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Wie wehren, wenn jmd. versucht Haus zu stürmen?
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The_Wanted1
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Anmeldungsdatum: 03.06.2008
Beiträge: 289

BeitragVerfasst am: 13.11.08, 20:48    Titel: Antworten mit Zitat

Naja, im Affekt kann man schonmal öfters zustechen.
Das Gericht wird da schon abwägen, ob der Wohnungsinhaber panisch, vorsätzlich handelnd oder sonstwas war.



Wanted
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Caesar
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 22.11.08, 01:59    Titel: Antworten mit Zitat

Das Urteil steht jetzt fest:
Vier Jahre Haft wegen Totschlags.

http://www.emsdettenervolkszeitung.de/lokales/emsdetten/evlo/Emsdetten;art954,412332


Das ist schon heftig, wenn man bedenkt daß das Opfer in die Wohnung eingedrungen ist und somit sich auch im privaten Rückzugsraum des Täters befunden hat.
Auch kann ich mir nicht vorstellen, daß der Täter zuerst handgreiflich wurde und dann das Opfer in seine Wohnung gezogen hat, daher gehe ich davon aus, daß es eher umgekehrt war, also so, wie es eben der Täter beschrieben hat.

Auch halte ich es für denkbar daß das Opfer vielleicht auf großspurig machen wollte, nach dem Motto: "so Bürschen dir zeig ich's jetzt."
Solche Vorfälle gibt es z.B. in Diskotheken ja leider zuhauf und diese Rechnung, den Großen zu spielen ging dann offenbar diesmal in der Privatwohnung des Täters nicht auf.
Das der Täter sich hier bedroht gefühlt haben muß ist meiner Meinung nach eigentlich verständlich.
Lediglich das 5 malige Zustechen halte ich für bedenklich, aber eventuell
geschah auch das im Affekt, wie es The_Wanted1 beschrieb.


Also ich weiß nicht wie es euch geht, aber ich finde das Opfer hätte niemals Hausfriedensbruch begehen und dabei auch noch handgreiflich werden dürfen, dann wäre das wohl auch nicht passiert.

Das Urteil halte ich daher für bedenklich.
2 Jahre hätten es auch getan, insbesondere im Hinblick darauf, daß das Opfer in die Wohnung eingedrungen ist und laut Aussage des Täters angeblich zuerst handgreiflich wurde, was dadurch gestützt wird, daß es schlichtweg nicht logisch ist, daß ein Wohnungsinhaber zuerst handgreiflich wird, um dann das Opfer in die eigene Wohnung zu ziehen um dann dort die eigene Wohnung mit Blut zu besudeln.
Für mich ergibt das keinen logischen Sinn.


Auch frage ich mich jetzt, welches Recht hat ein Wohnungsinhaber jetzt eigentlich noch sich in seiner eigenen Wohnung zu verteidigen, wenn er tatkräftig von einem Eindringling angegriffen wird?
Womit wir auch wieder beim Thema dieses Threads sind.
Nach diesem Urteil zufolge muß sich ein Wohnungsinhaber wohl von einem wütenden Mob in der eigenen Wohnung zusammenschlagen lassen, denn mit einem Messer wehren darf er sich offensichtlich nicht.
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Ronny1958
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 17:57    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Das ist schon heftig, wenn man bedenkt daß das Opfer in die Wohnung eingedrungen ist und somit sich auch im privaten Rückzugsraum des Täters befunden hat.
Auch kann ich mir nicht vorstellen, daß der Täter zuerst handgreiflich wurde und dann das Opfer in seine Wohnung gezogen hat, daher gehe ich davon aus, daß es eher umgekehrt war, also so, wie es eben der Täter beschrieben hat.


Im Artikel steht was von Zimmernachbar?
_________________
Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Caesar
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 19:50    Titel: Antworten mit Zitat

Ronny1958 hat folgendes geschrieben::

Im Artikel steht was von Zimmernachbar?


Das muß dann wohl ein Fehler der Zeitung sein.

In den anderen Artikel war nur von Nachbar die Rede und in der einen Domian Sendung wurde das auch so beschrieben.
Nach der Domian Sendung war es in einem Mehrfamilienhaus mit vielen Wohungen.
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Ronny1958
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 19.08.2005
Beiträge: 6981
Wohnort: "Küchenjunges" Ländle

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 20:03    Titel: Antworten mit Zitat

Caesar hat folgendes geschrieben::
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::

Im Artikel steht was von Zimmernachbar?


Das muß dann wohl ein Fehler der Zeitung sein.

In den anderen Artikel war nur von Nachbar die Rede und in der einen Domian Sendung wurde das auch so beschrieben.
Nach der Domian Sendung war es in einem Mehrfamilienhaus mit vielen Wohungen.


Das wäre aber schon wichtig genau zu wissen, denn in die eigene gemeinsame Wohnung (wovon man beim Zimmernachbar ausgeht) kann man kaum widerrechtlich eindringen. Dann wäre eines der Notwehrargumente bereits vom Tisch, unabhängig davon, dass sechs Messerstiche mind. einen Notwehrexzess darstellen würden.

