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Renovierung durch Firma aus einem anderen Bundesland
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 16:21    Titel: Antworten mit Zitat

Werner hat folgendes geschrieben::
Im Prinzip geht es hier um die Lärmbelästigung, weniger um mögliche Schwarzarbeit. Oder ?


Der TE hats halt ungeschickt angefangen, aber das ist trotzdem kein Grund so einzuhauen.....
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 17:56    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
Das nächtigen in diesen Wohnung war nämlich nicht erlaubt.
Und wer hat es verboten ? ?
ktown hat folgendes geschrieben::
Es gibt im Zusammenhang der Arbeitsschutzgesetze Vorschriften wie Schlafunterkünfte für Abeitnehmer auszusehen haben und ich glaube, ohne mich zuweit hinauslehnen zu wollen, dass diese Wohnungen diesen Vorschriften garantiert nicht entsprochen haben.
Welcher Teil des Arbeitsschutzgesetzt greift da. Bitte nenne mir mal den Paragrafen.
Wenn der Arbeitnehmer normal irgendwo seine Anschrift hat kommt auch nicht der Arbeitsschutz und kontrolliert die Wohnung und da sieht manche wie eine Räuberhöhle aus.
Nee Nee, der Arbeitsschutz bezieht sich nur auf die Arbeitsstätte und nicht auf den Wohnsitz oder Schlafstelle des Arbeitnehmers.
Ich war selbst 15 Jahre Sicherheitsbeauftragter und habe so etwas noch nie gehört.

ktown hat folgendes geschrieben::
Von daher reichte dies garantiert dem Ordnungsamt und dem Zoll für einen Anfangsverdacht von Schwarzarbeit.
Sicher, wenn man die Behörden anruft kommen diese und prüfen ob was dahinter steckt. Nur ob es wirklich Schwarzarbeit war kann nicht nachvollzogen werden und den Verdacht aussprechen kann der Zoll oder die beteiligten Behörden immer. Ob es aber wirklich so ist stellt sich erst nach einer eingehenden Prüfung raus und ist nicht weiter bekannt. Ich glaube nicht das der Zoll oder die Polizei jetzt zu dem Nachbarn geht und Bericht erstattet.

Gruß
pcwilli
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Knaxey
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Anmeldungsdatum: 07.01.2009
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 21:21    Titel: Antworten mit Zitat

Bei uns im Saarland muss eine möbilierte Wohnung zur Verfügung gestellt werden. Ebenso muss eine Genehmigung vorliegen, wenn es kein regionaler Handwerksbetrieb ist.
Hier im Thread ist man der Ansicht , man darf als Handwerksbetrieb in allen Gebieten Deutschlands arbeiten. Dem ist nicht so!

Genausowenig darf sich ein Vermieter der Obrigkeit hinwegsetzen.
Leerstehende Wohnungen werden vom VM gern auf alle Mietparteien im Haus als NK veranschlagt.
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 07.01.09, 21:24    Titel: Antworten mit Zitat

ArbStättV Anhang 4.4:

4.4 Unterkünfte
(1) Unterkünfte müssen entsprechend ihrer Belegungszahl ausgestattet sein mit:

a) Wohn- und Schlafbereich (Betten, Schränken, Tischen, Stühlen),
b) Essbereich,
c) Sanitäreinrichtungen.


(2) Bei Anwesenheit von männlichen und weiblichen Beschäftigten ist dies bei der Zuteilung der Räume zu berücksichtigen.


Ich glaube das reicht doch aus um zu belegen, dass diese leerstehende Wohnung nicht diesen Vorgaben gerecht ist.....oder? Winken
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 07:33    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Sicher, wenn man die Behörden anruft kommen diese und prüfen ob was dahinter steckt. Nur ob es wirklich Schwarzarbeit war kann nicht nachvollzogen werden und den Verdacht aussprechen kann der Zoll oder die beteiligten Behörden immer. Ob es aber wirklich so ist stellt sich erst nach einer eingehenden Prüfung raus und ist nicht weiter bekannt. Ich glaube nicht das der Zoll oder die Polizei jetzt zu dem Nachbarn geht und Bericht erstattet.



