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Verfasst am: 12.02.07, 20:19 Titel: Registergericht wird nicht tätig, was tun?
Folgender Fall wird angenommen. In einem Insolvenzverfahren stellt sich heraus, dass ein Insolvenzverwalter weder eine Eröffnungs- noch eine Schlussbilanz noch die Jahresbilanzen erstellt hat. Dieser Fakt wird von ihm selber eingeräumt.
Von einem Gläubiger wird nun Antrag zum Registergericht gestellt, den Insolvenzverwalter unter Androhung eines Ordnungs- und Zwangsgeldes zur Einrecihung der Bilanzen aufzufordern, die er hätte erstellen müssen, aber nicht erstellt hat. Das heißt, im Ergebnis soll der IV auf der Grundlage der gegebenen Gesetze genötigt werden, die Bilanzen nachträglich zu erstellen und einzureichen.
Das Registergericht fordert den Verwalter auch entsprechend auf, dann aber ist Ruhe. Es tut sich nichts mehr. Auf Anfragen wird ausweichend geantwortet und es sieht so aus, als ob das Registergericht nicht weiter tätig werden will.
Was kann man tun, um das Registergericht - sozusagen - zum Vollzug des gestellten Antrags zu nötigen.
Zeigen Sie mir mal die aktuelle Rechtsgrundlage aufgrund derer das Registergericht in diesem Fall noch ein Ordnungsgeld festsetzen kann. Ich gebe Ihnen schonmal den Tip darauf zu achten den aktuellsten Gesetzestext zu nehmen.
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