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VN hat bei VG eine Rechtschutz im Jahre 1999. Danach hat VN ein 9 Familienhaus erworben. Im Jahre 2002 wurde das Haus aufgrund der Möglichkeiten durch Teilung des Grundstückes aufgeteilt. Stellen Sie sich ein DHH vor. Links 4 Wohnungen Rechts 4 Wohnungen. Linke Seite wurde mit Rechts als Grundstücksteilung getrennt.
VN hat bei VG bis heute keine Grundstücksrechtschutz.
Nun hat VN mit dem Linken Nachbar eine Streitigkeit begonnen. Dies ist darauf zurückzuführen das VN die recht Seite verkaufen möchte und der linke Nachbar das ganze blockiert.
VN möchte Nachbar abmahnen und dergleichen. Da Rechtsanwälte etwas Kleingeld berechnen wurde überlegt ob eine Nachtrag zu der jetzigen Versicherung Sinn machen würde.
d.h. Ob die VG dann nach 5 Monaten z.b. diesen Fall auf den Tisch bekommt und zahlen müsste.
Würde die VG zahlen oder würden diese ablehnen ?
VN hat bei VG bis heute keine Grundstücksrechtschutz.
1. Keine Firmennamen nennen / fiktive Fälle / Forenregeln
2. Was war denn nun genau mit der RS? Wenn er vorher VN war, dann ist der VN auch jetzt noch VN!
Ein paar Daten mehr zum damaligen Ablauf bezüglich des Vertrages, wären schon hilfreich...
3. Die Versicherung müsste bei Neuabschluss NICHT zahlen, da nicht der Zeitpunkt der Klage ausschlaggebend ist,
sondern der Zeitpunkt an dem die Ursache für den Rechtstreit eintrat.
Hier beginn der Streitigkeit, da der L wohl nicht verkaufen will...
PS: Nicht vergessen den Anfangspost zu editieren! _________________ Ständig verschwinden Senioren spurlos im Internet, weil Sie "ALT" und "ENTFERNEN" gleichzeitig drücken!
"Jeder Idiot kann etwas wissen. Entscheidend ist das Verständnis." Albert Einstein
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