Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Nötigung?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Nötigung?
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hi

Wächter hat folgendes geschrieben::
@cmd.dea

Sie haben durchaus nicht ganz Unrecht; jedoch interpretiere ich die Posts des TE und ihn damit anders. Wissen kann man es jedoch nicht.


Und genau deswegen bringt es nichts, insb. nicht dem TE. In der Art kann man Jahre diskutieren, ohne dass etwas bei rumkommt. Es ist nunmal das Risiko des TE, wenn er falsche Sachverhalte schildert. Es kann aber nicht Aufgabe des Antwortenden sein, Tatsachen hinein- oder wie hier sogar gänzlich umzuinterpretieren.
Zitat:

Über die Rolle des Nachbarn haben wir noch nicht geschrieben -


Naja, wir schreiben ja hier auch nicht über Rollen, sondern wie die Rechtslage ist. Insofern kann ich den Aspekt hier nicht nachvollziehen.

Zitat:
ich sage nur, dass ich dem TE und dem Nachbarn Fehlverhalten unterstelle.


Und genau da stellt sich die Frage, weshalb Sie dem TE entgegen dem ausdrücklich und mehrfach geschilderten Sachverhalt, dass er nunmal keine Böller geworfen hat, Fehlverhalten unterstellen. Das geht nur, wenn Sie ihn der Lüge bezeichnen.

Zitat:
Meine Meinung bildete ich mir aus dem, was der TE hier schrieb und wie ich es auffasste.
Ihr Bild vom TE ist positiver als meins - wer Recht hat, wollen und werden wir wohl nicht rausfinden.


Ich habe überhaupt kein Bild von dem TE, weder positiv, noch negativ, noch sonstwas. ich wüsste auch garnicht, weshalb ich mir eines machen sollte. Ich habe lediglich den geschilderten Sachverhalt einer rechtlichen Wertung zugeführt. Und genau das ist m.E. auch die Aufgabe in einem Rechtsforum.

Zitat:
Desweiteren wollte ich noch kurz auf den Punkt der Anzeige des TE wider besseren Wissens eingehen: Der Nachbar kann den Sachverhalt der Polizei anzeigen und angeben, dass der TE vor Ort war.


So einfach gehts auch nicht. Wenn er weiß, dass der TE nichts getan hat, dass aber nicht sagt, sondern mitteilt: "Der war auch dabei", dann verdächtigt er ihn natürlich in der Absicht, ein Verfahren gegen diesen einzuleiten. So blöd sind die Strafrichter nun auch nicht, dass sie bei einer solchen "Anzeige auf Umwegen" eine falsche Verdächtigung nicht annehmen würden.
Zitat:

Die Polizei kann nun den TE als Zeugen oder Beschuldigten befragen. Dort haben wir kein Fehlverhalten auf Seiten des Nachbarn und der Ermittlungsbehörde


Wie gesagt: Doch! Der Nachbar muss, so er die Aufmerksamkeit der Polizei auf den TE lenkt und weiß, dass dieser nichts getan hat, dieses auch mitteilen. So leicht lässt sich der § 164 StGB nicht umgehen.

Zitat:
- jedoch ist der Wortlaut dafür entscheident, zeigt er den TE an obwohl er weiß, dass er es nicht war... jedoch wissen wir nicht, was der Nachbar, weiß, meint zu wissen oder wie es sich für ihn dargestellt hat:


Wiederum: Wir habe diesbezüglich eine ganz eindeutige Aussage des TE: Der Nachbar weiß es. Daher können wir auch von nichts anderem ausgehen. Ansonsten können wir alles in jeden Fall reininterpretieren und so jeden Versuch, eine rechtliche Antwort zu geben, von Anfang an zu nichte machen.

Zitat:
"eine Gruppe warf Böller - darunter der TE... er weiß nicht ob der TE geworfen hat oder nicht..." Ich denke (oder hoffe) sie verstehen meinen Einwand.


Leider nein. Denn der TE gibt den Sachverhalt vor. Es ist sein Risiko, wenn es sich nachher tatsächlich als anders herausstellt.

Gruß
Dea
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 19:03    Titel: Antworten mit Zitat

cmd.dea hat folgendes geschrieben::
Zudem hat der TE ausdrücklich gesagt, dass er selbst keinen Beitrag geleistet hat, und ich sehe hier keinen Grund, Aussagen grundsätzlich nicht zu trauen. Insofern ist hier eine solche Aussage noch weniger angebracht.
Ich habe generell die Handlung, gezündete Böller auf fremde Grundstücke zu schmeißen, als dumm und falsch bezeichnet. Daran nehme ich nichts zurück. Wer wirft, ist dabei unerheblich. Dass der TE geworfen hätte, habe ich weder behauptet noch vermutet, es geht aus dem Sachverhalt auch nicht hervor.

