen Wunschvorstellungen oder aktueller Marktlage, jedoch nicht danach, wieviel Wert der Arbeiter ist.
3. Studierende bezahlt auf jeden Fall, Arbeitgeber nur im Erfolgsfall
4. Studierende müssen, wenn sie Studium komplett bezahlen, Geld vorstrecken (inkl Zinsen). Der Arbeitgeber befindet sich in bequemer Situation, erst hinterher zu bezahlen.


Alex,
lassen Sie mich auf die von Ihnen aufgeworfenen Fragen eingehen:
1. Das hängt vom Gebührenmodell ab. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie in ihre Qualifikation investieren (=Studium), dann tun Sie das nur für sich, nicht für die "Gesellschaft". Eine Investition muß sich lohnen. Das Risiko trägt der Investor (=Student)
2. Einen "objektiven Wert" des Arbeitnehmers gibt es doch gar nicht. Man kann im Wirtschaftssystem nicht mit "moralischen Größen" rumpfuschen (wobei sich dann natürlich jeder selbst als unterbezahlt ansieht), sonst gehen die Unternehmer (die das alleinige Insolvenzrisiko tragen!) dorthin, wo sie die entsprechende Leistung zum Marktpreis kaufen können.
3. Siehe 1.
4. Siehe 1.: Dagegen ist nichts zu sagen. Es zwingt Sie ja keiner, zu studieren.

Mein Argument gegen Regelstudiengebühren bleibt: Bei einer Abgabenquote, die Leistungsträger zwingt, bis zu 80 % ihres Einkommens an Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger zu überweisen, kann es nicht sein, daß zentrale staatliche Dienstleistungen, die bevorzugt von dieser Hochsteuergruppe in Anspruch genommen werden, noch separat Gebühren kosten.
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Dux
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 20:17    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo "qc"!

questionable content hat folgendes geschrieben::
An der grundsäzlichen Verfassungmäßigkeit der Finanzierung der Staatsaufgaben durch die Erhebung von Steuern ist sicher nicht zu rütteln, das hat das BVerfG wiederholt klargestellt. Und wie es die Diskussion um den Halbteilungsgrundsatz nahegelegt hat ist dem Volumen dessen, was der Staat von Einkommen und Vermögen der Bürger einzieht um dieser Funktion nachzukommen, nach oben hin keine bislang geklärte Grenze gezogen.


Doch, gerade durch den Halbteilungsgrds.: Dies war der erste (wenn auch unvollkommene) Ansatz, die Raffgier des unersättlichen Staates einzuhegen. Der "Leviathan" droht heute nicht mehr durch übermäßige Eingriffe in Freizügigkeit oder Meinungsfreiheit, sondern in die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung des Einzelnen durch den überparteilichen (Un-)Sozialstaat und die Tarifmafia.

questionable content hat folgendes geschrieben::
Art. 3 Abs. 1 GG lediglich Gleichbehandlung verlangt, also sofern das Gesetz eine "gleiche" (oder gerechtfertigt ungleiche) Besteuerung gewährt - egal in welcher Höhe - die Vorschrift nicht entgegensteht. (Details des Leistungsfähigkeitsprinzips mal dahingestellt).


Es findet ja durch die Progressivbesteuerung eine permanente Ungleichbehandlung statt; dabei muß klar bleiben, daß natürlich Reiche mehr Steuern als Arme zahlen müssen. Allerdings rechtfertigt nichts die unterschiedlichen Prozentsätze. Der "sachliche Grund" liege in der Sozialpflichtigkeit in Art. 14 II GG. Das dürfte dann der am meisten strapazierte Satz in unserer Verfassung sein.

questionable content hat folgendes geschrieben::
Art. 14 extrem leicht einschränkbar ist - speziell für Gemeinwohlinteressen. Was bedeutet, dass entgegenstehende Grundrechte Dritter und sonstige staatliche Aufgaben zumindest gegen das Eigentum abgewogen werden und dieses sehr stark relativieren.


