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Frage zur ZPO - Berufung

 
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GregorSchiller
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 18.03.2006
Beiträge: 175
Wohnort: Blankese/Hamburg

BeitragVerfasst am: 13.02.07, 14:46    Titel: Frage zur ZPO - Berufung Antworten mit Zitat

Ist ein Urteil beim Amtsgericht ergangen, kann - wenn die Vorraussetzungen vorliegen, die Berufung beim Landgericht eingereicht werden.

Meine Frage:

Reicht der beauftragte Anwalt die Berufung beim Amtsgericht ein und dieses reicht die Berufung samt Akten an das LG weiter - oder reicht der beauftragte Anwalt die Berufungsschrift gleich direkt beim LG ein?
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lljk
Gast





BeitragVerfasst am: 13.02.07, 14:51    Titel: Antworten mit Zitat

§ 519 ZPO

Berufungsschrift

(1) Die Berufung wird durch Einreichung der Berufungsschrift bei dem Berufungsgericht eingelegt.
.
.
.
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