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Anmeldungsdatum: 11.01.2007 Beiträge: 16 Wohnort: Celle
Verfasst am: 14.02.07, 20:15 Titel: Maklergebühr bei Verwandtschaft
Guten Tag,
Käufer K kauft von Betreuer der Verkäuferin V über Makler M im Dezember 06 ein Haus. Makler M ist der Enkel der Verkäuferin K und der Betreuer B ist der Sohn von V. Im Kaufvertrag wurde festgelegt, das das Haus nach Zahlung des Kaufpreises am 1.03.07 an K geht. In der Zwischenzeit ist die Verkäuferin V verstorben und der Betreuer und der Makler sind nun Besitzer dieses Objektes durch Erbschaft. Der Makler M (jetzt ja auch Verkäufer) hat eine Maklerprovision erhalten. Bekommt der Käufer K jetzt die Provision wieder?
Gibt es relevante Entscheidungen oder Leitsätze zu diesem Sachverhalt?
Wenn sich Käufer K rechtlich durch einen Anwalt beraten lassen möchte, wie hoch wäre da das Honorar, wenn die Maklergebühr 6000 EUR betrug?
für D(DonRWetter)`s laienhaftes Empfinden möchte K aus dem Tod von V Kapital schlagen.
Darüber hinaus ist meine laienhafte Einschätzung, daß zumindest das Geschäft mit M abgewickelt ist (bezahlt), welches unter legalen Umständen zustandegekommen ist, und daß der anschließende Tod von V nichts daran ändert.
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