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Hallo zusammen,
bin neu hier im Forum und weiß nicht ob ich hier an der richtigen Stelle bin aber ich brauche Hilfe.
A und B leben seit anfang 2003 getrennt (18 Jahre Ehe). Scheidung ist anfang 2004 eingereicht. A lebt mit gemeinsamen Sohn in einem 80qm Haus (Eigentum von A).
A bekommt keinen Ehegattentrennungsunterhalt nur Kindesunterhalt.
A und B haben zusammen ein Wohnobjekt mit gesamt 10 Wohnungen, jedem die 1/2. Im Grundbuch ist jedoch nicht eingetragen wem welche hälfte gehört( sprich die einzelnen Wohnungen geteilt)Nun will A ihren Anteil verkaufen weil Anwaltskosten und Gerichtskosten bezahlt werden müssen. PKH wurde 2004 - 2005 bewilligt und 2006 nachträglich abgelehnt weil Vermögen vorhanden ist.
A will verkaufen aber B muss für A`s Hälfte Zustimmung geben weil die einzelnen Wohneinheiten nicht geteilt sind und das macht B nicht.
Anwalt von A ist darüber informiert aber verlagt sein Geld.
A lebt nur von Kindesunterhalt und Kindergeld zur zeit.
Kann es passieren das von A verlagt wird das Haus, das sie mit Kind bewohnt zu verkaufen ? Kredit aufnehmen geht nicht da kein Einkommen vorhanden ist weil B die gesammten Mieten einbehält, weil B alleinige Schulden hat.
Grüße von chaosegal
Zuletzt bearbeitet von chaosegal am 13.02.07, 10:55, insgesamt 1-mal bearbeitet
Und warum bietet A nicht seinen Miteigentumsanteil als Sicherheit an? Da könnte man ja auch zum Beispiel eine Hypothek oder Grundschuld eintragen. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Sofern im Grundbuch A und B als Eigentümer zu je 1/2 eingetragen sein sollten trifft dies nicht zu. Ideelle Miteigentumsanteile sind rechtlich wie selbständige Grundstücke zu behandeln, können also auch separat und damit ohne Genehmigungserfordernis des weiteren Miteigentümers belastet werden.
Ob sich eine finanzierende Bank damit zufrieden gibt oder das gesamte Grundstück als Sicherheit verlangt ist natürlich Verhandlungssache. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
das hat A mit Banken bereits besprochen. Die verlangen von A und B die Einverständnis und B sagt nein ausser A würde zustimmen einen Teil von B`s Schulden bezahlen
Damit ist es dann aber auch kein rechtliches sondern ein tatsächliches Problem mehr. Wie gesagt: Verhandlungssache.
Denkbare Variante wäre m. E. sonst: Selbst die Teilungsversteigerung beantragen und so den Einigungsdruck beim Miteigentümer erhöhen. Aber das ist natürlich nicht gratis. _________________ „Die Welt wird immer absurder. Nur ich bin weiter Katholik und Atheist. Gott sei Dank!“ (Luis B.)
Das hat sich A auch schon überlegt. Aber das dauert und Anwalt von A möchte sein Geld obwohl er weiß das A mittellos ist solang das Mietobjekt nicht verkauft ist, denn wegen diesem Objekt ist PKH gestrichen wurden. Heißt: A möchte gerne zahlen und Objekt verkaufen aber es geht nicht.
PKH wurde A von 2003-2006 von Richter C bewilligt mit der Auflage das A alles zahlen muß wenn Objekt verkauft. Richter D (neu Angefangen) sagt Ende 2006 rückwirkend PKH ab weil Objekt vorhanden ist das verkauft werden kann. ABER WIE??
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