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Garantie direkt über den Hersteller

 
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Unplugged
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Anmeldungsdatum: 27.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 18:16    Titel: Garantie direkt über den Hersteller Antworten mit Zitat

Hallo,

Person A hat vor längerer Zeit ein Gerät gekauft beim Fachhändler. Nach einigen Monaten ist dieses defekt und soll umgetauscht werden (Garantie).
Diese Person geht aber nicht zum Fachhändler sondern wickelt die Garantie direkt über den Hersteller ab.
Nach mehreren Monaten hat dieser die Garantie jedoch noch nicht erfüllt bzw. ein neues Gerät nicht ausgeliefert.

Was kann Person A in solchen Fällen tun? Kann die Person den Kaufvertrag anfechten oder das Geld zurückverlangen?

Danke und Grüße
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 18:37    Titel: Antworten mit Zitat

Unabhängig von der freiwilligen Herstellergarantie hat A natürlich auch gesetzliche Gewährleistungsansprüche gegen den Verkäufer. Siehe hier.

Um diese Rechte geltend zu machen, wird A jedoch den Kaufgegenstand brauchen...
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Unplugged
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Anmeldungsdatum: 27.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 18:54    Titel: Antworten mit Zitat

Könnte A nun aber den Hersteller abmahnen, den Kaufgegenstand wieder herauszugeben?
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 19:39    Titel: Antworten mit Zitat

Selbstverständlich. Der Kaufgegenstand ist schließlich Eigentum des A.

A kann natürlich auch seine Garantieansprüche gegen den Hersteller forcieren. Will er den Weg über die Gewährleistung beim Verkäufer gehen, muss er allerdings beachten, dass die zweijährige Gewährleistungsfrist munter weiterläuft.
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Unplugged
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Anmeldungsdatum: 27.01.2006
Beiträge: 4

BeitragVerfasst am: 15.02.07, 19:58    Titel: Antworten mit Zitat

Gibt es gesetzliche Regelungen, die A dabei helfen? für den Fall das A nicht erst das Gerät zurückfordern will und über den Händler gehen will
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Cicero
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Anmeldungsdatum: 24.11.2005
Beiträge: 5793

BeitragVerfasst am: 16.02.07, 12:18    Titel: Antworten mit Zitat

Schwierig...

Gegen den Verkäufer hat der Käufer einen Anspruch auf Reparatur oder austausch gegen eine mangelfreie Sache. Dazu braucht der Verkäufer den ursprünglichen Gegenstand.
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