Zitat:
Seit wann ist es ein berechtigtes Anliegen, jemanden aufzufordern, etwas zu reinigen, was er nicht verunreinigt hat? Es sei denn, Sie bezichtigen den TE der Lüge.
Ich bezichtige niemand der Lüge. Laut TE hat der Hausbesitzer die Dreiergruppe aufgefordert, den Hof zu reinigen. Dass mindestens zwei aus der Dreiergruppe ihn auch verschmutzt haben, steht laut Sachverhalt doch außer Frage. Laut TE hat sich die gesamte Dreiergruppe geweigert, dieser Aufforderung nachzukommen, damit auch die beiden, die den Hof verschmutzt haben. Dazu habe ich mich geäußert und an meiner Ansicht hat sich auch nichts geändert.

Zitat:
Keineswegs! Jedenfalls nicht, wenn wir dem TE glauben, dass er selbst keinen Beitrag geleistet hat. Die anderen, die verantwortlich sind, habe hier hingegen keine Frage gestellt.
Der TE schreibt aber nicht „ich“, sondern „wir“: „Wir ließen uns das nicht gefallen und taten dies auch nicht.“ Und wenn er „wir“ schreibt, muss es erlaubt sein, zum „wir“ Stellung zu beziehen.

Zitat:
Und wie begründen Sie diese Auffassung?
Wie oben. Auch hier ist von „Ihr“ die Rede. Damit sind genauso gut die beiden Verantwortlichen gemeint.

Zitat:
Demnach kann es sich hier sehr wohl um eine Nötigung handeln, wenn wir dem TE glauben, dass a) er nicht beteiligt war und b) der andere das wusste.
Habe ich zu keinem Zeitpunkt angezweifelt, aus dem bisherigen Wortlaut sehe ich sie dennoch nicht.

Zitat:
Insofern kommt hier gut möglich eine Strafbarkeit nach § 164 StGB in Betracht. Ich darf nach Deutschem Recht niemanden anzeigen, wenn ich weiß, dass dieser die behauptete Tat nicht begangen hat.
Weshalb halten Sie mir das vor? Darauf habe ich in meinem Beitrag von 17:27 Uhr doch schon längst hingewiesen.

Zitat:
Er muss insbesondere die Verursachung durch die Personen nachweisen müssen.
Na schön – genau das war gemeint.

Zitat:
Wie gesagt darf er nach unserem Recht genau das wider besseres Wissen nicht.
Bestreite ich doch nicht, aber weshalb hier wider besseren Wissens? Meine Aussage bezog sich doch nur darauf, dass der der Hausbesitzer zur Polizei geht und den Sachverhalt wahrheitsgemäß zur Anzeige bringt. Dabei muss er nicht wissen, welche Straftatbestände in Frage kommen, sondern er schildert einfach, was vorgefallen ist.

Zitat:
Warum soll jemand einen Hof säubern, wenn er ihn nicht verunreinigt hat?
Mindestens zwei der drei aufgeforderten Personen haben ihn doch verunreinigt.

Zitat:
Es gibt in Deutschland keine Sippenhaft(ung).
Erfreulicherweise.

Zitat:
Entweder jemand hat die Tat begangen oder Teile davon oder aktiv Hilfe geleistet.
Zustimmung.
Es darf aber trotzdem darüber nachgedacht werden, wer woran beteiligt ist oder nicht, wenn in der Sachverhaltsbeschreibung "die, ich, wir und uns" munter durcheinandergehen. Z.B. "Wir" waren am Grundstück, "die" haben geworfen, "wir" haben uns geweigert, es waren "unsere" Böller usw.
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
LarsB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2009
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 19:28    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Zustimmung.
Es darf aber trotzdem darüber nachgedacht werden, wer woran beteiligt ist oder nicht, wenn in der Sachverhaltsbeschreibung "die, ich, wir und uns" munter durcheinandergehen. Z.B. "Wir" waren am Grundstück, "die" haben geworfen, "wir" haben uns geweigert, es waren "unsere" Böller usw.


Wir waren am Grundstück = Wir 6 (wir drei in meiner ausführung plus 3 weitere die er nicht angesprochen hat)
Die haben geworfen = Die anderen 3
Wir Haben uns geweigert = Alle 6
Unsere Böller = okai ich hätte sagen sollen deren böller..entschuldigung.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Kormoran hat folgendes geschrieben::
cmd.dea hat folgendes geschrieben::
Zudem hat der TE ausdrücklich gesagt, dass er selbst keinen Beitrag geleistet hat, und ich sehe hier keinen Grund, Aussagen grundsätzlich nicht zu trauen. Insofern ist hier eine solche Aussage noch weniger angebracht.
Ich habe generell die Handlung, gezündete Böller auf fremde Grundstücke zu schmeißen, als dumm und falsch bezeichnet.


Da der TE aber laut seiner Aussage das nicht getan hat, ist diese Handlung nicht nachvollziehbar. Es sei denn, Sie behaupten, er lügt.
Zitat:

Daran nehme ich nichts zurück. Wer wirft, ist dabei unerheblich.


Das ist juristisch einfach falsch! Und da wir in einem Rechtsforum sind, sollte es genau darauf ankommen. Nach Deutschem Recht ist jeder (mit ganz wenigen hier nicht einschlägigen Ausnahmen) nur für seine eigenen Handlungen verantwortlich

Zitat:
Dass der TE geworfen hätte, habe ich weder behauptet noch vermutet, es geht aus dem Sachverhalt auch nicht hervor.


