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gesetzt dem Fall man betreibt ein Einzelunternehmen und hat dabei einen Kundenstamm (sollte ja auch so sein) und gründet dann nach einer Weile z.B. eine Gbr, in die der Kundestamm übernommen wird.
Ist das problemlos möglich, auch hinsichtlich der bestehenden Verträge (z.B. Wartungsverträge)? Oder erhalten dann alle Kunden ein Sonderkündigungsrecht?
Ich tendiere dazu, dass kein Sonderkündigungsrecht besteht, weil die Gbr ja quasi die Rechtsnachfolgerin des Einzelunternehmens ist.
Ist dem so?
Wie wäre der gleiche Fall nur anders herum? Sprich eine Gbr muss sich auflösen, weil der eine Gesellschafter aussteigt. Ist dann der übrig gebliebene Einzelunternehmer der Rechtsnachfolger?
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