Leider ja. Allerdings wird das BVerfG auch hier mittelfristig umsteuern müssen. Es ist nicht ersichtlich, warum etwa die Meinungsfreiheit als "für die freiheitlich-demokratische Grundordnung schlechthin konstituierendes Grundrecht" geschützt wird bis aufs Messer (was gut ist!), dagegen aber das Eigentum beliebig mit Füßen getreten werden darf. Ökonomen kennen seit Jahrzehnten die Wechselwirkung von Eigentum und Freiheit. Alle erfolgreichen Länder zeichnen sich im Gegensatz zu Deutschland dadurch aus, daß sie das Eigentum hochachten.
Es besteht ein klares Regel-Ausnahme-Verhältnis zwischen Eigentumsschutz und Sozialbindung. Der Halbteilungsgrundsatz greift daher zu kurz. Es müßte heißen: Sämtliche direkten und indirekten Steuern, Abgaben, Gebühren und Beiträge dürfen bei jedem einzelnen Grundrechtsberechtigten nicht mehr als ein Drittel des Einkommens ausmachen und bereits versteuertes Einkommen ist natürlich dem Staat für immer entzogen (=> Vermögens- und Erbschaftssteuer verfassungswidrig). Das wäre der Eigentumsschutz, wie ihn das Grundgesetz meint.

questionable content hat folgendes geschrieben::
Konkret darf man daher wohl logisch antworten: solange nicht alle Aufgaben des Staates per Gebühr abgedeckt sind, ist die Steuererhebung in der jeweils erforderlichen Höhe verfassungsrechtlich schon dadurch grds. legitimiert. Eine Gebühr für alle staatlichen Aufgaben ist allerdings realiter nicht denkbar


Es geht mir mehr um die Gesamthöhe. Die Staatsfinanzierung darf schon aus Vernunftgründen nicht zu weit gehen, weil sie sich sonst ihrer eigenen Grundlagen beraubt.

questionable content hat folgendes geschrieben::
Und dass der Staat die Erhöhung der prozentualen Abgabenlast stetig in die Höhe schraubt ist per se rechtlich nicht zu beanstanden.


Das ist es sehr wohl! Die verfassungsmäßig zulässige Grenze ist bei weitem überschritten. Das BVerfG ist aber zu feige, ein wirklich kontroverses Urteil zum Eigentumsschutz zu fällen, weil es das sofortige Ende der Sozial"versicherungs"systeme bedeuten würde. Na und? Die überleben die nächsten 20 Jahre ohnehin nicht.
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Anmeldungsdatum: 14.02.2005
Beiträge: 6312
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BeitragVerfasst am: 02.08.05, 22:13    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo Dux,

Dux hat folgendes geschrieben::
Hallo "qc"!

questionable content hat folgendes geschrieben::
An der grundsäzlichen Verfassungmäßigkeit der Finanzierung der Staatsaufgaben durch die Erhebung von Steuern ist sicher nicht zu rütteln, das hat das BVerfG wiederholt klargestellt. Und wie es die Diskussion um den Halbteilungsgrundsatz nahegelegt hat ist dem Volumen dessen, was der Staat von Einkommen und Vermögen der Bürger einzieht um dieser Funktion nachzukommen, nach oben hin keine bislang geklärte Grenze gezogen.


Doch, gerade durch den Halbteilungsgrds.: Dies war der erste (wenn auch unvollkommene) Ansatz, die Raffgier des unersättlichen Staates einzuhegen. Der "Leviathan" droht heute nicht mehr durch übermäßige Eingriffe in Freizügigkeit oder Meinungsfreiheit, sondern in die Freiheit der wirtschaftlichen Betätigung des Einzelnen durch den überparteilichen (Un-)Sozialstaat und die Tarifmafia.


Das ist jedoch eine politische Meinung, die in der Verfassung keinen unmittelbaren Niederschlag findet. Und der "Halbteilungsgrundsatz" war - bis auf die vereinzelten Aussagen in der Literatur nur ein obiter dictum des BVerfG, das zudem im Konjunktiv gehalten war und später zudem als mißverstanden dementiert wurde.


Dux hat folgendes geschrieben::

Es findet ja durch die Progressivbesteuerung eine permanente Ungleichbehandlung statt; dabei muß klar bleiben, daß natürlich Reiche mehr Steuern als Arme zahlen müssen. Allerdings rechtfertigt nichts die unterschiedlichen Prozentsätze. Der "sachliche Grund" liege in der Sozialpflichtigkeit in Art. 14 II GG. Das dürfte dann der am meisten strapazierte Satz in unserer Verfassung sein.