Erstens geht es aus dem Sachverhalt hervor, da er eindeutig sagt, nich geworfen zu haben. Zweitens ist gerade dann, wenn man es nicht weiß, eine solche Aussage noch unverständlicher. Das hier ist kein Plauderforum und insb. hat es den TE völlig verwirrt, da eine Differenzierung zwischen Verantwortlichen und Nichtverantwortlichen nicht vorgenommen wurde.

Zitat:
Zitat:
Seit wann ist es ein berechtigtes Anliegen, jemanden aufzufordern, etwas zu reinigen, was er nicht verunreinigt hat? Es sei denn, Sie bezichtigen den TE der Lüge.
Ich bezichtige niemand der Lüge. Laut TE hat der Hausbesitzer die Dreiergruppe aufgefordert, den Hof zu reinigen. Dass mindestens zwei aus der Dreiergruppe ihn auch verschmutzt haben, steht laut Sachverhalt doch außer Frage. Laut TE hat sich die gesamte Dreiergruppe geweigert, dieser Aufforderung nachzukommen, damit auch die beiden, die den Hof verschmutzt haben. Dazu habe ich mich geäußert und an meiner Ansicht hat sich auch nichts geändert.


Dann hat es mit dem Fragesteller also rein garnichts zu tun, da Sie sich nur auf die andern beiden beziehen (da Sie ja den TE nicht als Lügner bezeichnen). Fragt sich nur, warum das dann dem TE vorgehalten wird.....

Zitat:
Zitat:
Keineswegs! Jedenfalls nicht, wenn wir dem TE glauben, dass er selbst keinen Beitrag geleistet hat. Die anderen, die verantwortlich sind, habe hier hingegen keine Frage gestellt.
Der TE schreibt aber nicht „ich“, sondern „wir“: „Wir ließen uns das nicht gefallen und taten dies auch nicht.“ Und wenn er „wir“ schreibt, muss es erlaubt sein, zum „wir“ Stellung zu beziehen.


Siehe oben.....
Zitat:

Zitat:
Und wie begründen Sie diese Auffassung?
Wie oben. Auch hier ist von „Ihr“ die Rede. Damit sind genauso gut die beiden Verantwortlichen gemeint.


Dann hätten Sie aber zwischen dem TE und den Verantwortlichen trennen müssen. Anderfalls ist es einfach falsch.

Zitat:
Zitat:
Demnach kann es sich hier sehr wohl um eine Nötigung handeln, wenn wir dem TE glauben, dass a) er nicht beteiligt war und b) der andere das wusste.
Habe ich zu keinem Zeitpunkt angezweifelt, aus dem bisherigen Wortlaut sehe ich sie dennoch nicht.


Noch immer fehlt es an der Begründung.

Zitat:
Zitat:
Insofern kommt hier gut möglich eine Strafbarkeit nach § 164 StGB in Betracht. Ich darf nach Deutschem Recht niemanden anzeigen, wenn ich weiß, dass dieser die behauptete Tat nicht begangen hat.
Weshalb halten Sie mir das vor? Darauf habe ich in meinem Beitrag von 17:27 Uhr doch schon längst hingewiesen.


Weil Ihre weiteren Aussagen das wieder anders dargestellt haben.

Zitat:
Zitat:
Er muss insbesondere die Verursachung durch die Personen nachweisen müssen.
Na schön – genau das war gemeint.


Nein, Sie meinten ausdrücklich den Schaden. Aber gut....
Zitat:

Zitat:
Wie gesagt darf er nach unserem Recht genau das wider besseres Wissen nicht.
Bestreite ich doch nicht, aber weshalb hier wider besseren Wissens?


Weil der TE gesagt hat, dass er es weiß. Wenn Sie etwas anderes annehmen, gehen Sie nicht von dem dargestellten Sachverhalt aus.

Zitat:
Meine Aussage bezog sich doch nur darauf, dass der der Hausbesitzer zur Polizei geht und den Sachverhalt wahrheitsgemäß zur Anzeige bringt. Dabei muss er nicht wissen, welche Straftatbestände in Frage kommen, sondern er schildert einfach, was vorgefallen ist.


Eben, und da er laut des geschilderten Sachverhalts weiß, dass der TE nichts getan hat, muss er das, wenn er schon den Vorfall zur Polizei bringt, auch mitteilen.

Zitat:
Zitat:
Warum soll jemand einen Hof säubern, wenn er ihn nicht verunreinigt hat?
Mindestens zwei der drei aufgeforderten Personen haben ihn doch verunreinigt.


Gefragt hat hier aber die dritte Person, die das nicht getan hat. Wenn man schon Stellungnahmen zu allen abgeben will, muss man differenzieren.

Zitat:
Es darf aber trotzdem darüber nachgedacht werden, wer woran beteiligt ist oder nicht, wenn in der Sachverhaltsbeschreibung "die, ich, wir und uns" munter durcheinandergehen. Z.B. "Wir" waren am Grundstück, "die" haben geworfen, "wir" haben uns geweigert, es waren "unsere" Böller usw.


