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Geldwerter Vorteil

 
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Doctore
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 05.02.07, 11:53    Titel: Geldwerter Vorteil Antworten mit Zitat

Hallo alle zusammen,
ich hoffe das dies das richtige Unterforum ist.
Folgendes fiktives Beispiel:
Mitarbeiter A hat Firmenwagen, 1% geldwerter Vorteil selbstverständlich für Nutzung,
0,03% für Wege von Wohnort zur Arbeitstätte.

Wenn Mitarbeiter A im Urlaub ist muss er das Benzin, Öl für den PKW selber zahlen, ansonsten trägt es die Firma.
Verstehe ich es richtig, das A wenn er im Urlaub ist die 0,03% eigentlich nicht zahlen muss, weil der geldwerte Vorteil entfällt, er muss die Kosten in der Zeit selbertragen.
Wenn man von 30 Tagen Urlaub ausgeht und 50 km einfache Strecke von Wohnort zur Arbeitstätte und PKW-Wert von ca. 25500 € entspricht das immerhin 573,75 €.

Und wie verhält es sich bei Dienstreisen?
Ich hoffe jemand kann diese Fragen beantworten.
Vielen Dank im vorraus
Doctore Lachen
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Doctore
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 11:27    Titel: kann keiner helfen ? Antworten mit Zitat

Hallo, ich habe den Eindruck das mir hier mit der Frage keiner helfen kann Weinen

Hat vielleicht jemand eine Idee an wenn man sich wenden könnte Smilie

Danke
Doctore
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*w*
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 12:41    Titel: Antworten mit Zitat

Hi doctore!

Zitat:
Wenn man von 30 Tagen Urlaub ausgeht und 50 km einfache Strecke von Wohnort zur Arbeitstätte und PKW-Wert von ca. 25500 € entspricht das immerhin 573,75

Wie kommen Sie auf diesen Betrag?
25.500 Euro Bruttolistenpreis * 50 KM* 0,03 % = 382,50 Euro monatlich

Der Monatswert wird auch dann nicht auf Tage umgerechnet, wenn die Nutzung im Laufe des Monats beginnt oder endet. Ein durch Urlaub oder Krankheit bedingter Nutzungsausfall ist im gesetzlich geregelten Nutzungswert bereits pauschal berücksichtigt, weil der Ermittlung des Prozentsatzes von 0,03 % nur 15 Arbeitstage im Monat zugrunde liegen.
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Vorwitzig
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 13:03    Titel: Antworten mit Zitat

wolf25 hat folgendes geschrieben::

Ein durch Urlaub oder Krankheit bedingter Nutzungsausfall ist im gesetzlich geregelten Nutzungswert bereits pauschal berücksichtigt, weil der Ermittlung des Prozentsatzes von 0,03 % nur 15 Arbeitstage im Monat zugrunde liegen.


s. hierzu aber BMF vom 21.01.2002 Rz. 12: Die Monatswerte sind nicht anzusetzen für volle Kalendermonate, in denen eine private Nutzung oder eine Nutzung zu Fahrten zw. Whg. und Arbeitsstätte ausgeschlossen sind Mit den Augen rollen
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Doctore
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
erstmal vielen Dank.
@wolf25 Auf diesen Betrag komme ich folgenderweise 382,50 € bei 20 Arbeitstagen = 19,12 € pro tag x 30 = 573,75 €. Was aber wohl verkehrt ist Verrückt
Du hast geschrieben das zur Ermittlung des Prozentsatzes von 0,03 nur 15 Arbeitstage zu grunde gelegt werden Geschockt . Wo herstammen diese Infos?

@Vorwitzig: Ist dies so zu verstehen, wenn ich z.b. vom 01.03.07 bis einschl. 30.3.07 Urlaub nehmen würde, den geldwerten Vorteil nicht zahlen brauch? Frage

Gruß
Doctore Neutral
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*w*
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Anmeldungsdatum: 11.10.2006
Beiträge: 2519

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 14:52    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:
Du hast geschrieben das zur Ermittlung des Prozentsatzes von 0,03 nur 15 Arbeitstage zu grunde gelegt werden . Wo herstammen diese Infos?

Bei der monatlichen Pauschale von 0,03% handelt es sich um den Ansatz eines fahrzeugbezogenen Kilometersatzes (0,001 % des Bruttolistenpreises), der für jeden Kilometer der einfachen Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte anzusetzen ist. Auf die 15 Arbeitstage kommt man laut folgender Berechnung:
0,001 % * 2 = 0,002 % für die Hin- und Rückfahrt ;
für 15 Arbeitstage ergibt sich folglich 0,03 % vom Bruttolistenpreis !

Grüßle
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Doctore
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.02.2007
Beiträge: 5

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 15:24    Titel: Antworten mit Zitat

Danke für die Info Smilie

Doctore
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Vorwitzig
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 17:13    Titel: Antworten mit Zitat

Doctore hat folgendes geschrieben::

@Vorwitzig: Ist dies so zu verstehen, wenn ich z.b. vom 01.03.07 bis einschl. 30.3.07 Urlaub nehmen würde, den geldwerten Vorteil nicht zahlen brauch? Frage
|


Es muss der 01.03. bis 31.03. sein. Ein ganzer Monat ist erforderlich.
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LesBaer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 20:44    Titel: Antworten mit Zitat

Wo ist diese Regelung festgelegt bzw. inwiefern haben Arbeitgeber bei der Abrechnung von geldwerten Vorteilen handlungsfreiraum?
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Vorwitzig
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 29.01.2007
Beiträge: 958

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 21:09    Titel: Antworten mit Zitat

LesBaer hat folgendes geschrieben::
Wo ist diese Regelung festgelegt bzw. inwiefern haben Arbeitgeber bei der Abrechnung von geldwerten Vorteilen handlungsfreiraum?


in dem von mir zitierten BMF-Schreiben vom 21.01.2002, s. mein erster Beitrag
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LesBaer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 07.02.07, 22:01    Titel: Antworten mit Zitat

gelesen!

Danke, aber wo kannich denn mal finden, inwifern der FW dem AN angerechnet werden muss?
(Sprich auf des reguläre brutto ?)
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LesBaer
Interessierter


Anmeldungsdatum: 01.02.2007
Beiträge: 10

BeitragVerfasst am: 10.02.07, 14:03    Titel: Antworten mit Zitat

Interessant,

sallop gesagt schreien alle die Methoden heraus.
Aber berufen,
auf exakte Vorgaben,
kann sich der hier anwesenden Herrschaften keiner.
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*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 10.02.07, 17:16    Titel: Antworten mit Zitat

Schon merkwürdig, Ihr Verhalten.

Sie erwarten hier kostenlose Rechts- und Steuerberatung und beschweren sich dann über die Antworten, obwohl Ihnen die Quellen genannt wurden.

Darüber sollten Sie einmal nachdenken.

Ansonsten ist Ihnen jeder Steuerberater gerne behilflich, gegen einen kleinen Beitrag selbstverständlich.

Gruß

Petz (Moderator)
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*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 10.02.07, 21:12    Titel: Antworten mit Zitat

Vielleicht sollten Sie auch Ihre Fragen so stellen dass man sie versteht, dann ist die Wahrscheinlichkeit grösser, dass Sie auch Antworten erhalten..... Geschockt

Und wenn mal nicht sofort eine Antwort kommt sollten Sie eventuell die Menschen, die Ihnen KOSTENLOS in deren FREIZEIT behilflich sein, nicht auch noch vor den Kopf stossen...nur so als Tip....
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