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Kosten für Löschungsbewilligung der Banken rechtens?

 
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frischebrise
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Anmeldungsdatum: 12.08.2006
Beiträge: 639

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 16:29    Titel: Kosten für Löschungsbewilligung der Banken rechtens? Antworten mit Zitat

Hallo,
nach Ende/Ablauf/Tilgung einer Grundschuld möchte VM eine nachrangige Grundschuld löschen lassen.
VM hat gehört, dass Löschungsbewilligungen von den Banken ohne Gebühr erteilt werden müssten?
Hat jemand die Urteile dazu?
_________________
Der Stein des Anstoßes ist meist nichts Anderes als ein Körnchen Wahrheit.

grüsse
frischebrise
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CruNCC
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 21:14    Titel: Re: Kosten für Löschungsbewilligung der Banken rechtens? Antworten mit Zitat

Eine Löschungsbewilligung muss formgerecht (notariell beglaubigt) erteilt werden. Diese Kosten hat der Eigentümer zu übernehmen.

Oder war die Frage so gemeint, dass die Bank eine Gebühr für die Erteilung verlangt?
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 16.02.07, 09:29    Titel: Antworten mit Zitat

Wie ist es denn bei siegelführenden Gläubigerinnen (z. B. Sparkassen)? Die müssen ja nicht zum Notar - sind die dennoch verpflichtet zur Gebührenberechnung?
_________________
„Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
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Karsten11
FDR-Moderator


Anmeldungsdatum: 17.06.2005
Beiträge: 3169

BeitragVerfasst am: 16.02.07, 11:50    Titel: Antworten mit Zitat

Hallo,

Fremdkosten (Notar) muss der Kunde tragen. Kosten der Bank dürfen gemäß BGH von der Bank dem Kunden gegenüber nicht in Rechnung gestellt werden (BGH WM 1991,1113 ff.) Der BGH begründet dies mit BGB § 1144.

http://bundesrecht.juris.de/bgb/__1144.html
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CruNCC
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 16.02.07, 15:28    Titel: Antworten mit Zitat

SpecialAgentCooper hat folgendes geschrieben::
Wie ist es denn bei siegelführenden Gläubigerinnen (z. B. Sparkassen)? Die müssen ja nicht zum Notar - sind die dennoch verpflichtet zur Gebührenberechnung?

Warum sollten diese zur Gebührenberechnung verpflichtet sein? Es fallen ja defintiv keine Notarkosten für die Ausstellung der Löschungsbewilligung an.
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SpecialAgentCooper
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Anmeldungsdatum: 07.09.2006
Beiträge: 3296

BeitragVerfasst am: 16.02.07, 16:02    Titel: Antworten mit Zitat

Wie gesagt bin ich mir nicht sicher, ich meine nur mal so etwas gehört zu haben - man könnte darin ja auch einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil gegenüber anderen Banken (und den Notaren) sehen. Die jeweilige Sparkasse müßte aber entsprechende Vorschriften zur Gebührenpflicht oder -befreiung nennen können.
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