Nur so am Rande weil es ja eigentlich um den Lärm ging:

Die Durchsuchung einer Baustelle, der Einsatz zahlreicher Einsatzkräfte der FKS, oder anderer beteiligter Behörden wird nicht allein aufgrund eines Anrufes erfolgen, sie wäre auch kaum kostenmäßig zu rechtfertigen.

Mindestvoraussetzung wäre ein begründeter Anfangsverdacht, dass hier in erheblichem Umfang Schwarzarbeit geleistet wird.
Das setzt zunächst eigene verdeckte Ermittlungen voraus, weil man sonst mit dem Antrag eines Durchsuchungsbeschlusses ganz schnell auf den A.... fällt. Weiterhin muß bedacht werden, dass die (hier vermutlich NeuEulen) Schwarzarbeiter heute bestens organisiert sind, oft juristisch unterstützt werden , von daher verbietet sich ein bloßes

Zitat:
und den Verdacht aussprechen kann der Zoll oder die beteiligten Behörden immer.


schon aus Eigennutz und Kostengründen von selbst.

Im Unterforum Strafrecht ist ein schönes Urteil des AG München zur Thematik Schwarzarbeit durch NeuEulen mit juristischer Unterstützung durch Inländer verlinkt. Hier ging es zwar "nur" um Pflegekräfte, aber...

Grüße
Ronny Winken
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pcwilli
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Anmeldungsdatum: 05.01.2006
Beiträge: 4139
Wohnort: Hattingen

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 11:48    Titel: Antworten mit Zitat

ktown hat folgendes geschrieben::
ArbStättV Anhang 4.4:Ich glaube das reicht doch aus um zu belegen, dass diese leerstehende Wohnung nicht diesen Vorgaben gerecht ist.....oder? Winken
ktown, also das mag ja irgendwo zutreffen, aber hier wurde nirgendwo erwähnt das die Arbeiter in der leeren Wohnung auf dem Boden schlafen. Es wurde auch nicht erwähnt das da vielleicht Spinde aufgestellt wurden oder die Leute mal für die Zeit aus dem Koffer leben. Das alles nur so nebenbei.

Nur greift die Arbeitsstättenverordnung auch wenn Handwerker in einem Wohnwagen wohnen? Toilette und Bad sind in den Wohnungen vorhanden, im kleinen Wohnwagen nur eine Toilette.

Aber wollen wir uns nicht weiter darüber auslassen den es ist nicht der Grundbegriff der gestellten Frage.

Nur ich bin der Meinung das dieser ArbStättV Anhang 4.4 hier nicht greift. Da habe ich schon genug Buden gesehen wo Handwerker übernachtet haben und kein Hahn hat danach gekräht. Sieh nur mal die raffgierigen Vermieter an wo auf 12 qm 4 Bauarbeiter Leben und schlafen und der Vermieter sich damit eine goldene Nase verdient, da kräht auch kein Hahn nach.
Ich selbst habe auch schon in einem Neubau mit Bett und Nagel in der Wand als Garderobe gepennt und dort gearbeitet.

Gruß
pcwilli
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 08.01.09, 12:00    Titel: Antworten mit Zitat

Ich gng nur von den Vorgaben des Threaderöffners aus und dieser sprach von einer leeren Wohnung.
Leer definiere ich mit der Tatsache das keine Möbel vorhanden sind.
Bestärkt wurde ich durch die Aussage, dass die Handwerker zwischen Farbeimern und und Tapeten schlafen.

Bezüglich ihrer Anmerkung:
Zitat:
Da habe ich schon genug Buden gesehen wo Handwerker übernachtet haben und kein Hahn hat danach gekräht.

kann ich nur sagen.
Es is nicht automatisch erlaubt, wenn einige es tun. Die Tatsache das es so ist reslutiert einfach daraus, dass die Ordnungsbehörden nicht überall sei können und die Strafen für die Unternehmer bzw. VM nicht so hoch sind, dass sie damit aufhören.

