Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Als Schüler Rechnungen schreiben?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Als Schüler Rechnungen schreiben?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
Saratjo22
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 13:03    Titel: Als Schüler Rechnungen schreiben? Antworten mit Zitat

Schüler A ist 17 Jahre alt und möchte für andere Firmen Dienstleistungen (hauptsächlich Webdesign) erbringen. Die Einnahmen würden sich zwischen 20€ und 200€ pro Monat belaufen.
Dabei möchte er allerdings legal vorgehen, also ordnungsgemäße Rechnungen schreiben.

Welche Möglichkeiten bieten sich in diesem Fall?
Ist es z.B. aufgrund der kleinen Beträge nicht nötig, diese dem Finanzamt zu melden, oder muss er trotzdem ein Gewerbe anmelden? Kann er das als Minderjähriger überhaupt?

Weitere Fragen beantworte ich gerne.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 13:33    Titel: Antworten mit Zitat

Als "Designer" ist er möglicherweise gar nicht gewerbetreibend, sondern freiberuflich tätig. Betragen die Einkünfte des Schülers mehr als 7680 Euro im Jahr, hat das Einfluss auf die Kindergeldzahlungen an die Eltern; ab einem monatlichen Einkommen von 894,- Euro (Steuerklasse I, Steuertabelle 2006) zahlt der Schüler auch Einkommensteuer.
Der Schüler darf Rechnungen ausstellen, sollte aber seinen Auftraggebern mitteilen, dass er als "Kleinunternehmer" keine Mehrwertsteuer/Umsatzsteuer ausweisen darf.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Saratjo22
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 13:41    Titel: Antworten mit Zitat

vielen Dank für diese ebenso präzise wie schnelle Antwort Smilie

Nur als Bestätigung: Er muss also sein Handeln weder beim Arbeits- noch beim Finanzamt oder sonstwo anmelden, also z.B. auch keine Buchhaltung nachweisen und keine Steuererklärung abgeben?
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Dipl.-Sozialarbeiter
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 09.12.2006
Beiträge: 11996

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 13:47    Titel: Antworten mit Zitat

Neben den Fragen zum Steuerrecht dürfte auch dies interessant sein
Zitat:
§ 112 Selbständiger Betrieb eines Erwerbsgeschäfts - BGB

(1) Ermächtigt der gesetzliche Vertreter mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts den Minderjährigen zum selbständigen Betrieb eines Erwerbsgeschäfts, so ist der Minderjährige für solche Rechtsgeschäfte unbeschränkt geschäftsfähig, welche der Geschäftsbetrieb mit sich bringt. Ausgenommen sind Rechtsgeschäfte, zu denen der Vertreter der Genehmigung des Vormundschaftsgerichts bedarf.

(2) Die Ermächtigung kann von dem Vertreter nur mit Genehmigung des Vormundschaftsgerichts zurückgenommen werden.
Quelle: http://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__112.html

Dann wäre auch die Frage mit der Rechnung und der Geschäftsfähigkeit geklärt. Winken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
mitternacht
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 22.05.2005
Beiträge: 6331
Wohnort: Franken

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 13:54    Titel: Antworten mit Zitat

Die Auftraggeber des Schülers werden seine Rechnungen dem Finanzamt einreichen, vermutlich als Betriebsausgaben. Daher sollte der Schüler - um Nachfragen des Finanzamtes oder gar einer Steuerschätzung vorzubeugen - für sich selbst genau Buch führen über Einnahmen und Ausgaben, die mit seinen Aufträgen zusammenhängen. In dem Zusammenhang: Einnahmen nicht in bar auszahlen lassen, sondern über das Konto laufen lassen. (Sogenannte Junior-Girokonten werden von vielen Geldinstituten für minderjährige kostenlos angeboten).

Als Schüler hatte ich mal so ein "Problem": Habe Latein-Nachhilfe für ein Mädel gegeben, dem - umzugsbedingt - 2 Jahre Schulunterricht fehlten; in den Sommerferien, 6 Tage pro Woche, jeden Tag 3 Zeitstunden à 20 DM. der Vater hat sich dafür Belege geben lassen, schließlich war der Umzug beruflich bedingt. Und das FA hat meine 6-Wochen-Einnahmen auf das ganze Jahr hochgerechnet. Geschockt Aber dank genauer Auflistung der Einnahmen ging das FA dann doch leer aus.

Ich bin weder Jurist, noch Steuerberater - vielleicht verschiebt mal jemand ins Steuerrecht. Da gibt's dann vielleicht auch Hinweise auf die genaue heutige Rechtslage.
_________________
mitternächtliche Grüße.


Gott weiß alles - Lehrer wissen alles besser. Teufel-Smilie

Bin kein Jurist: Wer mir glaubt, ist selber schuld.
Meine Damen und Herren, heute Abend sinkt für Sie: das Niveau!
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
*P*
Account gesperrt


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 3613

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 14:34    Titel: Antworten mit Zitat

verschoben ins Steuerrecht.....
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
*Clematis*
Gast





BeitragVerfasst am: 11.02.07, 19:04    Titel: Antworten mit Zitat

Sollte das Ganze freiberuflich sein, muss kein Gewerbe bei der Stadt gemeldet werden, beim FA aber schon. Die Kindergeldgrenze berühren die EInkünfte erst ab dem 18. Lebensjahr.
Nach oben
Saxoflyer
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 29.12.2004
Beiträge: 213

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 19:40    Titel: Antworten mit Zitat

Es ist aber nicht freiberuflich, so dass ein Gewerbe anzumelden ist bei der Stadt.
_________________
Lieber sich das Hirn verrenken
als dem Finanzamt was zu schenken
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Saratjo22
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.02.2007
Beiträge: 3

BeitragVerfasst am: 11.02.07, 22:09    Titel: Antworten mit Zitat

In der Tat lässt sich die Tätigkeit des Schülers nicht klar einordnen ( siehe wikipedia/Freiberufler#Abgrenzungsprobleme bzw. bvsi.info)

Immer diese schwammigen Rechtslagen Geschockt
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Steuerrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.