Also ich fand den Sachverhalt eigentlich bzgl. der entscheidenen Frage von Anfang an völlig eindeutig. Der TE hat nichts gemacht. Und das war die für das Thema entscheidende Tatsache.

Um das Ganze jetzt mal etwas abzukürzen, sind m.E. folgende Aspekte entscheidend:

a) Moralische und ethische Stellungnahmen halte jedenfalls ich in einem Rechtsforum für völlig unangebracht. Es ist erstens nicht die Aufgabe dieses Forums. Zweitens interessiert es den Fragesteller sowiso nicht und bringt ihm auch nichts. Und drittens führt es letztlich nur dazu, dass potentielle User sich scheuen, hier Fragen zu stellen, weil sie nicht runtergemacht werden möchten (zudem frage ich mich auch, ob alle die, die hier immer die moralische Keule schwingen, selbst immer ein so blütenweißes Leben geführt haben...).

b) Selbst wenn ich Ihnen Ihren "Schwenk" darauf, dass die Aussagen der letzten Beiträge sich ja eigentlich an die Verantwortlichen richteten und für den Fragesteller allein garnicht galten, abnehme, führen solche Allgemeinaussagen nur zu Verwirrungen. Dass der TE angenommen hat, er slebst würde für straf- und zivilrechtlich verantwortlich gehalten, ist ja offensichtlich geworden und teilweise auch unmittelbar bestätigt worden. Deshalb ist m.E. es vielleicht besser, sich ausdrücklich mit dem TE und nicht irgendwelchen Dritten zu beschäften.

c) Es ist m.E. nunmal von dem erzählten Sachverhalt auszugehen. Warum, hatte ich im Beitrag zuvor erklärt.

Gruß
Dea
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kormoran
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 01.06.2006
Beiträge: 2572

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

cmd.dea hat folgendes geschrieben::
Kormoran hat folgendes geschrieben::
Dass der TE geworfen hätte, habe ich weder behauptet noch vermutet, es geht aus dem Sachverhalt auch nicht hervor.


Erstens geht es aus dem Sachverhalt hervor, da er eindeutig sagt, nich geworfen zu haben. Zweitens ist gerade dann, wenn man es nicht weiß, eine solche Aussage noch unverständlicher.

So etwas muss ich jetzt nicht verstehen, oder? Sie sagen mit anderen Worten dasselbe wie ich, unterstellen, dass man es nicht weiß und deklarieren es dann als unverständlich?
_________________
Herzliche Grüße
Kormoran
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 20:27    Titel: Antworten mit Zitat

LarsB hat folgendes geschrieben::
außer Dea bringt hier ja keiner aussagekräftige argumente..
Das ist Ihre Meinung - hier ist aber nun mal kein Wunschkonzert.

LarsB hat folgendes geschrieben::
Das ding mit dem Schülersprecher erläuter ich nocheinmal
Wieso 'nocheinmal'?

LarsB hat folgendes geschrieben::
Ein Schülersprecher resprensiert die Schule.
Das glaube ich nun gar nicht. Aber vielleicht haben Sie ja eine Quelle für diese Behauptung.

LarsB hat folgendes geschrieben::
Ein Schülersprecher ist somit nicht nur in der Schule Schülersprecher sondern auch in seiner Freizeit.
Das mag der jeweilige Schülersprecher so sehen, muß er aber nicht. Es bleibt dann aber die Frage, warum ihm das nicht schon ein wenig früher eingefallen ist.

LarsB hat folgendes geschrieben::
In den meisten fällen wird er dann abgewählt.
EIgentlich sollte man in Ihrer Jahrgangsstufe doch schon gelernt haben, daß derartige Pauschalaussagen regelmäßig zu Widerspruch und der Frage nach einer Quelle für die Behauptung reizen.

LarsB hat folgendes geschrieben::
Sie denken auch das es cool ist mit Anzeigen am Hals im Schulgebäude rumzulaufen und dass man dann angesehen ist.
Wie kommen Sie jetzt auf das schmale Brett?

LarsB hat folgendes geschrieben::
Ich glaube manchen hilft es einmal eine Schule zu besuchen damit Leute wie SIE mal ein Bild davon bekommen wie es Heutzutage aussieht!
Angeblich besuchen Sie ja eine Schule und sind dort sogar Schülersprecher, und angeblich repräsentieren Sie als solcher ja Ihre Schule. Wenn ich mir nun hier Ihre kreative Rechtschreibung samt Grammatik ansehe, mit der Sie einen Fall schildern, den Kleinalrik gar nicht so unzutreffend bezeichnet hat - dann bin ich eigentlich ganz froh, daß das von Ihnen vermittelte Bild jedenfalls nach meiner Erfahrung nicht repräsentativ ist.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
LarsB
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.01.2009
Beiträge: 15

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 21:51    Titel: Antworten mit Zitat

Ach dieser Quatsch wird mir hier zu persöhnlich !
Ich Habe verstanden das dies kein Rechtsforum ist !
ich werde dem Admin mal Namensänderungen per E-Mail zukommen lassen xD
Ich meine wenn ihr so oder so nur sinnlose beiträge bringt, die mit dem Thema nichts zu tun haben, lasst es doch Sehr glücklich so macht ihr die Themen so oder so nur kaputt..
Aber naja E-Mail ist raus und fertig..
Ihr schafft es echt gut neue mitglieder zu vergraulen...xD

Biber hat folgendes geschrieben::
Das glaube ich nun gar nicht. Aber vielleicht haben Sie ja eine Quelle für diese Behauptung.


