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B fährt mit gerninger Geschwindigkeit auf das stehende Fahrzeug des A.
B behauptet, er sei auf das KFZ gefahren, der Schaden könne aber auch von jemandem anderen stammen.
A fährt in die Werkstatt. Geschätzer Schaden: 800 - 1000 EUR.
Dies teilt er dem B und der Versicherung des B mit.
Dann tut sich 14 Tage nichts.
A hakt bei der Versicherung von B nach. Diese sagte, dass B die Schadenshöhe bezweifle.
Daraufhin meinte die Versicherung, A solle das KFZ reparieren lassen und dann die Rechnung einreichen.
Darauf hat A gemeint, dass ohne eine Kostenübernahme er nichts und niemanden beauftragen werde.
Jetzt möchte die Versicherung einen schriftlichen Kostenvoranschlag. Den hat A dann auch eingereicht....und es tut sich wieder nichts.
Frage:
1. Ist das ein "normales" Vorgehen von Versicherungen?
2. Wie kann man hier ganz praktisch "etwas Tempo" in den Fall reinbringen?
3. Angenommen B bleibt weiter bei der Behauptung, dass der Schaden nicht durch ihn entstanden ist - wer muss hier was beweisen?
Frage:
1. Ist das ein "normales" Vorgehen von Versicherungen?
Was soll denn hier nicht normal sein? Der Versicherer muss doch wohl die Möglichkeit haben, den behaupteten Schaden zu prüfen. Auf Zuruf wird sich nichts tun - oder zahlen Sie irgendeinem Dritten etwas, nur weil dieser behauptet, von Ihnen Euronen zu bekommen?
Starwars2001 hat folgendes geschrieben::
2. Wie kann man hier ganz praktisch "etwas Tempo" in den Fall reinbringen?
Indem man den Schaden dem Grunde und der Höhe nach beweist.
Starwars2001 hat folgendes geschrieben::
3. Angenommen B bleibt weiter bei der Behauptung, dass der Schaden nicht durch ihn entstanden ist - wer muss hier was beweisen?
Der Geschädigte (ist übrigens ein Grundsatz bei Schadenersatz, dass derjenige, der einen Schaden behauptet, diesen auch beweisen muss)
Gruß
WoKa _________________ wer lesen kann, ist klar im vorteil
Das ist bei Versicherungen anscheinend durchaus üblich. Ich sehe hier nur das Problem, dass, wenn A den Wagen reparieren lässt, er damit alle Beweise vernichtet, was den Schaden anbelangt. Er kann dann - sollte sich die Versicherung weigern zu zahlen - nicht mehr nachweisen, dass kein Altschaden an dem Fahrzeug vorgelegen hat. Hier hilft im Grunde nur ein Gutachten weiter - aber das kostet auch wieder ...
Tempo in so eine Sache kann nach meiner Erfahrung nur ein Anwalt bringen.
soll der a doch mal den versicherer anrufen und entweder behaupten, dass der schaden bei 10.000 eur liegt (dann kommt garantiert ruck zuck ein gutachter) oder (nach einem anruf bei seiner rechtsschutz-vers.) einen anwalt seines vertrauens kontaktieren. _________________ MfG,
Duisburger
Anmeldungsdatum: 07.03.2006 Beiträge: 3729 Wohnort: Ober-Ramstadt | Das Tor zum Odenwald
Verfasst am: 14.02.07, 09:15 Titel:
Duisburger hat folgendes geschrieben::
soll der a doch mal den versicherer anrufen und entweder behaupten, dass der schaden bei 10.000 eur liegt (dann kommt garantiert ruck zuck ein gutachter) .......
habe selbst einen parkrempler gehabt b.z.w bin geschädigter gewesen, laut mündlichem kostenvoranschlag ein schaden von ca. 500-600€, 2 tage nach meiner email an die versicherung des gegeners meldete sich der gutachter der de**a.
weitere 6 tage später hatte ich den verrechnungsscheck.
alles in allem hat es von der schadensmeldung bishin zur scheck einreichung nur 10tage gedauert.
PS:. wurde die polizei gerufen? wenn ja vielleicht wartet die versicherung noch auf deren unterlagen etc pp. _________________ LAIENMEINUNG! <---> Lese hier nur öfters!
Ab jetzt nurnoch Ringelpitz ohne anfassen!
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