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gibt es eine Regel wie hoch die Chancen bei einer Berufung sind, wenn der Fall vor dem Amtsgericht zum Nachteil des Beklagten entschieden wurde. Die Rechtschutzversicherung würde die Kosten für die Berufung übernehmen. Danke
Anmeldungsdatum: 25.09.2004 Beiträge: 15339 Wohnort: Rom
Verfasst am: 11.02.07, 13:46 Titel: Re: Berufung
MB8889 hat folgendes geschrieben::
gibt es eine Regel wie hoch die Chancen bei einer Berufung sind, wenn der Fall vor dem Amtsgericht zum Nachteil des Beklagten entschieden wurde.
Keine, die Ihnen helfen wird.
Erfolgsaussichten sind immer eine Einzelfallfrage. Wenn das Gericht in der Vorinstanz einen offensichtlichen Rechtsfehler begangen hat, sind die Erfolgschancen nahe 100%, dafür wäre es selbst dann irrelevant, wenn allgemein die Erfolgschancen nur bei 0,1% liegen würden.
Lägen andersherum die Erfolgschancen allgemein bei 99%, würde einem das auch nichts nützen, wenn sein Fall eindeutig nicht zu gewinnen ist. _________________ DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.
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