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Mal am Rande und völlig unabhängig von diesem Thema.
cmd.dea hat folgendes geschrieben::
Und trotzdem würde es gegen Art. 103 Abs. 2 GG iVm. § 1 StGB verstoßen. Sinn und Zweck dieser Vorschriften (denen auch das Analogieverbot entnommen wird) ist, dass gerade im Strafrecht jeder genau weiß, was er wann tun darf und wann nicht. Alles was daher nicht mehr vom Wortlaut und einer vertretbaren Auslegung gedeckt ist und für den Bürger nicht ohne jeden Zweifel erkannt werden kann, ist eine verbotene Analogie im Strafrecht. Denn hier ist die Wortlautgrenze sehr schnell erreicht.
Ich könnte darauf jetzt mit leicht irritiertem Unterton antworten:
"Ähm ja, vielen Dank für diesen Unterricht in Strafrecht AT". Aber ich tu es nicht. Weil es in einem öffentlichen Forum grundsätzlich nicht schadet, wenn man beim direkten Beantworten auf den Beitrag eines Anderen auch Informationen einfließen lässt, die der unmittelbare Diskussionspartner mit Sicherheit bereits kennt. Dadurch erleichtert man es allen anderen Lesern mit potentiell weniger Hintergrundwissen, die Diskussion nachzuvollziehen.
Der Bundestag müßte eigens das StGB ändern. Ich traue unseren Politikern einiges zu, aber sie werden sicher nicht Strafbestimmungen zum Schutz der Außerirdischen ins StGB aufnehmen. Wenn der ein oder andere Politiker dies wirklich ernsthaft vorschlagen würde, dann würde ich 'die Herren mit der weißen Jacke' anrufen.
Man kann die Existenz von Außerirdischen nicht gänzlich ausschließen.
Lediglich Physiker werden einräumen, daß es nach unserem heutigen Wissensstand sehr unwahrscheinlich ist, daß Außerirdische hier jemals landen
werden, aber unser Wissen ist ja noch nicht vollständig.
Was ich damit sagen will, als Hirngespinst kann man das nicht abtun, denn dazu bräuchte man Wissen über eine Nichtexistenz von Außerirdischen Lebensformen, aber das haben wir ja nicht.
...
Was ich damit sagen will, als Hirngespinst kann man das nicht abtun, denn dazu bräuchte man Wissen über eine Nichtexistenz von Außerirdischen Lebensformen, aber das haben wir ja nicht.
Hallo Caesar,
als Hirngespinst möchte ich dies auch nicht abtun. Es gab ja auch mal die Meinung, daß die Erde eine Scheibe sei. Die Beschimpfung religiöser Gefühle (Blasphemie) kann z.B. nach § 166 StGB bestraft werden. Diese Strafnorm beantwortet aber nicht die Frage, ob es Gott gibt oder nicht.
Mein Anliegen war der Nachweis, daß das Erschlagen eines Außerirdischen in Deutschland nach dem StGB nicht mit Strafe bedroht ist, weil es keine entsprechende Strafnorm gibt. Meines Erachtens liegt auch keine Strafbarkeitslücke vor, weil der Gesetzgeber von der Nichtexistenz der Außerirdischen ausgeht oder es für sehr unwahrscheinlich hält, das diese mal in Deutschland landen werden.
Alles was daher nicht mehr vom Wortlaut und einer vertretbaren Auslegung gedeckt ist und für den Bürger nicht ohne jeden Zweifel erkannt werden kann, ist eine verbotene Analogie im Strafrecht. Denn hier ist die Wortlautgrenze sehr schnell erreicht.
Hihihi!
Ich übersetze mal in - einfache - Logik:
für eine Analogie, die nicht verboten ist, gilt: (A ist vom Wortlaut gedeckt) + (die Auslegung ist vertretbar) + (der Bürger muss sie ohne Zweifel erkennen können).
1. (A ist vom Wortlaut gedeckt): wenn A vom Wortlaut gedeckt ist, so ist A = W. Eine vom Wortlaut gedeckte Auslegung ist der Wortlaut (ich kann das noch weiter ausführen, hab ich aber keinen Bock zu).
2. (die Auslegung ist vertretbar): hier wäre zunächst einmal anzugeben, was mit dem Wort "vertretbar" gemeint ist. Sofern dies nämlich nicht angegeben ist, ist die Aussage unsinnig, da dann dem Wort "vertretbar" keine Bedeutung gegeben wurde.
Leider haben unsinnige Sätze die Eigenschaft, beliebig interpretierbar zu sein, insofern analog dem alten Grundsatz "ex falso quodlibet".
3. (der Bürger muss sie ohne Zweifel erkennen können): hier wäre die Frage, was der Bürger ohne Zweifel erkennen müsste.Soll er die Auslegung intuitiv erkennen oder könnte es da noch anderes geben, was er ohne Zweifel erkennen können müsste?
Desweiteren:
a) wäre es möglich eine Fundstelle anzugeben, in welchem Paragrafen welchen Gesetzes dieser Satz steht?
b) Beispiel Luftsicherheitsgesetz: wenn der Bürger die Auslegung des BVerfG ohne Zweifel erkennen kann: wozu bedarf es dann einer Entscheidung des BVerfG? Oder sind Parlamentarier keine Bürger?
Anmerkung: der BGH erwähnt in seinen Urteilen vorab beständig, er sei dafür zuständig, u.a. Verstöße gegen die Denkgesetze zu finden und aufzudecken.
Und jetzt die große Preisfrage: wer ist für Denkgesetze zuständig?
Übrigens, dass Normalmensch weiß, dass er Gewinne machen kann, auch ohne dass Geld fließt, leuchtet dann ein, wenn einer wahrheitsgemäß ein Einkommen, das noch unter die Besteuerungsgrenze fällt, angibt, aber einen prosperierenden Bauernhof hat und das meiste von dem, was er sich so anschafft und genießt, in Naturalien begleicht. Oder?
Gott zum Gruße! _________________ Grüße,
Abrazo
Na hoffentlich gibt es bei den Alliens nicht die Todesstrafe oder die Lebenslange Verdammung auf den Planeten Guantanamo (wo immer dieser auch im Universum liegen mag), wenn ein Alien von einem Gefährlichen fremden Wesen mit einem Hammer erschlagen wird.
Übrigens: Aliens gab es eigentlich immer schon auf der Erde:
Zitat:
"Die Frau ist ein Mißgriff der Natur... mit ihrem Feuchtigkeits-Überschuß und ihrer Untertemperatur körperlich und geistig minderwertiger...eine Art verstümmelter, verfehlter, misslungener Mann...die volle Verwirklichung der menschlichen Art ist nur der Mann."
(Thomas von Aquin, hl., Kirchenlehrer, 1225-1274)
Mit dem Hammer erschlagen durfte man sie natürlich trotzdem nicht. Das wäre Sachbeschädigung gewesen. Immerhin gehörte sie jemandem. _________________ Grüße,
Abrazo
oder es für sehr unwahrscheinlich hält, das diese mal in Deutschland landen werden.
Und das wir sie sodann erschlagen könnten ist noch mal um einiges unwahrscheinlicher.
Naja, das liegt aber speziell in Deutschland nur daran, dass man dafür erstmal ein zehnseitiges Antragsformular in sieben Ausfertigungen bei Vollmond an Ostern an der entsprechenden Antragsstelle singend einreichen muss, dass dann 2020 abweisend entschieden wird (wenn die Aliens ohnehin gemerkt haben, dass es hier kein intelligentes Leben gibt).
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