ICh kann mich ja spontan irren bzgl der dogmatischen Herleitung. Aber wenn ich nicht irre ist die progressive Besteuerung bereit unmittelbar als form der Gleichbeahndlung zu verstehen - ergibt sich aus dem Leistungsfähigkeitsrpinzip, dass die ERtragsteuern dominiert.


Dux hat folgendes geschrieben::

Leider ja. Allerdings wird das BVerfG auch hier mittelfristig umsteuern müssen. Es ist nicht ersichtlich, warum etwa die Meinungsfreiheit als "für die freiheitlich-demokratische Grundordnung schlechthin konstituierendes Grundrecht" geschützt wird bis aufs Messer (was gut ist!), dagegen aber das Eigentum beliebig mit Füßen getreten werden darf.



Weil es im GG so steht. Simpel aber so ist es halt. Das BVerfG muss diese vorgegebene Wertordnung nicht per künstlicher Erfindung uminterpretieren. Das bleibt dann doch dem Gesetzgeber überlassen.

Dux hat folgendes geschrieben::

Ökonomen kennen seit Jahrzehnten die Wechselwirkung von Eigentum und Freiheit. Alle erfolgreichen Länder zeichnen sich im Gegensatz zu Deutschland dadurch aus, daß sie das Eigentum hochachten.


Jep, deshalb auch der Verweis darauf, dass es eine ökonomische Problematik ist. Nur setzt gerade das Recht der an einer rein wirtschaftlichen Perspektive orientierten Ökonomie Grenzen. (Und die Politik setzt dann weitere...)
Dux hat folgendes geschrieben::

.. nicht mehr als ein Drittel des Einkommens ausmachen und bereits versteuertes Einkommen ist natürlich dem Staat für immer entzogen (=> Vermögens- und Erbschaftssteuer verfassungswidrig). Das wäre der Eigentumsschutz, wie ihn das Grundgesetz meint.


Nö. Sorry, aber das werden Sie nicht herleiten können aus dem GG. Insbesondere wurde meines Wissens die ErbSt- und Schenkungssteuer von den "Vätern" des GG und der BV nie in Frage gestellt. Und ökonomisch hat sich diese Perspektive nicht einmal in den USA durchgesetzt.

Dux hat folgendes geschrieben::

Es geht mir mehr um die Gesamthöhe. Die Staatsfinanzierung darf schon aus Vernunftgründen nicht zu weit gehen, weil sie sich sonst ihrer eigenen Grundlagen beraubt.


Um das mal boshaft zu zerschießen: Weshalb sollten Vernuftgründe ein Argument für die Politik sein? Ökonomisch sind die staatlichen Abgaben (und sonstige Lasten) längst ein "Bremsfaktor". Frage ist eher, ob man ein Maß isolieren kann, ab welchem dies verfassungswidrig sein sollte.

Dux hat folgendes geschrieben::

Das ist es sehr wohl! Die verfassungsmäßig zulässige Grenze ist bei weitem überschritten. Das BVerfG ist aber zu feige, ein wirklich kontroverses Urteil zum Eigentumsschutz zu fällen,


Da das BVerfG laut GG das ultimative Erkenntnisgremium bzgl. der Auslegung des GG ist, ist diese Aussage in sich durchaus paradox. Und wie gesagt - mit den klassichen Erkenntnisinstrumenten kommt man m.E. nicht zu einer klaren Aussage des GG zu einer fien Grenze bzgl. des staatlichen Zugriffs auf das Privateigentum (im Sinne des GG).
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Dux
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 02.08.05, 23:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo wiederum, QC!

Da ich morgen frei habe, jetzt gleich meine Antwort Winken

questionable content hat folgendes geschrieben::
Das ist jedoch eine politische Meinung, die in der Verfassung keinen unmittelbaren Niederschlag findet. Und der "Halbteilungsgrundsatz" war - bis auf die vereinzelten Aussagen in der Literatur nur ein obiter dictum des BVerfG, das zudem im Konjunktiv gehalten war und später zudem als mißverstanden dementiert wurde.


