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Musterung, Job, Bund - DAS PASST NICHT
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 07:52    Titel: Antworten mit Zitat

comander01 hat folgendes geschrieben::

ich sage es gern noch einmal, ich bin auch für Gerechtigkeit, auch bei der Einberufung, aber nur weil der eine Jugendliche nicht eingezogen wird, gibt dies dem anderen Jugendlichen nicht automatisch das Recht, sich auf die Hinterbeine zu stellen und seinen Beitrag zur Erfüllung der Wehrpflicht nicht zu leisten. Das hört sich für mich so an wie der Falschparker, der dummdreist behauptet, der steht doch auch in der 2. Reihe, da darf ich das doch automatisch auch.


Das ist sicher richtig. Problematisch wird die Sache allerdings dann, wenn der Falschparker z.B. als Antwort bekommt:

"Bei dem anderen dulde ich das, der schreibt sonst eine Dienstaufsichtsbeschwerde und das ist lästig"
oder
"Ich habe von meinem Vorgesetzten die Auflage bekommen, pro Tag nicht mehr als 20 Falschparker aufzuschreiben. Sie sind der 20, der andere wäre der 21."

Das wäre dann eine willkürliche Ungleichbehandlung, und die möchte das GG z.B. nicht.

Und darauf hat Raphael123 auch schon hingewiesewen:
Zitat:
"Heute wird nur noch jeder zweite Wehrpflichtige einberufen", sagt Peter Tobiassen von der Zentralstelle für Kriegsdienstverweigerer (KDV). "Man hat also eine etwa 50-prozentige Chance, dass man gar keinen Dienst machen muss." 2007 seien knapp 130.000 junge Männer für den Wehrdienst in Frage gekommen. Laut Verteidigungsministerium mussten aber nur rund 67.000 zum Dienst in die Kaserne einrücken.


comander01 hat folgendes geschrieben::
Und meine Tochter hat letztens zum Thema Bundeswehr den Satz gesagt: nö, das is nix für mich, dass sollen mal die Kerle machen, sie würde sich im Gegenzug bereit erklären, die Sache mit dem Kinderkriegen zu übernehmen.


Freiwillig kann sie machen was sie will. Kinder kriegen oder auch nicht, daneben oder stattdessen zum Bund gehen oder auch nicht.

Ein Kindbekommenverpflichtungsgesetz, daß die Tochter unter Strafandrohung verpflichtet, Kinder zu gebären, gibt es jedenfalls nicht

(Eigentlich o.T. aber da es hier problematisiert wurde:

Rafael123 u.a. hat folgendes geschrieben::
]wieso sollte ich eingezogen werden, wenn ich dem staat finanziell auf diese art und weise viel mehr einbringe! essen auf rädern von 08-12 uhr und dann feierabend! sorry ist nicht meine welt! und nicht das was ich mir unter sozialem dienst vorstelle!


comander01 hat folgendes geschrieben::
Ich mit meinen 65 Jahren bin wohl schon zu weit weg von der Jugend. Muss ja so sein, denn zu meiner Zeit hat man die Großbuchstabensetzung gelernt und auch beachtet, dies ist Ihnen wohl vor lauter Steuerzahlungen verwehrt geblieben. Schade.


Konsequente bzw. gemäßtigte Kleinschreibung ist ein stilistisches Mittel --> http://de.wikipedia.org/wiki/Kleinschreibung

Übrigens: die Wohnortangabe von comander01 "Wohnort: near lake of konstanz" ist weder deutsch noch richtiges englisch.

Near würde nach einem Doppelpunkt auch im englischen groß geschrieben werden, die englische Übersetzung für Konstanz ist Constance und dies würde als geografische Bezeichnung auch im englischen, wie auch das Wort lake groß geschrieben werden.

Richtig also "Wohnort: Near Lake of Constance".

--> http://en.wikipedia.org/wiki/Lake_Constance

- jedenfalls habe ich das so zu meiner Zeit im Englischunterrricht so gelernt. ) Geschockt
_________________
Toleranz sollte eigentlich nur eine vorübergehende Gesinnung sein: Sie muß zur Anerkennung führen. Dulden heißt beleidigen. (Goethe, Maximen und Reflexionen).
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Dirty Sanchez
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 15:04    Titel: Antworten mit Zitat

comander01 hat folgendes geschrieben::
Nur kurz zum Abschluß, wenigstens für mich aus diesem Beitrag:

ich sage es gern noch einmal, ich bin auch für Gerechtigkeit, auch bei der Einberufung, aber nur weil der eine Jugendliche nicht eingezogen wird, gibt dies dem anderen Jugendlichen nicht automatisch das Recht, sich auf die Hinterbeine zu stellen und seinen Beitrag zur Erfüllung der Wehrpflicht nicht zu leisten.


Doch! Gerade weil es seit einigen Jahren diese extreme Wehrungerechtigkeit gibt, ist es das gute Recht eines jeden jungen Mannes, die ganze Wehrpflicht und somit auch die evtl. eigene Einberufung in Frage zu stellen und ggf. dagegen vorzugehen.

Zitat:
Und bitte, fragen sie mich nicht, ob ich denn für lau etwas machen würde, ich sage ihnen gleich, ja, das würde und das tue ich auch.


Was genau tun sie denn für lau, wenn ich fragen darf? (Rein interessehalber)

Zitat:
Und das Argument, das Frauen nicht herangezogen werden mag ja stimmen, aber erstens können diese sich auch freiwillig melden, sie haben also die Möglichkeit zum dienen, sind also nicht von vornherein ausgeschlossen.


