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Haftung des Anwalts bei eindeutigem Fehler
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Lustikuss
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 87
Wohnort: Quickborn/Hamburg

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 21:48    Titel: Antworten mit Zitat

Soweit Sie behaupten, dass die Aussage
Zitat:
Andererseits: Ihnen ist schon klar, dass es auch nichts über eine positive Qualifikation aussagt, wenn man betont, dass man einen Job macht, den sonst kaum jemand machen möchte?

eine Frage und keine Schlussfolgerung sei, ist dies zumindest nur teilweise richtig. Es wirkt auf den ersten Blick wie eine Frage. Diese ist auch enthalten. Es steckt aber auch eine heftige Schlussfolgerung, oder genauer gesagt eine Präsupposition, in dieser auf den ersten Blick so unschuldig wirkenden Frage.
Hier im Forum zu diskutieren bereitet Ihnen sicherlich Freude, da Sie dabei auf so interessante Menschen wie mich gestossen sind und mit anderen Forumsteilnehmern Ihre Meinung austauschen können. Ist nur eine ganz unschuldige Frage und nach Ihrer Definition keineswegs eine Schlussfolgerung Mit den Augen rollen

Zitat:
Nana - nichts gegen ein positives Selbstbild, aber wir solten doch nicht unterstellen, dass die Gesellschaft die Arbeit mit Drogenkranken als vörderste Herausforderung einstuft. Da wären dann Gehalt, Qualifikationsvoraussetzungen und gesellschaftliche Anerkennung doch etwas andere. Mal ganz zu schweigen davon, dass es durchaus arrogant ist gegenüber Menschen, deren Lebensaufgaben mit größeren Risiken und Aufopferung verbunden sind.

Ok - ich gebe zu, dass es in meiner Welt die grösste Herausforderung ist, dies nicht für die Gesellschaft im allgemeinen gilt und das für viele Menschen Werte wie Geld, gesellschaftliche Anerkennung usw. wichtiger sind. Aber eine Herausforderung damit zu vergleichen, dass andere Menschen bei ihrer Tätigkeit grösseren Risiken und Aufopferung ausgesetzt sind, ist ein unzulässiger Vergleich. Davon habe ich nicht gesprochen, geschweige denn, dass ich diese Tatsache bestritten hätte. Und damit ist es zwangsläufig auch unzulässig, mir Arroganz zu unterstellen.


Zitat:
Vielleicht suche ich ja meine Erfüllung nicht darin, Sie zu befriedigen?

Und das, obwohl sie "ausnahmslos jedem anderen Menschen mit Liebe, Achtung und Respekt" begegnen?

Schon wieder ein unzulässiger Vergleich. Würde es für Sie nicht auch einen Unterschied machen, ob ich Ihnen erzähle, dass ich den gestrigen Abend mit Ihrer Frau verbracht habe und sie davon begeistert war, mit wieviel Liebe, Achtung und Respekt ich ihr gegenüber getreten bin oder ob ich Ihnen erzähle, dass ihre Frau davon begeistert war, wie ich sie befriedigt habe Lachen
Ernsthaft: Für mich ist es ein riesengrosser Unterschied, ob ich meinen Mitmenschen mit Liebe, Achtung und Respekt begegne oder die Wünsche und Bedürfnisse meines Gegenübers in jedem Fall befriedige. Everbodiesdarling wollte ich früher mal sein. Das hat sich geändert. Das schließt aber nicht aus, dass ich den Menschen gegenüber Liebe in meinem Herzen habe und Ihnen mit Achtung und Respekt vor ihren Wünschen, Bedürfnissen und Gefühlen begegne.
Klarheit der Sprache, mein Bester. Im NLP fällt das in den Bereich des Metamodells. Sie neigen dazu, in die Aussagen Ihres Gegenübers Dinge hinzuinterpretieren und Schlüsse zu ziehen, die garnicht enthalten und garnicht gemeint waren.

