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festinstallierte dinge nach kündigung

 
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jatomiro
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Anmeldungsdatum: 28.02.2007
Beiträge: 1

BeitragVerfasst am: 28.02.07, 16:01    Titel: festinstallierte dinge nach kündigung Antworten mit Zitat

guten tag

also wir bewürten eine gaststätte und haben einen pachtvertrag uns wurde nun gekündigt in unserem pachtvertrag steht das nach auflösung des pachtvertrages alle ´festinstallierten gegenstände eigentum des verpächters werden

nun meine frage was sind festinstallierte gegenstände also wenns nach mir geht ist alles was eingemauert oder verschweisst ist festinstalliert ich habe gehört das zb. in der wand verschraubte regale auch dazu zählen oder ein im boden an geschraubter zaun naja aber wenn ich die schrauben löse ist es nicht festinstalliert gibt es da eine regelung was wie eingestuft wird oder eine gesätzliche regelung ich suche nun schon seit 3 stunden im i-net nach einer regelung aber finde nichts wär sehr nett wenn man mir weiter helfen kann

mfg
jato
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