Frauen dürfen, Männer müssen. Stellen Sie sich mal vor, wie es wäre, wenn nur einige Männer Steuern zahlen müssten, Frauen hingegen von der Pflicht befreit wären, es hingegen tun dürften, wenn sie wollten.

Zitat:
Und meine Tochter hat letztens zum Thema Bundeswehr den Satz gesagt: nö, das is nix für mich, dass sollen mal die Kerle machen, sie würde sich im Gegenzug bereit erklären, die Sache mit dem Kinderkriegen zu übernehmen. (und bitte, kommt mir jetzt nicht mit Eva Herrman und der Frauenrolle, meine Kleene meinte dies eher pragmatisch als rückwärtsgewandt)


Dann ist Ihre Tochter doch sicherlich auch so pragmatisch und hat erkannt, dass es zum Kinderkriegen auch einen Mann braucht. Frauen alleine können ohne Mann kein Kind bekommen. Auch was die Aufzucht anbelangt, so sind Kinder im Regelfall besser dran, wenn sie nicht von einer allein erziehenden Mutter, sondern von Vater und Mutter großgezogen werden. Zudem nehmen sich Jahr für Jahr immer mehr Väter eine berufliche Auszeit für die Betreuung ihrer neugeborenen Kinder. Die Sache mit dem Kinderkriegen ist folglich heute keine reine Frauensache mehr, genauso wie das Militär heute kein reiner Männerverein mehr ist. Trotzdem wird hierzulande niemand gezwungen, Kinder in die Welt zu setzen. [/i]
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Raphael123
Interessierter


Anmeldungsdatum: 14.05.2008
Beiträge: 11

BeitragVerfasst am: 20.05.08, 19:34    Titel: Antworten mit Zitat

ach da is er ja doch wieder, der comander!

entschuldigung, aber was stimmt denn jetzt! erst sidn sie 65, dann wieder nicht! erst kinder, dann wieder keine! sie biegen sich ihr geschichte ja auch wie sie möchten! oder ist das eine neue form von ironie? wahrscheinlich selbst entwickelt!

auch wenn ich eine sehr direkte art habe, aber sie ist ehrlich und ich stehe zu dem was ich sage! bei ihnen weiß ich leider nicht ob sie falsch sind oder nur so tun als ob! sie müssen wissen wie sie sich geben!

erst einmal ein danke an die vorredner! sie sprechen mir aus dem herzen!
also die tochter die sie haben (oder vielleicht auch nicht - bei ihnen weiß man das ja nicht so richtig) darf wehrpflich leisten! ich muss jedoch was tun! wieso also der zwang! das thema: "warum männer und frauen nicht" würde den rahmen sprengen!

aber was sie soziales tun würde mich auch mal interessieren!
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Dirty Sanchez
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Anmeldungsdatum: 10.12.2006
Beiträge: 363

BeitragVerfasst am: 23.05.08, 15:41    Titel: Antworten mit Zitat

Volker13 hat folgendes geschrieben::
Denn bereits in der Schule lernt man ja, dass die ersten 19 Artikel des Grundgesetzes nicht änderbar sind. Art. 12 a GG gehört demnach dazu.


Das sog. kleine Grundgesetz (Art. 79, Absatz 3) schützt die Artikel 1 und 20, nicht 1 - 19. Wie kommen Sie darauf, dass der Artikel 12 a GG nicht änderbar wäre?
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Mount'N'Update
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Anmeldungsdatum: 17.09.2007
Beiträge: 1177
Wohnort: Berlin

BeitragVerfasst am: 24.05.08, 01:40    Titel: Antworten mit Zitat

Und der der Artikel 12a ist auch schon mal geändert worden, damit auch Frauen zur Waffe greifen dürfen (auch wenn sie nicht müssen Winken ).
_________________
Ich habe zu diesem Thema vor 15 Jahren eine Langzeitstudie anfertigen lassen, die ist allerdings noch in Arbeit.
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Redfox
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Anmeldungsdatum: 31.10.2005
Beiträge: 8443
Wohnort: Am Meer

BeitragVerfasst am: 26.05.08, 08:26    Titel: Antworten mit Zitat

Mount'N'Update hat folgendes geschrieben::
Und der der Artikel 12a ist auch schon mal geändert worden, damit auch Frauen zur Waffe greifen dürfen (auch wenn sie nicht müssen Winken ).


Wobei diese Änderung durch die Rechtsprechung des EuGH letztlich erzwungen wurde.

Nach allgemeiner Auffassung ist Art. 12 a GG im Verhältnis zu Art. Abs. 2, 3 GG lex specialis (Jarass/Pieroth, GG, Art. 12 a Rdnr. 3). Daraus folgt nach der ständigen Rspr. des BVerfG, dass die Beschränkung der Wehrpflicht auf Männer zulässig ist (Heun, in Dreier, GG Art. 12 a, Rdnr. 36). Nach der deutschen Rechtsprechung von vor 2000 war auch ein freiwilliger Dienst von Frauen in den Streitkräften durch Art. 12 a GG ausgeschlossen (BVerwGE 103, 303; Scholz in Maunz-Dürig, GG, Art. 12 a Rdnr. 199 ).

Diese letztere Auffassung ist durch die Entscheidung des EuGH vom 11.01.2000 (Fall Tanja Kreil) und der darauf fußenden Neufassung des Art. 12 a Abs. 4 Satz 2 GG überholt.
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