Warum sollte ich?
Sehr glücklich Google doch selber..

Biber hat folgendes geschrieben::
Das mag der jeweilige Schülersprecher so sehen, muß er aber nicht. Es bleibt dann aber die Frage, warum ihm das nicht schon ein wenig früher eingefallen ist.


Ja ich sehe das so! & zum hundersten mal für sie ich habe nicht geworfen..und hören sie doch mal auf mir zu unterstellen das ich geworfen habe!

Biber hat folgendes geschrieben::
EIgentlich sollte man in Ihrer Jahrgangsstufe doch schon gelernt haben, daß derartige Pauschalaussagen regelmäßig zu Widerspruch und der Frage nach einer Quelle für die Behauptung reizen.


1. Sie wissen nicht in welcher Jahrgangstufe ich bin
2. Ja haben wir
3. Machen Sie die ganze Zeit auch nicht!


Biber hat folgendes geschrieben::
Auch wenn ich nicht weiß, was eine Anzeige mit der Funktion des Schülersprechers zu tun hat: frühzeitig Nutzung des Teils zwischen den beiden Ohren verhindert so manches Problem.


Muss ich mir soetwas von ihnen gefallen lassen?


Biber hat folgendes geschrieben::

Wie kommen Sie jetzt auf das schmale Brett?


Sind Sie besser?? Sehr glücklich
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Biber
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 01.01.09, 22:59    Titel: Antworten mit Zitat

LarsB hat folgendes geschrieben::
Sind Sie besser?? Sehr glücklich
Ja.

Und deshalb klinke ich mich jetzt auch aus.
_________________
Das Denken ist zwar allen Menschen erlaubt, aber vielen bleibt es erspart.
Sapere Aude! (Kant)
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
DanielB
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 00:11    Titel: Antworten mit Zitat

LarsB hat folgendes geschrieben::
Ein Schülersprecher resprensiert die Schule.

Die Aufgabe eines Schülersprechers ist es die Interessen der Schüler zu vertreten, ich denke das sollte er ohne übermäßige Rücksichtnahme auf das Ansehen der Schule tun.

Biber hat folgendes geschrieben::
LarsB hat folgendes geschrieben::
Ein Schülersprecher ist somit nicht nur in der Schule Schülersprecher sondern auch in seiner Freizeit.
Das mag der jeweilige Schülersprecher so sehen, muß er aber nicht. Es bleibt dann aber die Frage, warum ihm das nicht schon ein wenig früher eingefallen ist.

Gerade wenn man nicht allein unterwegs ist, hat man darauf öfter nur begrenzt Einfluß. Da kann man sich höchstens Gedanken darüber machen, ob man vielleicht die besten Freunde hat.

LarsB hat folgendes geschrieben::
In den meisten fällen wird er dann abgewählt.

So reaktionär und spießbürgerlich sind die Schüler, dass sie schon wegen unbewiesenere Behauptungen Dritter (man gilt so lange als unschuldig bis das Gegenteil bewiesen ist; wer andere vertreten möchte, sollte diesen rechtsstaatlichen Grundsatz schon als eigene Position vertreten können) einen Schülersprecher abwählen? Ich gebe zwar dem von der ARD jüngst zitierten Jugendforscher statt, dass die jungen Leute hierzulande viel zu angepaßt sind, aber das überträfe dann wirklich meine schlimmsten Befürchtungen. Sind wir im ultrakonservativen Gegenden von Bayern oder BaWü?

Ein Schülersprecher, der vor einer Anzeige eine derartige Panik schiebt und das vielleicht noch in der Schule zeigt, gehört meiner Meinung nach abgewählt; zu dem Job gehört schon eine gewisse Konfliktfähigkeit. Die Tatsache, dass du eben nicht eingesehen hast, dort sauberzumachen, zeigt ja, dass die tendenziell sogar vorhanden ist, warum wäre es denn nicht auszuhalten sein, wenn es da in der Schule etwas Gerede gibt? Leute, denen es nur um Beliebtheit geht und deswegen allen nach dem Mund reden oder Personen die sich alles gefallen lassen, sind als Schülersprecher oder z.B. Betriebs- oder Personalräte eine Fehlbesetzung!

LarsB hat folgendes geschrieben::
Sie denken auch das es cool ist mit Annzeigen am Hals im Schulgebäude rumzulaufen und dass man dann angesehen ist.
Wie kommen Sie jetzt auf das schmale Brett?
In manchen Hauptschulen ebenso wie im Gefängnis schon. Da ist derjenige, der als Gangster den größten Mut beweist der Größte...
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
hws
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 07.07.2007
Beiträge: 2038
Wohnort: Unna

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

cmd.dea hat folgendes geschrieben::
hws hat folgendes geschrieben::
LarsB hat folgendes geschrieben::
Der Besitzer will mich anzeigen.
Das Recht hat er halt ..