Ich sagte ja bereits, daß das BVerfG nicht konsequent ist. Aber wie wollen Sie denn sonst den Wesensgehalt des Art. 14 I GG wahren, wenn nicht endlich einmal eine konkrete Grenze gezogen wird? Die Zahlen habe ich mir nicht ausgedacht. Einige Bürger müssen tatsächlich vier Fünftel ihres Einkommens abgeben, wenn man indirekte Steuern und Sozialbeiträge mit einbezieht (und warum sollte man nicht?).
Im übrigen zählt auch ein obiter dictum zur Rspr des BVerfG, und das Mißverständnis bestand darin, daß nicht alle Steuerarten erfaßt wurden. Herr Kirchhof wollte sicherlich noch weiter gehen, aber die "roten Roben" ließen ihn nicht Winken

questionable content hat folgendes geschrieben::
ICh kann mich ja spontan irren bzgl der dogmatischen Herleitung. Aber wenn ich nicht irre ist die progressive Besteuerung bereit unmittelbar als form der Gleichbeahndlung zu verstehen - ergibt sich aus dem Leistungsfähigkeitsrpinzip, dass die ERtragsteuern dominiert.


Keineswegs. Gleichbehandlung bedeutet: Jeder zahlt zB 30 % ESt. Dh, gleiches (Einkommen) wird gleich behandelt. Der Einkommensmillionär zahlt so viel mehr als der "Malocher", wie er mehr Nullen auf dem Kontoauszug hat. Wenn dagegen weiter oben auch noch ein höherer Prozentsatz angesetzt wird, ist dies eine Ungleichbehandlung, denn ein Euro des Millionärs ist genauso schützenswert wie ein Euro des Kleinverdieners. Besteuerung nach Leistungsfähigkeit verlangt eine Flat Tax.

questionable content hat folgendes geschrieben::
Weil es im GG so steht. Simpel aber so ist es halt. Das BVerfG muss diese vorgegebene Wertordnung nicht per künstlicher Erfindung uminterpretieren. Das bleibt dann doch dem Gesetzgeber überlassen.


Wie gesagt, der Wesensgehalt. Das Grundrecht darf nicht flächendeckend so ausgehöhlt werden, daß es teilweise kaum noch existiert. Dem Bürger muß der größere Teil seines Einkommens verbleiben, sonst sind wir kein freies Land mehr.

questionable content hat folgendes geschrieben::
Jep, deshalb auch der Verweis darauf, dass es eine ökonomische Problematik ist. Nur setzt gerade das Recht der an einer rein wirtschaftlichen Perspektive orientierten Ökonomie Grenzen. (Und die Politik setzt dann weitere...)


Natürlich ist ökonomisch unvernünftige Politik nicht automatisch verfassungswidrig. Mich interessiert vor allem die Perspektive des Grundrechtsberechtigten. Wenn 10 % der Menschen über 50 % des Einkommenssteueraufkommens erbringen, aber 40 % ihr Haupteinkommen aus Transferleistungen beziehen, sollte jedem dämmern, das dort unter verfassungsrechtlichen Gesichtspunten einiges im Argen liegt.

questionable content hat folgendes geschrieben::
Nö. Sorry, aber das werden Sie nicht herleiten können aus dem GG. Insbesondere wurde meines Wissens die ErbSt- und Schenkungssteuer von den "Vätern" des GG und der BV nie in Frage gestellt. Und ökonomisch hat sich diese Perspektive nicht einmal in den USA durchgesetzt.


Die "Väter des GG" waren größtenteils juristische Laien, die einen ziemlich unsystematischen Normenwirrwarr hingelegt haben. Heute müssen wir die Widersprüche durch Auslegung beseitigen. Dabei leistet das BVerfG idR gute Arbeit. Aber selbstverständlich läßt sich das Gesagte auch herleiten. Denn wenn auf bereits versteuertes Vermögen beliebig erneut zugegriffen werden kann, fragt es sich, wann dies einmal ein Ende nimmt und der Bürger sich seines Eigentums sicher sein kann. Dies verletzt aber den Wesensgehalt des Art. 14 I GG, es sei denn, es würde durch eine besonders niedrige Einkommenssteuer kompensiert. Und das kann man in D wohl kaum behaupten.

questionable content hat folgendes geschrieben::
Um das mal boshaft zu zerschießen: Weshalb sollten Vernuftgründe ein Argument für die Politik sein? Ökonomisch sind die staatlichen Abgaben (und sonstige Lasten) längst ein "Bremsfaktor". Frage ist eher, ob man ein Maß isolieren kann, ab welchem dies verfassungswidrig sein sollte.


