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Verfasst am: 13.02.07, 14:46 Titel: Frage zur ZPO - Berufung
Ist ein Urteil beim Amtsgericht ergangen, kann - wenn die Vorraussetzungen vorliegen, die Berufung beim Landgericht eingereicht werden.
Meine Frage:
Reicht der beauftragte Anwalt die Berufung beim Amtsgericht ein und dieses reicht die Berufung samt Akten an das LG weiter - oder reicht der beauftragte Anwalt die Berufungsschrift gleich direkt beim LG ein?
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