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Verfasst am: 13.02.07, 17:16 Titel: Zweifache Abmahnung eines Verstoßes
Wenn A wegen eines Wettbewerbverstoßes einmal abgemahnt wird, kann er dann wegen desselben Verstoßes von einem anderen Wettbewerber nochmals abgemahnt werden?
Ja...
Die Unterlassungserklärung muss wohl nochmals abgegeben werden; aber wie sieht das mit den Kosten für den abmahnenden zweiten RA aus? Muss A die tragen?
Die Wiederholungsgefähr ist ja schon durch die Abgabe der ersten strafbewehrten Unterlassungserklärung ausgeräumt.
Anmeldungsdatum: 10.01.2005 Beiträge: 3021 Wohnort: Berlin
Verfasst am: 14.02.07, 01:08 Titel:
Weiß der zweite Mitbewerber nichts von der Unterlassungserklärung gegenüber dem ersten Mitbewerber, dann beauftragt er ja seinen Anwalt, eine einzuholen. Dessen Kosten fallen dann ja an.
Weiß er davon, weiß er dann auch, dass er selbst von der Unterlassungserklärung betroffen ist?
Weiß er, dass ihm kein Leids mehr geschehen kann, dann sollte seine Abmahnung gegenstandslos sein. Das konnte er aber wohl gar nicht wissen.
Kosten entstanden ihm demnach, die nun zu ersetzen sind. Soweit zum Zeitpunkt zu Recht entstanden.
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