Es ist schade, dass ein korrektes Miteinander nur dadurch möglich ist, dass Dritte die schwarzen Schafe verpetzen.

Von daher bleibt der Ansatz über die ArbStättV der Richtige.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
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BeitragVerfasst am: 08.01.09, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

Knaxey hat folgendes geschrieben::
Bei uns im Saarland muss eine möbilierte Wohnung zur Verfügung gestellt werden. Ebenso muss eine Genehmigung vorliegen, wenn es kein regionaler Handwerksbetrieb ist.
Hier im Thread ist man der Ansicht , man darf als Handwerksbetrieb in allen Gebieten Deutschlands arbeiten. Dem ist nicht so!
Quellen?

Knaxey hat folgendes geschrieben::
Leerstehende Wohnungen werden vom VM gern auf alle Mietparteien im Haus als NK veranschlagt.
Solche Pauschalaussagen verursachen bei mir immer Pickel. Sehr böse Abgesehen davon kann jeder Mieter das problemlos überprüfen. Mit den Augen rollen

ktown hat folgendes geschrieben::
dieser sprach von einer leeren Wohnung
Stimmt. Auf meine Nachfrage
Biber hat folgendes geschrieben::
Nachbar A hat die Wohnung gesehen, alle Räume, während die Handwerker dort schliefen?
hat er aber m.W. nicht geantwortet.
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Knaxey
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Anmeldungsdatum: 07.01.2009
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 09.01.09, 23:37    Titel: Antworten mit Zitat

Hier in Saarbrücken hatte man letzten Oktober eine Firma rausgeschmissen aus NRW. Der AG hatte auch hier seine Leute in leeren Wohnungen schlafen lassen. Desweiteren bekamen die armen Schw... nicht mal ihren Lohn ausgezahlt.
Erst eine knallharte Razzia vom Zoll brachte den AG in schwere Nöte. Cool
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RM
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Anmeldungsdatum: 31.12.2004
Beiträge: 4266
Wohnort: Halle (Saale)

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 09:06    Titel: Antworten mit Zitat

Knaxey hat folgendes geschrieben::
Hier in Saarbrücken hatte man letzten Oktober eine Firma rausgeschmissen aus NRW. Der AG hatte auch hier seine Leute in leeren Wohnungen schlafen lassen. Desweiteren bekamen die armen Schw... nicht mal ihren Lohn ausgezahlt.
Erst eine knallharte Razzia vom Zoll brachte den AG in schwere Nöte. Cool


Die Kausalität irgendwelcher Ereignisse ist offenbar völlig unbekannt. Wie wäre es mit schlichter Schwarzarbeit als Anlass für eine Razzia und den entsprechenden Rechtsfolgen? Das hätte allerdings den Schönheitsfehler, dass das Delikt in jedem anderen Bundesland auch zu den gleichen Folgen führen würde. Auch ein Unternehmen aus dem Saarland wäre bei ansonsten gleichen Umständen in diesem Fall mit den gleichen Folgen konfrontiert und die ganze Sache hätte nicht mal ansatzweise etwas damit zu tun, dass irgendein Unternehmen in einem anderen Bundesland nicht tätig werden dürfte. Das war allerdings die Behauptung und dafür fehlt nach wie vor jegliche Begründung.
Es fehlt auch weiter jegliche Begründung dafür, dass ein Handwerker nicht in einer Leerwohnung campieren darf.
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Knaxey
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Anmeldungsdatum: 07.01.2009
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 12:13    Titel: Antworten mit Zitat

Grundsätzlich ist ein Mietshaus nicht als Hotel zu missbrauchen. Eine Mietwohnung ist keine Unterkunft für Handwerker.

Ihr habt ein großes Problem hier bei recht.de!

