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Vorverfahren bei einstweiliger Verfügung

 
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Kimi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 17:04    Titel: Vorverfahren bei einstweiliger Verfügung Antworten mit Zitat

Hallo!

Kann ein Gericht, wenn eine einstweilige Verfügung beantragt wurde, einfach ein Vorverfahren anordnen wie bei einer normalen Klage?

Vielen Dank im Voraus.
Kimi
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RAKutz
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 14.11.2006
Beiträge: 124
Wohnort: Würzburg

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 17:19    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, denn es steht dem erkennenden Gericht frei, ob bei einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung ein Vorverfahren eingeleitet wird bzw. der Antragsgegner angehört wird. Dies kommt immer auf die tatrichterliche Würdigung des Falles an. § 937 I ZPO spricht ausdrücklich davon, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung ergehen kann.

Gruß

RA Kutz
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Kimi
Interessierter


Anmeldungsdatum: 05.01.2005
Beiträge: 12

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 17:29    Titel: Antworten mit Zitat

RAKutz hat folgendes geschrieben::
Ja, denn es steht dem erkennenden Gericht frei, ob bei einem Antrag auf eine einstweilige Verfügung ein Vorverfahren eingeleitet wird bzw. der Antragsgegner angehört wird. Dies kommt immer auf die tatrichterliche Würdigung des Falles an. § 937 I ZPO spricht ausdrücklich davon, dass ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung ohne mündliche Verhandlung ergehen kann.

Gruß

RA Kutz


Danke für die Auskunft.
Aber ich verstehe dann wirklich nicht, warum es Eilverfahren heißt, wenn dann eine vierwöchige Wartezeit entsteht, in der der Schaden sich weiter vergrößern kann, nur um abzuwarten, ob der Gegner sich verteidigen will und wenn ja wie!

Viele Grüße
Kimi
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Vormundschaftsrichter
FDR-Mitglied
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 03.01.2005
Beiträge: 2473
Wohnort: Niedersachsen

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 13:30    Titel: Antworten mit Zitat

Die Fristen werden dann in der Regel verkürzt (z.B. "zur Stellungnahme binnen 3 Tagen"). Oft wird auch gleich kurzfristig terminiert. Letztlich liegt dies im Ermessen des Richters. Wenn dieser längere Fristen gesetzt hat, spricht einiges dafür, dass die Sache doch nicht ganz so eilbedürftig ist.
_________________
Gruß
Vormundschaftsrichter


der stellvertretende nimmt seine nightstick und beginnt das Schlagen der daylights aus der Anwalt
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