Navigationspfad: Home » Foren
Foren
recht.de :: Thema anzeigen - Registergericht wird nicht tätig, was tun?
Forum Deutsches Recht
Foren-Archiv von www.recht.de
Achtung: Keine Schreibmöglichkeiten! Zu den aktiven Foren wählen Sie oben im Menü "Foren aus!
 
 SuchenSuchen 

Registergericht wird nicht tätig, was tun?

 
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht
Vorheriges Thema anzeigen :: Nächstes Thema anzeigen  
Autor Nachricht
QM290
FDR-Mitglied


Anmeldungsdatum: 02.11.2006
Beiträge: 76

BeitragVerfasst am: 12.02.07, 20:19    Titel: Registergericht wird nicht tätig, was tun? Antworten mit Zitat

Folgender Fall wird angenommen. In einem Insolvenzverfahren stellt sich heraus, dass ein Insolvenzverwalter weder eine Eröffnungs- noch eine Schlussbilanz noch die Jahresbilanzen erstellt hat. Dieser Fakt wird von ihm selber eingeräumt.

Von einem Gläubiger wird nun Antrag zum Registergericht gestellt, den Insolvenzverwalter unter Androhung eines Ordnungs- und Zwangsgeldes zur Einrecihung der Bilanzen aufzufordern, die er hätte erstellen müssen, aber nicht erstellt hat. Das heißt, im Ergebnis soll der IV auf der Grundlage der gegebenen Gesetze genötigt werden, die Bilanzen nachträglich zu erstellen und einzureichen.

Das Registergericht fordert den Verwalter auch entsprechend auf, dann aber ist Ruhe. Es tut sich nichts mehr. Auf Anfragen wird ausweichend geantwortet und es sieht so aus, als ob das Registergericht nicht weiter tätig werden will.

Was kann man tun, um das Registergericht - sozusagen - zum Vollzug des gestellten Antrags zu nötigen.
Nach oben
Benutzer-Profile anzeigen Private Nachricht senden
lljk
Gast





BeitragVerfasst am: 13.02.07, 20:51    Titel: Antworten mit Zitat

Zeigen Sie mir mal die aktuelle Rechtsgrundlage aufgrund derer das Registergericht in diesem Fall noch ein Ordnungsgeld festsetzen kann. Ich gebe Ihnen schonmal den Tip darauf zu achten den aktuellsten Gesetzestext zu nehmen.
Nach oben
Beiträge vom vorherigen Thema anzeigen:   
Neuen Beitrag schreiben   Auf Beitrag antworten    recht.de Foren-Übersicht -> Gesellschafts- u. Handelsrecht Alle Zeiten sind GMT + 1 Stunde
Seite 1 von 1

 
Gehen Sie zu:  
Sie können keine Beiträge in dieses Forum schreiben.
Sie können auf Beiträge in diesem Forum nicht antworten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht bearbeiten.
Sie können Ihre Beiträge in diesem Forum nicht löschen.
Sie können an Umfragen in diesem Forum nicht mitmachen.


Powered by phpBB © 2001, 2005 phpBB Group
©  Forum Deutsches Recht 1995-2019. Anbieter: Medizin Forum AG, Hochwaldstraße 18 , D-61231 Bad Nauheim , RB 2159, Amtsgericht Friedberg/Hessen, Tel. 03212 1129675, Fax. 03212 1129675, Mail info[at]recht.de.