Die Welt da draußen ist die Realität!!!
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Frank Oseloff
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Anmeldungsdatum: 15.01.2006
Beiträge: 5347
Wohnort: 58332 Schwelm

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 12:53    Titel: Antworten mit Zitat

Knaxey hat folgendes geschrieben::
Ihr habt ein großes Problem hier bei recht.de!

Stimmt. Unser Problem ist mitunter, sich mit Usern herumzuschlagen, die nicht verstehen können oder wollen.

 
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ktown
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Anmeldungsdatum: 31.01.2005
Beiträge: 4210
Wohnort: Auf diesem Planeten

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 12:58    Titel: Antworten mit Zitat

Da gibt Ihnen RM garantiert Recht, aber sie behaupteten, dass die Firma nicht im Saarland arbeiten durfte. Dies ist so nicht korrekt. in der EU dürfen EU-Bürger überall arbeiten....obwohl ich als pfälzischer Architekt schon die Erfahrung machen mußte, dass die Saarländer gerne ihr eigenes Süppchen kochen wollen und gerne auswertige Unternehmen behindern......aber das ist meine private Erfahrung... Winken
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Knaxey
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Anmeldungsdatum: 07.01.2009
Beiträge: 19

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 13:40    Titel: Antworten mit Zitat

Frank Oseloff hat folgendes geschrieben::
Knaxey hat folgendes geschrieben::
Ihr habt ein großes Problem hier bei recht.de!

Stimmt. Unser Problem ist mitunter, sich mit Usern herumzuschlagen, die nicht verstehen können oder wollen.

 


Euer Problem ist, dass die Leute keine Mods brauchen, die sich als Schlaumeier und Sprachrohr für Leute mit komischen Charakter hervortun.

Bis jetzt habe ich kein einziges Forum gesehen, wo nicht mindestens 2 Mods sich mit blöden Antworten(Hintergedanken) an den Themen in den Foren beteiligen.

Wenn ich hier meine Beobachtungen und Erlebnisse schreibe, brauche ich keine Bluthunde und Ignoranten als Diskussionsteilnehmer.

Als Mod sollte man sich endlich mal entscheiden! Entweder bin ich für alle User da oder ich unterstütze meine kleine Clique von Stammusern.
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Biber
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Anmeldungsdatum: 21.11.2005
Beiträge: 11363
Wohnort: This world is not my home - I'm only passing through!

BeitragVerfasst am: 10.01.09, 16:22    Titel: Antworten mit Zitat

Knaxey hat folgendes geschrieben::
Euer Problem ist, dass die Leute keine Mods brauchen, die sich als Schlaumeier und Sprachrohr für Leute mit komischen Charakter hervortun.
Kann gar nicht unser Problem sein, weil es solche Mods bei uns gar nicht gibt. Mr. Green

Knaxey hat folgendes geschrieben::
Wenn ich hier meine Beobachtungen und Erlebnisse schreibe, brauche ich keine Bluthunde und Ignoranten als Diskussionsteilnehmer.
Ich hab' jetzt gerade mal nachgesehen: bei uns gibt es keine Nutzer mit diesen Namen. Sie sind also auf der sicheren Seite (bis jetzt jedenfalls, vielleicht meldet sich ja doch noch jemand mit diesen Namen an, wer weiß).

Knaxey hat folgendes geschrieben::
Als Mod sollte man sich endlich mal entscheiden!
Danke für den Hinweis, das tun wir ständig.

Knaxey hat folgendes geschrieben::
Entweder bin ich für alle User da oder ich unterstütze meine kleine Clique von Stammusern.
Ich kann mir eigentlich nicht vorstellen, daß Sie hier nach so kurzer Zeit der Mitgliedschaft schon eine kleine Clique von Stammusern haben. Insofern sind Sie sicherlich für alle da (wenn man Ihrem Gedanken fpólgen will, was man allerdings nicht unbedingt tun muß). Teufel-Smilie
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