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Haftpflichtschaden leichtsinnig vorab bezahlt

 
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FrankyB
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Anmeldungsdatum: 11.02.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 15:56    Titel: Haftpflichtschaden leichtsinnig vorab bezahlt Antworten mit Zitat

Hallo,
eine Person beschädigt eine Glasscheibe an einem Gebäude. Der Schaden wird der Privathaftpflicht gemeldet, die eine Rechnung für die Instandsetzung verlangt, die auf den Gebäudebesitzer ausgestellt ist.

Die Rechnung wird auch auf den Gebäudebesitzer ausgestellt, die Glaserei verlangt aber Bezahlung der Rechnung innerhalb von 7 Tagen. Gebäudebesitzer hat die Rechnung an die Versicherung mit bitte um Regulierung weitergeleitet, weigert sich aber die Glaserei vorab zu bezahlen, bevor die Versicherung nicht gezahlt hat.

Verursacher des Schadens bezahlt leichtsinnigerweise die Rechnung. 2 Wochen später reguliert die Haftpflichtversicherung den Schaden und schickt dem Gebäudebesitzer einen Scheck, den dieser einlöst, leitet das Geld aber nicht an den Versicherungsnehmer weiter. Wie bekommt der Versicherungsnehmer jetzt sein Geld ?
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chatterhand
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 27.09.2005
Beiträge: 1484
Wohnort: Wilder Westen

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 16:11    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

indem er dem Hausbesitzer einen freundlichen Brief schreibt und um Erstattung bittet.
Fax, Email, Anrufe sind schlechte Beweismittel.

Ist aber eher ne Frage fürs Zivilrecht, da versicherungstechnisch ja alles erledigt ist.
_________________
chatterhand
Alle Angaben ohne Gew(a)ehr
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FrankyB
noch neu hier


Anmeldungsdatum: 11.02.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 18:03    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,
nehmen wir mal an Betrag wurde bereits schriftlich angemahnt. Es gibt eine Meinung dazu, die Versicherung müßte das Geld zurückfordern bzw. einklagen, da dem Hauseigentümer gar kein Schaden entstanden ist/war, da der Schaden zum Zeitpunkt der Regulierung durch die Versicherung schon reguliert und bezahlt war. Der Versicherungsnehmer habe gar keinen Rechtsanspruch gegen der Gebäudebesitzer, nur die Versicherung hätte einen.

Könnte das richtig sein?
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Duisburger
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 22.03.2006
Beiträge: 665

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 22:29    Titel: Antworten mit Zitat

FrankyB hat folgendes geschrieben::
Hallo,
nehmen wir mal an Betrag wurde bereits schriftlich angemahnt. Es gibt eine Meinung dazu, die Versicherung müßte das Geld zurückfordern bzw. einklagen, da dem Hauseigentümer gar kein Schaden entstanden ist/war, da der Schaden zum Zeitpunkt der Regulierung durch die Versicherung schon reguliert und bezahlt war. Der Versicherungsnehmer habe gar keinen Rechtsanspruch gegen der Gebäudebesitzer, nur die Versicherung hätte einen.

Könnte das richtig sein?


das ist korrekt.
Daher steht auch in den Versicherungsbedingungen, dass der Versicherer die Verhandlungen zur Entschädigung dem Grunde und der Höhe nach führt. Greift der Versicherungsnehmer da ohne Rücksprache/Weisung des Versicherers ein gefährdet er seinen Versicherungsschutz.
_________________
MfG,
Duisburger

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FrankyB
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Anmeldungsdatum: 11.02.2007
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 08:31    Titel: Antworten mit Zitat

Duisburger hat folgendes geschrieben::
FrankyB hat folgendes geschrieben::
Hallo,
nehmen wir mal an Betrag wurde bereits schriftlich angemahnt. Es gibt eine Meinung dazu, die Versicherung müßte das Geld zurückfordern bzw. einklagen, da dem Hauseigentümer gar kein Schaden entstanden ist/war, da der Schaden zum Zeitpunkt der Regulierung durch die Versicherung schon reguliert und bezahlt war. Der Versicherungsnehmer habe gar keinen Rechtsanspruch gegen der Gebäudebesitzer, nur die Versicherung hätte einen.

Könnte das richtig sein?


das ist korrekt.
Daher steht auch in den Versicherungsbedingungen, dass der Versicherer die Verhandlungen zur Entschädigung dem Grunde und der Höhe nach führt. Greift der Versicherungsnehmer da ohne Rücksprache/Weisung des Versicherers ein gefährdet er seinen Versicherungsschutz.


Vielen Dank, und wie könnte der Versicherungsnehmer jetzt an sein Geld kommen ?
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talla
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 14.09.2004
Beiträge: 2452
Wohnort: Bayern

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 10:41    Titel: Antworten mit Zitat

Zitat:

Vielen Dank, und wie könnte der Versicherungsnehmer jetzt an sein Geld kommen ?



chatterhand hat folgendes geschrieben::
Hallo,

indem er dem Hausbesitzer einen freundlichen Brief schreibt und um Erstattung bittet.
Fax, Email, Anrufe sind schlechte Beweismittel.

Ist aber eher ne Frage fürs Zivilrecht, da versicherungstechnisch ja alles erledigt ist.


wenn der hausbesitzer auf freundliche hinweise nicht reagiert, bleibt nur der rechtsweg. also z.b. mahnbescheid, oder direkt nen anwalt damit beauftragen....
_________________
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Motz
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 31.01.2007
Beiträge: 350

BeitragVerfasst am: 20.02.07, 11:24    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

m.E. gibt es noch vor dem Gang zum Anwalt eine Möglichkeit:

Der Schädiger bestätigt gegenüber dem VU, dass er den Schaden gezahlt hat und fragt an, ob der Geschädigte den vom VU fälschlich erhaltenen Geldbetrag zurück gezahlt hat, weil er den Betrag nicht an den Schädiger weitergeben will.

Ist die Einbehaltung des zu unrecht eingelösten Geldbetrages nicht schon Betrug?
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