Nochmal: Nein! Das hat er nicht, wenn er, wie der TE es nunmal ausgesagt hat, weiß, dass der TE keine Tathandlung begangen hat. Man darf niemand wider besseres Wissen anzeigen.
Selbstverständlich hat er das Recht, die Dreiergruppe anzuzeigen - oder ein einzelnes Mitglied dieser Gruppe. Ob dieses eine falsche Anschuldigung darstellt und ob diese Anzeige später irgendwelche Folgen erzeugt - das ist nen ganz anderer Fall.
Aber erst mal ne Anzeige erstatten - das darf er.

Und wenn der TE behauptet, der andere wüsste genau, dass er keine Tathandlung begangen hat, dann ist er wohl der erste hier im Forum, der die oft erwähnte Kristallkugel zum Funktionieren gebracht hat.

Subjektiv dürfte der Hofbesitzer eine Dreiergruppe gesehen haben, die Böller auf sein Grundstück schmeisst, eine Platte ging dabei zu Bruch. Einer in der Gruppe war der besagte LarsB. Ob wer wann wieviele Böller geworfen hat - ob der Hofbesitzer das genau mitgekriegt hat?

Nun dürfen Sie sicher erstmal darauf bestehen, dass man vom Wahrheitsgehalt des TE's ausgehen sollte - auch wenn das der üblichen Lebenserfahrung widerspricht. Aber die Vermutung, der Hofbesitzer müsse die Nichtbeiteiligung des TE's erkannt haben, als Wahrheit und Tatsache hinzustellen, ist doch etwas sehr gewagt.

hws
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Kleinalrik
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 13.12.2008
Beiträge: 365

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 01:04    Titel: Antworten mit Zitat

Sie standen dabei, als Ihre Freunde den Hof des Bekannten verschmutzten, der - wie ich wohl richtig entnehme - nicht von der kommunlaen Reinigung gesäubert wird.
Sie haben anscheinend keinerlei Handlung unternommen, um Ihre Freunde davon abzuhalten, oder sie wenigstens dazu zu ermahnen.
Sie wollen keinerlei Anstalten machen, dem Geschädigten zu seinem Recht (die Säuberung seines Hofes durch Nennung der Rabauken) zu verhelfen.

Da Sie ein Patenkind haben, unterstelle ich ein bestimmtes Mindestalter und setze eine bestimmte Mindestreife voraus. Ihre Sicht- und Erzählweise lässt aber die vorausgesetzte Reife vermissen.

Stattdessen wollen Sie eine einfach zu bereinigende Situation durch Rechtswege verkomplizieren und dazu die Denkarbeit von Juristen online einfordern (zu denen ich mich nicht dazuzähle).

= Kinderkram
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
d-harry
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 09.04.2007
Beiträge: 191

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 01:44    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

hier werden ja wilde Sachen durcheinander geschmissen, die ein 16-18Jähriger noch gar nicht einschätzen kann.
Beginnen wir mit einem kurzen Exkurs in dem Verfahren was los läuft, wenn der Nachbar die Anzeige erstattet.

1. Akt: Der Nachbar
Er wird dabei angeben, das eine Gruppe von Jugendlichen von denen ihm eine bekannt ist, eine Verunreinigung und einen Schaden verursacht hat. Die zusätzlichen 1001 Worte spielen hier noch keine Rolle.

2. Akt: Die Polizei
wird nun die Aussage in eine nur für Juristen verständliche Form pressen, und den einzigen Strohalm der da ist - also Sie - als Beschuldigten vernehmen. Als Beschuldigter deshalb, weil Sie in der beschuldigten Gruppe waren. Alles andere kommt im

3. Akt: Ihre Aussage
Hier werden sie ihre Sicht der Dinge darstellen, und danach kann für Sie alles vorbei sein, oder erst richtig losgehen. Sie stellen also dar, das Sie dabei waren, Ihre Gruppe aus ihnen, Person X und Person Y bestand, und Sie nachdem sie ihre Kollegen zu einer Mäßigung aufgefordert haben sich abseits gestellt haben.
Wenn ihnen die Polizei jetzt Glaubt, ist für sie, außer vielleicht einer Aussage vor Gericht, alles vorbei. Wenn nicht, sind Sie erstmal weiter mit im Boot.

4. Akt: Die Staatsanwaltschaft
kann nun auf verschiedene Arten reagieren, und zwar u.a. mit Klageerhebung oder mit einer Einstellung des Verfahrens gegen Strafe. Nimmst du die Strafe an, musst du auch den Schaden bezahlen. Im Zweifel wird der Nachbar das Geld bei euch einklagen und mit Verweis auf deine Urteilsannahme gewinnen.

5. Akt. der Richter
Falls du bis dahin immer noch von deiner Unschuld überzeugt bist Geschockt wird der Staatsanwalt Klage erheben und du darfst dem Richter u.U. nochmal von deiner Unschuld überzeugen. Wenn er dir glaubt bist du raus. Wenn nicht zahlst du zusätzlich das Verfahren.