Winken

questionable content hat folgendes geschrieben::
Da das BVerfG laut GG das ultimative Erkenntnisgremium bzgl. der Auslegung des GG ist, ist diese Aussage in sich durchaus paradox. Und wie gesagt - mit den klassichen Erkenntnisinstrumenten kommt man m.E. nicht zu einer klaren Aussage des GG zu einer fien Grenze bzgl. des staatlichen Zugriffs auf das Privateigentum (im Sinne des GG).


Ein "ultimatives Erkenntnisgremium" gibt es nicht im GG. Das BVerfG ist "nur" ein Gericht und steht keineswegs im kritikfreien Raum. Es überprüft seine eigene Rspr stets an den Entwicklungen in der Wissenschaft und bei den Fachgerichten. Es nimmt nicht für sich in Anspruch, quasi ex cathedra allein seligmachende Wahrheiten zu verkünden. Und was die fixe Grenze angeht: Gehen Sie es doch einmal umgekehrt an. Wenn es keine solche Grenze gibt, gibt es auch keinen Grundrechtsschutz. Irgendwo muß der Wesensgehalt des Grundrechts, auf den auch der Staat nicht mehr zugreifen kann, beginnen. Wo würden Sie ihn verorten? Darf der Staat 99 % meines Vermögens wegnehmen und die Verfassung schützt mich immer noch nicht?
Das ist wie mit der Kunstfreiheit - wenn ich "Kunst" nicht definiere, gibt es keine Kunstfreiheit, also muß ich es trotz aller Probleme eben tun. Der einzige Grund, warum das BVerfG dies für das Eigentum bisher unterlassen hat, war, daß die Verhältnisse nur für eine kleine Gruppe schwer erträglich waren und das BVerfG schon immer Angst vor unpopulären Entscheidungen hatte. Man läßt sich lieber als berobte Weisheit anbeten.
Irgendwann wird man aber reagieren müssen. Die Urteile zum Halbteilungsgrds. und jüngst zur Rentenbelastung für die "Sandwich"-Generation waren nur erste Schritte. Es wird so weitergehen.
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Alex74
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Anmeldungsdatum: 18.01.2005
Beiträge: 56

BeitragVerfasst am: 03.08.05, 23:56    Titel: Antworten mit Zitat

Dux hat folgendes geschrieben::
1. Das hängt vom Gebührenmodell ab. Grundsätzlich gilt: Wenn Sie in ihre Qualifikation investieren (=Studium), dann tun Sie das nur für sich, nicht für die "Gesellschaft". Eine Investition muß sich lohnen. Das Risiko trägt der Investor (=Student)


Er investiert jedoch in Zukunft. Die Zukunft ist jedoch nicht abschätzbar. Es kann passieren, dass sein Wissen in 10 Jahre 0 wert ist.

Dux hat folgendes geschrieben::
2. Einen "objektiven Wert" des Arbeitnehmers gibt es doch gar nicht. Man kann im Wirtschaftssystem nicht mit "moralischen Größen" rumpfuschen (wobei sich dann natürlich jeder selbst als unterbezahlt ansieht), sonst gehen die Unternehmer (die das alleinige Insolvenzrisiko tragen!) dorthin, wo sie die entsprechende Leistung zum Marktpreis kaufen können.


Ganz abgeshen davon, dass ein Wirtschaftssystem für die Menschen auch noch moralisch und menschenwürdig (sonst vernichtet ma ja als Mensch sich selber) sein soll. ist ein Studium weitaus mehr als nur moralisch.

Dux hat folgendes geschrieben::

3. Siehe 1.
4. Siehe 1.: Dagegen ist nichts zu sagen. Es zwingt Sie ja keiner, zu studieren.


Leider schon fertig mit dem Studium.

Dux hat folgendes geschrieben::
Mein Argument gegen Regelstudiengebühren bleibt: Bei einer Abgabenquote, die Leistungsträger zwingt, bis zu 80 % ihres Einkommens an Bund, Länder, Gemeinden und Sozialversicherungsträger zu überweisen, kann es nicht sein, daß zentrale staatliche Dienstleistungen, die bevorzugt von dieser Hochsteuergruppe in Anspruch genommen werden, noch separat Gebühren kosten.


