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Drittwiderklage oder Ausschalten eines Zeugen

 
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Jenni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 35
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 18:04    Titel: Drittwiderklage oder Ausschalten eines Zeugen Antworten mit Zitat

A führt gegen B eine Unterlassungsklage. A hat 7 Punkte in der Klage die korrekt mit Zeugen zu beweisen sind. Der Beklagte droht mit Widerklage gegen einen Zeugen in 3 Sachverhalten.
A kann es kaum glauben: Tatsächlich steht im Internet, daß der Zeuge dann nicht mehr aussagen darf....Er ist tatsächlich kein Zeuge mehr. Der Zeuge hat aber dem B ja nichts getan, was B behauptet. Auch das kann bewiesen werden mit Zeugen die für A aussagen.
Was kann A machen! Ist die Drittwiderklage zulässig, prüft das Gericht das?
Eigentlich könnte dann ja jeder Beklagte Drittwiderklage machen, dann bleibt immer alles beim Alten. Stellt B noch gegen die anderen Zeugen Drittwiderklage, hat A ja schon verloren.
Hat jemand Tipps, Erfahrungen...
Danke im Voraus
Jenni
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Michael A. Schaffrath
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 25.09.2004
Beiträge: 15339
Wohnort: Rom

BeitragVerfasst am: 08.02.07, 19:12    Titel: Antworten mit Zitat

Antrag auf Parteivernehmung sollte doch klappen. Das Gericht wird auch nicht wollen, daß Zeugen mit taktischen Manövern "ausgeschaltet" werden.
_________________
DefPimp: Mein Gott
Biber: Nö, war nur M.A.S. Aber hier im Forum ist das schon ziemlich dicht dran.

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Jenni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 35
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 09.02.07, 07:56    Titel: Antworten mit Zitat

Habe im Internet nach Infos für diesen Antrag, auch im Zuammenhang mit der Widerklage gesucht. War nicht so erfolgreich.
Dieser Antrag heißt aber doch nicht zwingend, daß der Zeuge dann doch aussagt, bzw. seine Aussage als Zeugenaussage gewertet wird?!
In den Punkten, in denen der Widerbeklagte einziger Zeuge ist, kann A unter Umständen dann auch nicht gewinnen, d.h. die anteiligen Kosten bleiben bei A.
Würde eine Widerklage des B erst auf Erfolg geprüft werden, bevor diese zugelassen wird?
Danke für die Anwort, ein Lichtblick ist es schon.
Grüße
Jenni
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Jenni
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 20.03.2006
Beiträge: 35
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 07:58    Titel: Antworten mit Zitat

A´s Anwalt sagt nein zu diesen Antrag auf Parteivernehmung. Nun ja und wenn, ist es ja eine Parteivernehmung, und wird nicht als Zeugenaussage gewertert. B widerspricht sogar der Parteivernehmung von A.
B hat Zeugen, die lügen. Also B und seine Zeugen erfinden nun Ereignisse, die nicht stattgefunden haben. ´
Schaut schlecht aus für A, ne?
Recht haben und Recht bekommen sind halt nun mal zwei Dinge.
Liebe Grüße
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