Es kommt also nicht darauf an, ob du etwas getan hast, oder nicht, sondern ausschließlich darauf, ob dir geglaubt wird. In dieser Hinsicht sind sie "Auf See und vor Gericht in Gottes Hand".

Mein Rat an Sie:
Sie begreifen sich als Politiker, was durchaus gewollt ist. Das Amt eines Schülersprechers ist eine der Möglichkeiten sich in einer demokratischen Struktur zurechtzufinden und auszuprobieren. Das macht Spaß und führt schließlich auch die Grenzen und Gefahren eines solchen Engagements vor.
Wie ich allerdings bereits oben erklärt habe geht es hier aber nicht um Recht haben, sondern um die Glaubhafte Darstellung ihrer Schuld bzw. Unschuld. Ein Problem an dem schon etliche Politiker Karieren scheiterten.
Was solltest du also tun. Ihre Stärke dürfte die Überzeugung deiner Mitschüler sein. Besinnen sie sich darauf und überzeuge die Täter zu einer offensiven Handlung. Gehen Sie zusammen zu dem Nachbarn und klären das ordentlich. Nehmen Sie zu diesem Gespräch einen etwas älteren Vertrauten (Eltern, Lehrer, Onkel) mit. Anzeigen, falls diese schon geschrieben sind, können auch zurückgenommen werden,
Die Sachbeschädigungen sind - hoffentlich - nicht absichtlich geschehen. Daher wird die Privathaftpflicht die Schäden problemlos regulieren. Wenn sie überzeugt sind, nicht (alleine) Schuld zu sein, übergebt die Angelegenheit euren Haftpflichtversicherungen. Die werden die Schadensregulierung oder -abweisung übernehmen. Vor allem sind sie als Mensch aus der Schußlinie. Über die Versicherung darf sich jeder gerne Aufregen.

Sie und auch andere haben sich hier darüber aufgeregt, das ein Juristisches Forum schließlich kein Ethikforum ist. Die Juristerei ist aber eine Hilfswissenschaft des menschlichen Zusammenlebens und kein Selbstzweck. Natürlich ist es möglich sich mittels Juristischer Finessen aus so mancher Verantwortung heraus zu stehlen. Das wird bei relevanten Verfahren leider Tagtäglich vorgeführt. Das wird in diesem Fall allerdings nicht gelingen. Mit Gegenklagen und der "falschen Beschuldigung" wird eine Schlammschlacht ausgelöst, bei der es nur Verlierer gibt. Sie werden dabei in jedem Fall verlieren. Das erleben die anderen Forumsmitglieder in ihrer täglichen Arbeit, im Studium, oder wie bei mir als interessiertem Laien ständig.

Ach so,
wenn sie daran denken die Namen ihrer Gruppe augenblicklich zu vergessen. Darauf reagiert sowohl die Polizei, als auch alle anderen sehr empfindlich. In diesem Fall rate ich zur sofortigen Hinzuziehung eines Anwaltes. Hier betreten sie sofort den Bereich des relevanten Strafrechtes. Das kann über die Verhängung von Ordnungsgeldern bis hin zu Gefängnis gehen. Selbst wenn sie sich auf das Aussageverweigerungsrecht berufen, wird darauf ihre Verwandschaft befragt.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 08:59    Titel: Antworten mit Zitat

hws hat folgendes geschrieben::
Selbstverständlich hat er das Recht, die Dreiergruppe anzuzeigen - oder ein einzelnes Mitglied dieser Gruppe. Ob dieses eine falsche Anschuldigung darstellt und ob diese Anzeige später irgendwelche Folgen erzeugt - das ist nen ganz anderer Fall.
Aber erst mal ne Anzeige erstatten - das darf er.


Sie irren sich! Man darf definitiv keine Anzeige gegen eine Person machen, von der man weiß, dass sie das behauptete Verhalten oder die Straftat, deren Verfolgung durch die Anzeige möglich ist, nicht begangen hat. Man darf noch nicht einmal, ohne explizit Anzeige zu erstatten, der Polizei oder einer sonstigen öffentlichen Stelle Tatsachen mitteilen, die dazu führen können, dass bestimmte Ermittlungen gegen die Person eingeleitet werden können, wenn man weiß, dass diese Person die Tat nicht begangen hat (Münchner Kommentar zum StGB § 164 Rdn. 20).

Er darf daher die Personen anzeigen, von denen er glaubt, dass sie die Tat begangen haben, oder diejenigen, von denen er es nicht weiß. Er darf es aber nicht bezüglich der Person tun, von der er das Gegeneteil weiß. Eine Anzeige gegen alle drei fällt unter § 164 StGB.

Zitat:
Und wenn der TE behauptet, der andere wüsste genau, dass er keine Tathandlung begangen hat, dann ist er wohl der erste hier im Forum, der die oft erwähnte Kristallkugel zum Funktionieren gebracht hat.


Das zu beurteilen liegt nicht bei uns. Wenn er sagt, er war so, müssen wir davon ausgehen. Wenn es nachher anders war, ist es sein Pech.