Korrekt.

Es kann also auch nicht sein, dass Miilionäre genauso versteuert werden, wie die Normalverdienender. Schliesslich verdienen sie ja so viel nicht aus eigener Kraft, sondern durch die Leistung anderer Menschen (die ja z.B. in Studium wenn nicht Geld, dann Zeit investiert haben). Vielleicht wäre ja sinnvoll eine Anknüpfung der Steuersätze solcher Hochverdineneder Gruppen an die Anzahl für sie arbeitender Menschen.

Anders sollte es jedoch bei den Personen sein, die quasi für sich selber arbeiten. Es kann nicht sein, dass ein Schlechtverdiener ohne vernünftige Ausbildung dem kleineren Steuersatz unterliget als eine Besserverdienender, der viel Zeit (und Geld direkt und indirekt als entgangene Einnahmen) investiert hat. Das wäre nur dann in kleiner Weise gerechtfertigt, wenn Staat viel für seine Ausbildung investiert hat. Jedoch bedeuten höhere Studienkosten oder längere (weil komplizierter) Studienzeiten noch lange nicht zwangsläufig entsprechend höhere Löhne auf dem Arbeitsmarkt.

Ich sehe für die kommenden Studiengebühren als Ausgleich mindestens die Abschaffung des Progressionssteuersatzes. Ansonsten ergibt sich eine volkommen paradoxale Situation: Um besser zu verdienen, investiert man viel Zeit und Geld, nachdem man dazu kommt, besser zu verdienen, wird einem diesen durch weitaus höhere Steuersätze wieder beraubt. Das kann auf die dauer dazu führen, dass wesentlich weniger junge Menschen studieren werden.
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Dux
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Anmeldungsdatum: 01.01.2005
Beiträge: 356

BeitragVerfasst am: 04.08.05, 21:44    Titel: Antworten mit Zitat

Alex74 hat folgendes geschrieben::
Er investiert jedoch in Zukunft. Die Zukunft ist jedoch nicht abschätzbar. Es kann passieren, dass sein Wissen in 10 Jahre 0 wert ist.


Genau. Investorenrisiko (=Studentenrisiko - er kann ja auch etwas anderes oder gar nichts studieren)

Alex74 hat folgendes geschrieben::
Ganz abgeshen davon, dass ein Wirtschaftssystem für die Menschen auch noch moralisch und menschenwürdig (sonst vernichtet ma ja als Mensch sich selber) sein soll. ist ein Studium weitaus mehr als nur moralisch.


Ein System für alle kann gar nicht "moralisch" sein, weil sich jeder seine Moral selbst strickt. Komischerweise kommt dabei immer ein Moralsystem heraus, bei dem der Erfinder zu den Gewinnern zählt. Ein Wirtschaftssystem muß einfach nur funktionieren. Sachfremde Erwägungen haben darin nichts zu suchen. Dann produziert es auch "den meisten Wohlstand für die größte Anzahl"! Und ist am moralischsten.

Alex74 hat folgendes geschrieben::
Leider schon fertig mit dem Studium.


Ihr "Pech" Winken

Alex74 hat folgendes geschrieben::
Vielleicht wäre ja sinnvoll eine Anknüpfung der Steuersätze solcher Hochverdineneder Gruppen an die Anzahl für sie arbeitender Menschen.
Anders sollte es jedoch bei den Personen sein, die quasi für sich selber arbeiten.


Dann bestrafen sie Kapitalakkumulation und vernichten Wohlstand. Denn Fortschritt hängt vom Kapital ab und nicht etwa von "Innovation", wie die Regierungspropaganda meint. Innovationen liegen auf der Straße. Die Dampfmaschine war schon Aristoteles bekannt, aber erst, als genügend Kapital vorhanden war, sie flächendeckend zu nutzen, kam es zur Industrialisierung.

Alex74 hat folgendes geschrieben::
Um besser zu verdienen, investiert man viel Zeit und Geld, nachdem man dazu kommt, besser zu verdienen, wird einem diesen durch weitaus höhere Steuersätze wieder beraubt. Das kann auf die dauer dazu führen, dass wesentlich weniger junge Menschen studieren werden.


Genau das wird passieren.
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