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Die Eheleute X haben viele Jahre ein kleines Ladenlokal betrieben. Ende 2005 wurde dieses aufgrund ausbleibender Kundschaft geschlossen.
Da Herr X nach einigen „Jugendsünden“ kein eigenes Geschäft mehr betreiben konnte, war Frau X die Firmeninhaberin, eine ja recht klassische Konstellation. Allerdings hat sie sich nicht intensiv um die Firma gekümmert, nur regelmäßig am Abend die Abrechnungen angesehen. Ein extremer Leichtsinn, wie es scheint.
Wie auch immer, kurz nachdem der Laden geschlossen wurde, zerbrach auch die Ehe. Allerdings hat Frau X, da sie ja Firmeninhaberin war, bis heute mit verschiedenen Krediten aus jener Zeit usw. zu tun, die sie allein abzahlt. Herr X möchte mit der Sache nichts mehr zu tun haben…
Alle Steuerangelegenheiten der Firma wurden von einem Steuerberater erledigt, bei diesem fand auch im Herbst 2005 eine Steuersonderprüfung statt.
In der ersten Januarwoche erhielt Frau X zwei Schreiben vom Finanzamt. Jeweils einen Bescheid über die Festsetzung der Umsatzsteuer-Vorauszahlung für das 4. Quartal 2004 bzw. 2. Quartal 2005. Insgesamt sollte ein hoher fünfstelliger Betrag für diese beiden Quartale zu zahlen sein.
Da Frau X der Meinung war, das eigentlich alle Umsatzsteuerangelegenheiten ordnungsgemäß erledigt waren, gab es einiges Hin und Her, mittlerweile hat das Finanzamt mitgeteilt, dass bei der Steuersonderprüfung festgestellt wurde, das im fraglichen Zeitraum keine 16 %tige Umsatzsteuer abgeführt bzw. keine entsprechende Erklärung abgegeben wurde. Man unterstellt ihr Steuerhinterziehung und besteht natürlich auch auf Zahlung des Betrages, droht mit Zwangsmaßnahmen etc.
Frau X hat versucht, mit dem Steuerberater Kontakt aufzunehmen, da sie ihm ja alle Abwicklungen anvertraut hat und sämtliche Unterlagen immer fristgerecht vorgelegt hat. Aufgrund der angespannten Situation konnte sie damals jedoch die Abschlussrechnung des Steuerberaters nicht auf einmal zahlen, sondern zahlt diese noch in Raten ab. Daher stellt sich der Steuerberater tot und verweigert jegliche Stellungnahme.
Selbstverständlich würde Frau X alte Steuerschulden zahlen, der Betrag kommt ihr aber sehr hoch vor für das kleine Geschäft, außerdem war sie der Ansicht, dass der Steuerberater eigentlich alles hätte ordnungsgemäß erledigen sollen.
Die Schuld unter Vorbehalt zahlen ist für sie unmöglich, sie ist 58 Jahre alt, hat keine Arbeit, bezieht aber aufgrund der ehemaligen Selbständigkeit auch keine Unterstützung, kurzum, sie hat das Geld nicht (außer Raten, das ginge vielleicht).
Gibt es (außer selbst schuld *g*), irgendwelche Meinungen zu so einem Fall?
Frau Y geht zum FA, erklärt die Situation und schlägt Ratenzahlung vor.
Diese muss natürlich im vernünftigen Rahmen liegen, man kann nicht 10.000 € in 50 €-Raten vorschlagen.
Dem Finanzamt sollte verdeutlicht werden, dass ansonsten Privatinsolvenz droht, dann sieht das FA keinen Cent mehr.
Meist ist das hilfreich, aber natürlich keine Garantie.
Frau Y sollte ebenfalls den Steuerberater für seine Taten verantwortlich machen.
Bei einem Ladenlokal (was war es denn genau?) werden auch 16 %ige Umsätze angefallen sein, das muss er erkennen.
Der Steuerberater hat dafür eine Haftpflichtversicherung.
Am besten sucht Frau Y dafür einen Fachanwalt für Steuerrecht, der ist juristisch und steuerrechtlich gleichzeitig der Fachmann für diese Angelegenheit.
Dem Finanzamt sollte verdeutlicht werden, dass ansonsten Privatinsolvenz droht, dann sieht das FA keinen Cent mehr.
Beim Vorwurf der Steuerhinterziehung durch falsche Voranmeldungen wäre ich mit derlei "Drohungen" vorsichtig. Sowas kann im Ernstfall gem. § 290 Abs. 1 Nr. 2 InsO zu einer vollständigen Versagung der Restschuldbefreiung führen. _________________ Gruß
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