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Erteilung Hypothekenbrief

 
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kuezi
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Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 14.02.07, 11:44    Titel: Erteilung Hypothekenbrief Antworten mit Zitat

Hallo- eine Frage zum Verfahren vor dem GBA

Wenn ich für jmd. eine Hypothek bestellen will- dann neben Einigung ist nötig:
1. Eintragung (also ich beantrage die Eintragung beim GBA), bewillige sie
2. Übergabe Hypothekenbrief
- also ich muss den Hypothekenbrief an den Gl. aushändigen
- meine Frage- wie läuft das verfahren ab - nach 56ff GBO wird
der Hypotheknbrief an eigentümer ausgehändigt
- wird der Hypothekenbrief nach eintragung hypothek von amts wegen
erteilt- oder muss man den auch beantragen?
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lljk
Gast





BeitragVerfasst am: 14.02.07, 12:06    Titel: Re: Erteilung Hypothekenbrief Antworten mit Zitat

Jede Hypothek ist prinzipiell erstmal eine Briefhypothek, es sei denn die Brieferteilung ist ausgeschlossen.
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kuezi
FDR-Mitglied
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Anmeldungsdatum: 25.04.2006
Beiträge: 178

BeitragVerfasst am: 14.02.07, 14:17    Titel: Antworten mit Zitat

Ja, das ist klar - meine frage ist nur, wie der Brief vom GBA erteilt wird- ob wenn eingetragen die Hypothek, das GBA von Amts wegen den Brief erteilt und aushändigt?
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CruNCC
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Anmeldungsdatum: 01.01.2007
Beiträge: 2239
Wohnort: Baden-Württemberg

BeitragVerfasst am: 14.02.07, 14:45    Titel: Antworten mit Zitat

Für die Eintragung einer Hypothek muss man zum Notar. Dieser nimmt den Antrag auf und reicht ihn beim GBA ein. Wenn eine Brieferteilung beantragt wird, wird dieser dem Antragsteller übersandt oder (das ist der "Normalfall") wird es wird beantragt, den Brief direkt dem Gläubiger zu übersenden.

Nur mal als Anmerkung:
Hypotheken werden nur ganz selten eingetragen. Normalerweise bestellt man eine Grundschuld.
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