Unsere Website verwendet Cookies, um Ihnen eine bestmögliche Funktionaliät zu gewährleisten. Auch unserer Werbepartner Google verwendet Cookies. Wenn Sie auf der Seite weitersurfen, stimmen Sie der Cookie-Nutzung zu. Ich stimme zu.
Was sagt den die "Generalvollmacht" aus? Und von wem wurde die ausgestellt?
Ich nehme als Beispiel einmal die Bestellung durch ein Gericht. Da wird durch das Vormundschaftsgericht z.B. jemand zum Betreuer bestellt und dem Betreuer werden gewisse Vollmachten/Aufgaben übertragen (vom Gericht); z.b. Gesundheitsvorsorge, Aufenthaltsbestimmung, Wohnungsangelegenheiten und die Entscheidung über die Entgegennahme und das Öffnen der Post des Betroffenen, die Vertretung/Betreuung in Vermögensangelegenheiten und Vertretung bei Behörden und Versicherungsträgern.
Bei der Vertretung in Vermögensangelegenheiten (gegenüber privaten Versicherungen - nicht gegenüber den Sozialversicherungsträgern) können Willenserklärungen zum Vertrag getätigt werden. _________________ MfG,
Duisburger
wenn der versicherungsnehmer die begünstigte person widerruflich benannt hat ist das jederzeit änderbar, wurde der begünstigte unwiderruflich bestimmt hat der betreuer schlechte karten.
es greifen evtl. aber die regelungen gem. §§ 1809, 1812 in Verbindung mit 1819 - 1822 BGB _________________ MfG,
Duisburger
ja, wenn im Vertrag verankert ist, dass der Begünstigte unwiderruflich eingetragen ist, ändert auch eine Generalvollmacht nichts daran _________________ Laienmeinung
Wer mir glaubt, ist selber Schuld
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben. Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten. Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen. Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.