Zitat:
Punkt ist jedoch, dass diese konkrete Provokation eben durchaus manipulativ und war.

Hier könnten wir jetzt eine philosophische Diskussion beginnen, wo Manipulation anfängt und wo sie aufhört.

Zitat:
Aber selbstverständlich haben Sie dass oben gar nicht selbst behauptet.^^

Das ist doch nur wieder eine Unterstellung

Zitat:
Und selbstverständlich erfolgen in Ihrer Welt Manipulationen Ihrer Mitmenschen immer zunächst aus "Respekt", sofern Sie diese vornehmen?

Noch eine Unterstellung. Auch wenn Sie diese in einer harmlosen (rein rhetorischen) Frage verpacken.

Zitat:
Aber wenn Sie unterstellen, dass Provokationen hilfreich und förderlich sein könnten - wäre es dann nicht geboten mir nun zu danken für mein Bemühen?

Unter da haben wir die nächste Präsupposition. Sie implizieren bei dieser wieder so ach so unschuldig wirkenden Frage ja, dass speziell Ihre Provokationen für mich in irgendeiner Weise förderlich gewesen sein könnten. Ganz nett gemacht. Ich sehe diesbezüglich bei Ihnen aber noch durchaus ein gewisses Entwicklungspotential. Ach, was bin ich heute wieder nett Lachen

Sie haben durch mich die Möglichkeit gehabt, sich hier wunderbar darzustellen und Ihre Intelligenz und Ihre analytischen Fähigkeiten unter Beweis zu stellen. Reicht das noch nicht? In dem Fall rufen Sie doch die positiven Gefühle wieder zurück, die Sie beim Schreiben Ihrer Beiträge hatten. Und jetzt verdoppeln Sie die Intensität. Und noch mal verdoppeln und nochmal und nochmal......

Wenn Sie darauf Wert legen, dass ich mich bei Ihnen bedanke, können wir gerne einen Deal machen: Sie stehen jetzt auf, gehen vor den Spiegel, machen sich bewusst, was Sie für ein toller Mensch sind, welche Leistungen Sie in Ihrem Leben schon vollbracht haben, denken daran, wie schön das Leben ist und lächeln sich dabei über den Spiegel an. Nur 1 Minute. Und ich werde mich bei Ihnen dafür bedanken, dass Sie mir diese 1 Minute Ihres Lebens geschenkt haben. Ist das ein Deal?

Alles Liebe
Lustikuss
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Lustikuss
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 04.08.2005
Beiträge: 87
Wohnort: Quickborn/Hamburg

BeitragVerfasst am: 07.08.05, 22:12    Titel: Antworten mit Zitat

Lieber Herr Schaffrath,

Wenn ich das jetzt endgültig richtig verstanden habe, bestünde hier ggfs. ein Anspruch der Mieterin gegen den Anwalt, wenn

1. Die Mieterin nachweisen könnte, dass zwischen ihr und dem Mieter ein Vertrag dergestalt vorgelegen hat, dass sich der Mieter mit 150,-€ mtl. an den Mietkosten beteiligt. Dies wäre z. B. durch Vorlage der Kontoauszüge möglich, aus denen hervorgeht, dass dieser Betrag seit ca. 5 Jahren, also lange bevor der Streit mit dem Vermieter begonnen hat, mit dem Verwendungszweck "Miete" gezahlt worden ist.

2. Die Rechtsgrundlage für sein Wohnen in dem Haus durch Verschulden des Anwalts weggefallen ist und dass sie den Mieter ohne diese vertragliche Grundlage nicht mehr bei sich wohnen lassen kann, weil er eben nicht ihr Lebenspartner ist, insofern für ein weiteres Verbleiben in der Wohnung die Zustimmung des Vermieters erforderlich wäre und dass dieser seine Zustimmung schriftlich verweigert hat.

Habe ich es jetzt endlich? Geschockt

Alles Liebe
Lustikuss
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