Grüße
Ronny Winken
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Vielen Dank auch für die positiven Bewertungen. Winken
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Questor
Gast





BeitragVerfasst am: 23.11.08, 20:28    Titel: Re: Wie wehren, wenn jmd. versucht Haus zu stürmen? Antworten mit Zitat

Wer-weiß hat folgendes geschrieben::
Hallo,
Solche Fragen stellt man sich leider immer häufiger in der heutigen Gesellschaft....
Sry, wusste nicht, wo das Thema hinpasst, aber da ich selber Jugendlicher bin, habe ich es hier hingepackt.
Wie ist die Rechtslage?
MfG,
wer-weiß
Wenn es nur um ihr kleines Leben geht, dürfen Sie gar nichts. Sie sind hier in Deutschland, wo Täter geschützt, gehätschelt und gepäppelt werden und die Opfer schließlich die Aggressoren sind. Böse Denn wenn Sie zu diesem Zeitpunkt nicht in Ihrem Haus gewesen wären, wäre Ihnen ja schließlich auch nichts passiert.
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DanielB
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 08.06.2005
Beiträge: 1056

BeitragVerfasst am: 23.11.08, 23:12    Titel: Antworten mit Zitat

Caesar hat folgendes geschrieben::
Ronny1958 hat folgendes geschrieben::

Im Artikel steht was von Zimmernachbar?


Das muß dann wohl ein Fehler der Zeitung sein.

In den anderen Artikel war nur von Nachbar die Rede und in der einen Domian Sendung wurde das auch so beschrieben.
Nach der Domian Sendung war es in einem Mehrfamilienhaus mit vielen Wohungen.

In dem Artikel ist allerdings auch von einer Sozialunterkunft die Rede, das jedenfalls schon zusammen. Oder war der Anrufer bei Domian auch ein Nachbar? Leider scheint die Pressemitteilungsseite des Gerichts seit Juni eingeschlafen zu sein, wäre vielleicht eine gute Quelle um das in Erfahrung zu bringen.
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DefPimp
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Anmeldungsdatum: 08.03.2007
Beiträge: 377
Wohnort: Geistig und körperlich: Hessen

BeitragVerfasst am: 26.11.08, 17:09    Titel: Antworten mit Zitat

Tja, hier scheint ein Paradefall meines Lieblingsspruches eingetreten zu sein:

"Recht haben und Recht bekommen sind zwei Paar Schuhe"

Recht haben:
Nach dem, was mir über die Notwehr bekannt ist, dürfte dem Messerstecher eigentlich gar nichts passieren, denn er hat sich gegen einen Aggressor, der in seine Wohnung (oder Zimmer oder was auch immer) eingedrungen ist und ihn (so musste es der Stecher wohl interpretieren) erwürgen und verprügeln wollte, mit dem gewehrt, was ihm aktuell zur Verfügung stand - einem Messer, welches zufällig herumlag. Er hat also korrekt gehandelt, es war nicht von ihm zu verlangen, zu flüchten oder eine Verhältnismäßigkeitsabwägung durchzuführen.

Recht bekommen:
4 Jahre Haft wegen Totschlags...


Ich dachte immer, mein Rechtsempfinden deckt sich nicht ganz mit unserem Rechtssystem, jetzt aber muss ich feststellen, dass sich die Judikative einfach nicht an unser Rechtssystem gebunden fühlt. Ich mach mir ernsthaft Sorgen...

Mfg DefPimp
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Personalführung ist die Kunst, den Mitarbeiter so schnell über den Tisch zu ziehen, dass er die Reibungshitze als Nestwärme empfindet.
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pOtH
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Anmeldungsdatum: 07.03.2006
Beiträge: 3729
Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald

BeitragVerfasst am: 27.11.08, 00:49    Titel: Antworten mit Zitat

wollte nur mal einwerfen das TE u. derjenige der ein urteil eingeworfen hat 2 unterschiedliche personen (zum. unterschiedliche benutzernamen!) sind - im eingangspost ist von 10-15 vermummten personen die rede, im urteil war es der zimmernachbar!
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LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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Caesar
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 05:50    Titel: Antworten mit Zitat

DanielB hat folgendes geschrieben::

In dem Artikel ist allerdings auch von einer Sozialunterkunft die Rede, das jedenfalls schon zusammen. Oder war der Anrufer bei Domian auch ein Nachbar?

Der Anrufer war, wenn ich mich richtig erinnere, eine Verwandte des Verstorbenen,
der Verstorbene war ein Cousin von ihr.
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Caesar
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Anmeldungsdatum: 07.02.2005
Beiträge: 318

BeitragVerfasst am: 06.12.08, 06:00    Titel: Antworten mit Zitat

DanielB hat folgendes geschrieben::

In dem Artikel ist allerdings auch von einer Sozialunterkunft die Rede, das jedenfalls schon zusammen.


Nach folgendem Artikel waren beide Nachbarn in einer Obdachlosenunterkunft.
Und der Täter hatte darin eine eigene Wohnung, die Unterkunft war ein Mehrfamilienhaus.
http://www.muensterschezeitung.de/lokales/emsdetten/evlo/Emsdetten;art954,245778
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