Zitat:
Subjektiv dürfte der Hofbesitzer eine Dreiergruppe gesehen haben, die Böller auf sein Grundstück schmeisst, eine Platte ging dabei zu Bruch. Einer in der Gruppe war der besagte LarsB. Ob wer wann wieviele Böller geworfen hat - ob der Hofbesitzer das genau mitgekriegt hat?


Das ist genau der Grund, warum es vollkommen unsinnig ist, wenn hier Spekulationen über den Sachverhalt angestellt werden, die der TE vorträgt. Es führt zu rein garnichts, hilft niemandem und verwirrt nur.

Zitat:
Nun dürfen Sie sicher erstmal darauf bestehen, dass man vom Wahrheitsgehalt des TE's ausgehen sollte -


Eben.
Zitat:

auch wenn das der üblichen Lebenserfahrung widerspricht.


Da sprechen Sie aber nur für sich selbst.

Zitat:
Aber die Vermutung, der Hofbesitzer müsse die Nichtbeiteiligung des TE's erkannt haben, als Wahrheit und Tatsache hinzustellen, ist doch etwas sehr gewagt.


Es ist vollkommen egal, ob es gewagt ist oder nicht. Es ist das, was der TE vorgibt und worüber er eine rechtliche Wertung begehrt. Wenn Sie kein Interesse daran haben und einen eigenen Sachverhalt zugrunde legen wollen, sollten Sie das in einer anderen Diskussion tun.

Gruß
Dea
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
cmd.dea
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 31.05.2008
Beiträge: 1872
Wohnort: Hessen

BeitragVerfasst am: 02.01.09, 09:03    Titel: Antworten mit Zitat

Kleinalrik hat folgendes geschrieben::
Sie standen dabei, als Ihre Freunde den Hof des Bekannten verschmutzten, der - wie ich wohl richtig entnehme - nicht von der kommunlaen Reinigung gesäubert wird.
Sie haben anscheinend keinerlei Handlung unternommen, um Ihre Freunde davon abzuhalten, oder sie wenigstens dazu zu ermahnen.


Und welche rechtliche Relevanz hat das? Woraus würde sich den eine solche rechtliche Handlungsverpflichtung ergeben?

Zitat:
Sie wollen keinerlei Anstalten machen, dem Geschädigten zu seinem Recht (die Säuberung seines Hofes durch Nennung der Rabauken) zu verhelfen.


Wiederum: Woraus sollte sich rechtlich eine solche Verpflichtung ergeben? Er hat nichts getan und das war es. Man muss anderen Personen nicht zur Durchsetzung irgendwelcher Ansprüche verhelfen, nur weil Bekannte diese verursacht haben.

Zitat:
Da Sie ein Patenkind haben, unterstelle ich ein bestimmtes Mindestalter und setze eine bestimmte Mindestreife voraus. Ihre Sicht- und Erzählweise lässt aber die vorausgesetzte Reife vermissen.


Da Sie in einem Rechtsforum Beiträge posten, unterstelle ich ein bestimmten Mindestalter und setze bestimmte juristische Grundkenntnisse voraus. Ihre Sicht- und Antwortweise lässt aber die vorausgesetzten Kenntnisse vermissen.
Zitat:

Stattdessen wollen Sie eine einfach zu bereinigende Situation durch Rechtswege verkomplizieren und dazu die Denkarbeit von Juristen online einfordern (zu denen ich mich nicht dazuzähle).


Das merkt man.

Zitat:
= Kinderkram


...war Ihre Antwort.

Gruß
Dea
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Volker13
Gast





BeitragVerfasst am: 03.01.09, 01:55    Titel: Antworten mit Zitat

@all,

ich habe zum ersten Mal diesen thread gelesen und bin über die Reaktion von cmd. keineswegs überrascht.

Der TE teilt mit, dass er nicht böller geworfen habe und nach seiner Ansicht deshalb auch nicht zur Reinigung des Hofes oder aber ggf. zu Schadensersatz verpflichtet werden kann oder darf.

Diese aussage steht und sollte demnach von den Antwortern zu berücksichtigen sein.

Ich bitte, hier mal Ruhe reinzubringen und die Angelegenheit tatsächlich von der rechtlichen Seite zu betrachten. cmd hat nämlich nichts anderes getan.

Unterstellungen und Mutmaßungen führen nicht zu einer Sachverhaltsklärung.

insoweit sollten wir es dem Vater des Schulfreundes überlassen hier seine Anprüche tatsächlich durchzusetzen.

persönliche Meinung:

In der Silvesternacht werden unzählige Raketen verschossen, die sodann irgendwann - das ist das Prinzip der Schwerkraft - auf unzähligen Höfen landen. Auf den Straßen der Republik werden ohne ende Böller gezündet, die dann ja im Nachgang ordentlich Dreck hinterlassen.

Wenn man jeden Böllerwerfer oder Raketenzünder wegen Verunrinigung des Hofes oder der auffahrt anzeigen wollte, dann hätte man sicher viel zu tun.
Selbst dann, wenn es dabei zu einer Sachbeschädigung kommen würde, müsste man schon wirklich wissen, wer der Täter gewesen ist.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Rechtsfragen der Jugend Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Gehen Sie zu Seite Zurück  1, 2, 3, 4  Weiter
Seite 3 von 4

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.